Zuletzt aktualisiert am 14.06.2023

Gewerbeanmeldung - Wie melde ich ein Gewerbe an

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Gewerbeanmeldung - Wie melde ich ein Gewerbe an

Zusammenfassung

In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du deine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden kannst und welche Unterlagen du hierzu benötigst.
8 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Ob du konkret gewerbepflichtig bist
  • Welche Unterlagen für die Anmeldung notwendig sind
  • Wo du das neue Gewerbe anmeldest
  • Was eine Gewerbeanmeldung kostet
  • Was du bei Neben- und Kleingewerbe beachten musst

Die Anmeldung eines eigenen Gewerbes ist für viele Unternehmen eine wichtige erste Aufgabe im Bereich der Selbstständigkeit. Dennoch gibt es bei der Gewerbeanmeldung einige rechtliche Schritte und Besonderheiten zu beachten. In diesem Beitrag zeigen wir dir aus diesem Grund, wie du deine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden kannst und welche Unterlagen du hierzu benötigst.

Inhaltsverzeichnis

  1.  Wer ist konkret gewerbepflichtig?
  2. Die erforderlichen Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
  3. Alle weiteren Schritte rund um die Anmeldung
  4. Wo lässt sich das neue Gewerbe anmelden?
  5. Diese Kosten kommen für die Gewerbeanmeldung auf dich zu
  6. Musst du dein Gewerbe eigenständig anmelden?
  7. Besonderheiten für Neben- und Kleingewerbetreibende
  8. Rechtzeitig anmelden und Gewerbeordnung erfüllen

Wer ist konkret gewerbepflichtig?

Solltest du regelmäßig mit der Absicht einer konkreten Gewinnerzielung arbeiten und hierbei eigenständig über deine Arbeitsabläufe entscheiden, bist du in den meisten Fällen selbstständig. Dementsprechend bist du als Selbstständiger laut Gewerbeordnung auch dazu verpflichtet, diese Tätigkeit entsprechend anzuzeigen. Rund um die Gewerbeanmeldung wird hierbei zwischen mehreren Tätigkeitsgruppen unterschieden, die Freiberufler von Gewerbetreibenden abgrenzen.

Künstlerische und schriftstellerische Berufe, unterrichtende Tätigkeiten, erziehende Aufgaben und wissenschaftliche Arbeiten sind in der Regel freiberuflich und müssen kein Gewerbe anmelden. Für alle weiteren Berufsfelder sind hingegen die klassischen Abläufe der Gewerbeanmeldung zu beachten, um die Tätigkeit rechtlich sicher und korrekt anzugeben. Gewerbepflichtige sind auf dieser Grundlage auch zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet und müssen daher ab einem Gewinn von mehr als 24.500 € im Jahr zusätzliche Zahlungen an ihre Kommune leisten.

Die erforderlichen Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Solltest du selbst einen Gewerbebetrieb planen oder bereits aktiv an der Umsetzung arbeiten, darf eine rechtzeitige Gewerbeanmeldung nicht fehlen. Im Rahmen der Anmeldung erhältst du einen eigenen Gewerbeschein, der dir praktisch als Nachweis und Genehmigung für deine Arbeit ausgestellt wird. Damit dich das Gewerbeamt jedoch bei deiner Anmeldung unterstützt, solltest du die folgenden Unterlagen zwingend zu deinem Termin mitbringen:

  • Personalausweis (alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Gesellschaftsvertrag für Anmeldungen mit mehreren Personen
  • Branchenspezifische Unterlagen und Genehmigungen
  • Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz im Ausland
  • Handwerkskarte für handwerkliche Tätigkeiten
  • Meisterbriefe und konkrete Ausbildungsnachweise

Je nach Art des ausgeführten Gewerbes solltest du einige weitere Unterlagen zu deinem Termin mitbringen. Für Arbeiten in der Gastronomie benötigst du beispielsweise ein Gesundheitszeugnis, in einem überwachungswürdigen Gewerbe darf hingegen ein polizeiliches Führungszeugnis nicht fehlen. Für Kapitalgesellschaften benötigst du zudem einen Auszug aus dem Handelsregister, weshalb du dich in diesem Fall vorab um den fristgerechten Eintrag kümmern solltest.

Alle weiteren Schritte rund um die Anmeldung

Nachdem alle relevanten Daten und Dokumente beim Gewerbeamt vorgezeigt wurden, steht das Ausfüllen des Anmeldeformulars an. Dieses kannst du dir direkt von zu Hause ausdrucken oder bei deinem Besuch im Amt erhalten. Gemeinsam mit allen weiteren Unterlagen gibst du den ausgefüllten Antrag direkt bei deinem Gewerbeamt ab. Dieser ist die Grundlage der praktischen Genehmigung, damit du deinen Gewerbeschein erhältst und der Arbeit offiziell nachgehen kannst.

Je nach Branche kommen anschließend weitere Anmeldungen auf dich zu. Diese sind meist beim Finanzamt zu tätigen, da du im Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung zunächst einige konkrete Angaben zu deinem Gewerbe machen musst. Um anschließend Steuern abführen zu können und Rechnungen auszustellen, benötigst du die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID. Letzteres gilt vor allem für Kleingewerbe im Rahmen der Kleinunternehmerregelung, da diese keine Umsatzsteuer bezahlen müssen. Auch das Finanzamt ist daher ein wichtiger Schritt für die Gewerbeanmeldung.

Wo lässt sich das neue Gewerbe anmelden?

Das zuständige Gewerbeamt für deinen Antrag findest du direkt vor Ort in deiner Kommune. In vielen Fällen ist das Amt ein Teil der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung, wodurch dich eine kurze Recherche im Internet schnell zur korrekten Adresse bringt. Sobald du über einen Gewerbeschein verfügst, wird die damit verbundene Information an das Finanzamt, deine neue Berufsgenossenschaft, das Gewerbeaufsichtsamt und an das Amtsgericht weitergeleitet. Lass dir anschließend aus diesem Grund nicht zu viel Zeit mit weiteren Anträgen, sondern sorge von Beginn an für rechtliche Klarheit. Dies gilt natürlich auch, wenn du neues Personal einstellen möchtest.

Eine praktische Neuerung erwartet dich hingegen in Berlin. Bisher ist es nur in der Hauptstadt sowie in Nordrhein-Westfalen möglich, die gesamte Gewerbeanmeldung digital abzuwickeln. Dadurch lassen sich nicht nur wichtige Anträge online abrufen und entsprechend ausfüllen, sondern im gleichen Rahmen sogar an die zuständigen Behörden weiterleiten. Trotz dieser Einfachheit ist in vielen Bundesländern noch immer der eigenständige Gang zum Gewerbeamt unvermeidbar.

Diese Kosten kommen für die Gewerbeanmeldung auf dich zu

Rund um die Kosten für deine Gewerbeanmeldung gibt es zwischen der digitalen Form und der Präsenzanmeldung vor Ort beim Amt keinen nennenswerten Unterschied. Während die digitale Anmeldung in Berlin 15 € kostet, liegt der Preis für die Gewerbeanmeldung vor Ort bei 26 €. Die damit verbundenen Kosten liegen je nach Gemeinde immer zwischen 15 € und 65 €, wodurch du dich auf gleichbleibende und feste Preise einstellen kannst. Im Vergleich zu anderen Ländern schneidet Deutschland hierbei sehr günstig ab. Für einen Gewerbeschein in Österreich sind durchaus mehr als 100 € gewöhnlich, weshalb für Gewerbetreibende deutlich höhere Startkosten entstehen.

Musst du dein Gewerbe eigenständig anmelden?

Solltest du die Anmeldung des Gewerbes aus Termingründen nicht schaffen oder an jemand anderes übergeben wollen, stellt dies kein Problem dar. Lediglich eine Vollmacht solltest du für diesen Zweck erstellen, um die Gewerbeanmeldung an eine andere Person zu übergeben. Die folgenden Daten sollten in einer derartigen Vollmacht nicht fehlen, um für klare und eindeutige Hinweise zu sorgen:

  • Name und Adresse des Beauftragten
  • Konkreter Zweck der erstellten Vollmacht
  • Zeitraum für die aktive Gültigkeit
  • Persönliche Unterschrift des Vollmachtgebers
  • Falls vorhanden eine notariell beglaubigte Generalvollmacht

Auf dieser Grundlage kannst du deine Gewerbeanmeldung auch stellvertretend durchführen lassen und sorgst dafür, dass einer schnellen Umsetzung nichts im Weg steht. Die erforderlichen Unterlagen für die Gewerbeanmeldung verändern sich auch bei Übermittlung der Vollmacht natürlich nicht. Bei vielen Anmeldungen ist es zusätzlich notwendig, dass sowohl dein Ausweis als auch der Ausweis des Bevollmächtigten vorhanden sind. Denk aus diesem Grund daran, deinen Personalausweis im Rahmen der Gewerbeanmeldung nicht zu Hause zu lassen, sondern gib ihn dem Bevollmächtigten mit.

Besonderheiten für Neben- und Kleingewerbetreibende

Solltest du ein Nebengewerbe führen oder zu den Kleingewerbetreibenden gehören, ist der Ablauf rund um deine Gründung zunächst identisch. Wichtig ist jedoch, dass du mit einem Kleingewerbe nicht auf einen Eintrag im Handelsregister angewiesen bist. Die damit verbundenen Kosten für einen Notar entfallen auf diese Weise vollständig, wodurch du dich bei deiner Anmeldung direkt an das Gewerbeamt richten kannst. Auch auf die Gründungsbilanz kannst du als Kleingewerbetreibender verzichten, was den Prozess deiner Anmeldung günstiger und vor allem einfacher macht.

Gleichzeitig bist du mit einem Kleingewerbe jedoch auch bezüglich der Auswahl deiner Gesellschaftsform eingeschränkt. Hierzu stehen dir lediglich das klassische Einzelunternehmen und die GbR zur Verfügung. Eine OHG, KG, UG, GmbH oder AG lassen sich hingegen nur mit einem vollwertigen Handelsgewerbe gründen, was für das Klein- und Nebengewerbe nicht vorgesehen ist. Achte auch bei der kleingewerblichen Anmeldung jedoch darauf, dass in den meisten Fällen Gänge zu Behörden erforderlich sind. Informiere dich hierzu am besten direkt zu deiner Branche.

Rechtzeitig anmelden und Gewerbeordnung erfüllen

Sowohl beim Kleingewerbe als auch beim klassischen Gewerbe mit Handelsregistereintrag ist die Gewerbeanmeldung laut Gewerbeordnung gleichzeitig mit dem Start erforderlich. Solltest du dein Gewerbe zu spät anmelden, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Anders als die milden Strafen im Verkehrsrecht führt dies jedoch dazu, dass du mit Strafen von bis zu 10.000 € rechnen musst. Diese Summen möchte sich jeder neue Gründer sparen, weshalb eine rechtzeitige Anmeldung deines Gewerbes zwingend zu empfehlen ist.

Bei kleineren Verzögerungen zeigen sich die Behörden in den meisten Fällen jedoch kulant und unterstützen dich bei einer möglichst schnellen Anmeldung. Wichtig ist hierbei allerdings, dass der Kontakt von dir kommt und du den Fehler möglichst schnell korrigieren möchtest. Dennoch ist eine verspätete oder sogar vollständig ausbleibende Anmeldung natürlich zu vermeiden. So sicherst du dich und dein Investitionskapital und gewährleistest einen guten Start für dich und dein Gewerbe.