Zuletzt aktualisiert am 15.03.2024

Rechnungen an Privatpersonen mit FastBill schreiben

FastBill Redaktion
FastBill Redaktion
Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Rechnungen an Privatpersonen mit FastBill schreiben

Zusammenfassung

In diesem Artikel erfährst du, wie du mit FastBill Rechnungen an Privatpersonen schreibst und worauf du dabei achten musst.
2 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Was eine Bruttorechnung ist
  • Was du bei Rechnungen an Privatpersonen beachten musst
  • Wie du Rechnungen an Privatpersonen mit FastBill schreibst

Wenn du Rechnungen an Privatpersonen schreibst, kannst du eine sogenannte Bruttorechnung stellen. Was im B2B-Bereich (Business-to-Business) nicht von Belang ist, da die Umsatzsteuer normalerweise die Preise für Geschäftskunden nicht beeinflusst, spielt höchstens im B2C-Bereich (Business-to-Customer) eine Rolle. Denn die Preisangabenverordnung (kurz PAngV) sieht in §1 vor, dass ein Preis für Privatpersonen immer inklusive sämtlicher Bestandteile ausgewiesen werden muss. Das bedeutet einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Dies kannst du bei FastBill nun auch bei der Rechnungsstellung beachten und somit deine Rechnungen den ausgewiesenen Preisen entsprechend erstellen.

Wie du mit FastBill Rechnungen an Privatpersonen schreibst und was du dabei beachten musst, erfährst du in diesem Beitrag.

Das musst du bei Rechnungen an Privatpersonen beachten

Rechnungen an Privatpersonen sind dieselben, wie du sie bei Saturn oder Rewe bekommst. Es wird immer der Endpreis angegeben, lediglich ein Zusatz erwähnt die enthaltene Mehrwertsteuer. Die Bruttorechnung sieht bei FastBill dann wie folgt aus:

fastbill-rechnungen-an-privatpersonen

Im Vergleich dazu sehen Rechnungen an Unternehmen anders aus, da du hier immer den Nettopreis ausweisen musst und die Mehrwertsteuer anschließend addierst:

fastbill-rechnung-an-unternehmen

Wenn du Ärger mit dem Finanzamt vermeiden möchtest, solltest du immer beachten, ob du Rechnungen an Privatpersonen oder Unternehmen stellst. Alle weiteren Pflichtangaben auf deiner Rechnung die du nach §14 des UStG beachten musst, hast du mit FastBill abgedeckt.

Rechnungsstellung mit FastBill

So schreibst du Rechnungen an Privatpersonen mit FastBill

Bei der Rechnungsstellung in FastBill kannst du ab sofort auswählen, ob du eine Netto- oder Bruttorechnung erstellst. Wenn du Rechnungen an Unternehmen erstellst, lässt du den Schalter in der Erstellungsmaske einfach auf „Netto“. Wenn du Rechnungen an Privatpersonen schreibst, klickst du auf „Brutto“ und die Rechnung stellt sich automatisch um.

FastBill-bruttorechnung-erstellen

Videotutorial für Rechnungen an Privatpersonen

Wir haben zur Bruttorechnung auch ein kurzes Video erstellt, das die Funktion erklärt: