Pausenregelung – die gesetzliche Ruhepause
Zusammenfassung
Was du erfährst
- Was die gesetzliche Ruhepause ist
- Was die Pausenregelung nach §4 ArbZG besagt
- Wie sich Ruhezeit und Ruhepause unterscheiden
Wächst dein Business und du spielst mit dem Gedanken deine ersten Mitarbeiter einzustellen, musst du dich mit vielen verschiedenen Dingen beschäftigen. Ein wichtiger Aspekt ist die Pausenregelung. Sie schreibt vor, wie oft und wann du deinen Mitarbeitern als Arbeitgeber eine Pause gewähren musst.
Pausenregelung nach §4 ArbZG
In §4 des ArbZG (Arbeitszeitgesetz) ist genau festgelegt, dass deine Mitarbeiter bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten Pause machen müssen. Ab einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden sind mindestens 45 Minuten Pause vorgeschrieben. Die Ruhezeiten können in einzelne Pausen mit einer Dauer von jeweils mindesten 15 Minuten aufgeteilt werden. Nicht zulässig ist es, die Arbeitszeit mit einer Pause zu verkürzen, sie also am Anfang oder am Ende der Arbeitszeit zu nehmen, da die Pausenzeiten ausdrücklich der Erholung dienen.
Als Arbeitgeber steht es dir gegenüber deinen Arbeitnehmern frei, die Pausenzeiten festzulegen. Hierbei solltest du konkrete, bestenfalls schriftliche Absprachen treffen und auf die Einhaltung achten. Andernfalls kann dir ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro drohen, weiß Ulf Weigelt, Anwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, in seiner ZEIT-Serie.
Ruhepausen gelten als Freizeit für deine Arbeitnehmer und müssen dementsprechend nicht vergütet werden. Andere Absprachen kannst du aber natürlich im Arbeitsvertrag regeln.
Sind Raucherpausen zulässig?
Theoretisch kannst du deinen Mitarbeitern das Rauchen während der Arbeitszeit verbieten bzw. feste Raucherpausen festlegen. Sie stellen, im Vergleich zu Toilettengängen, keine zulässige Unterbrechung der Arbeit dar. In der Praxis sieht es jedoch meist so aus, dass Raucherpausen kein größeres Problem darstellen, sofern sie nicht überhandnehmen.
Ruhepause ist nicht gleich Ruhezeit
Die Begriffe klingen sehr ähnlich, behandeln jedoch zwei unterschiedliche Aspekte. Während die Ruhepausen in §4 geregelt sind, geht es in §5 des ArbZG um die Ruhezeit. Diese beschreibt die Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen. Hier ist laut Arbeitszeitgesetzt eine Pause von 11 Stunden vorgesehen.
Die Ruhezeit wird vor allem vor dem Hintergrund der Digitalisierung immer wieder diskutiert. Wir sind immer online, checken rund um die Uhr Social Media, Mails und andere Nachrichten. Ist es dabei überhaupt realistisch eine Ruhezeit von 11 Stunden einzuhalten?
Die Ausnahme der Pausenregelung: Betriebspause
Erfolgt aus technischen Gründen eine Unterbrechung der regulären Arbeitszeit, zählt diese nicht als Ruhepause. Die sogenannte Betriebspause zählt als normale Arbeitszeit und muss auch entsprechend vergütet bzw. durch Ruhepausen unterbrochen werden.
Ausblick: Pause Ade? Weniger Pausen dank weniger Arbeitszeit?
Wie sieht die Arbeitswelt der Zukunft aus? Denkst du es ist realistisch, dass wir bald auf Ruhepausen während der Arbeitszeit verzichten können, weil wir unsere Arbeitszeit reduzieren? Spielt die gesetzliche Ruhezeit in Zeiten der Digitalisierung noch eine Rolle? Erzähl uns in den Kommentaren von deinen Erfahrungen!
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