Die Einkommensteuererklärung – darauf solltest du achten
Zusammenfassung
Was du erfährst
- Wann du eine Einkommenssteuererklärung abgeben musst
- Für wen eine freiwillige Abgabe sinnvoll ist
- Welche Formulare du für die Steuer benötigst
- Wo du Unterstützung für die Steuererklärung findest
Du gehst täglich zur Arbeit und erzielst ein regelmäßiges Einkommen. Dann bist du in den meisten Fällen einkommenssteuerpflichtig. Doch wovon genau hängt diese Verpflichtung ab und wie kommst du den rechtlichen Anforderungen fristgerecht und einwandfrei nach? In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie die Erklärung zur Einkommenssteuer mit der Steuerklasse in Verbindung steht und warum sich eine derartige Erklärung aus deiner Sicht häufig sogar rentiert.
Inhaltsangabe
- Was genau ist eine Einkommensteuererklärung?
- Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
- Für diese Personen ist die freiwillige Abgabe sinnvoll
- Die gängigen Fristen rund um die EinkommenssteuerDie folgenden Formulare sind für die Steuer entscheidend
- So unterscheiden sich Einkommenssteuerbescheid und -erklärung
- Mit diesen Ausgaben minderst du deine Steuer
- Wo gibt es Unterstützung für die Einkommensteuererklärung?
- Unser Fazit für deine Steuererklärung
Was genau ist eine Einkommensteuererklärung?
Die Steuererklärung ist dein Nachweis, mit dem du sämtliche Einnahmen innerhalb eines Jahres an das Finanzamt übermittelst. Die rechtliche Grundlage für diesen Nachweis ist das Einkommenssteuergesetz (EstG), in dem sämtliche Angaben zur Steuerformularen, Steuerklassen und weiteren Regularien klar benannt sind. An dieser Stelle werden deine Einkünfte kategorisiert:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte im Sinne des § 22 EstG (z.B. Renten)
Nicht jedes regelmäßige Einkommen zwingt dich zur Steuermeldung an das Finanzamt. Jährliche Einkommen unter dem Grundfreibeitrag von 9.408 € (Stand 2021) unterliegen nicht der Einkommenssteuerpflicht und werden dementsprechend nicht versteuert. Wie du deine Einkünfte innerhalb der Monate verteilst, bleibt dir überlassen. Solltest du diese Grenze am Ende des Jahres jedoch überschritten haben, bist du zur Bezahlung der Einkommenssteuer verpflichtet.
Hierbei sind die jeweiligen Steuerklassen relevant, die deine Beiträge bestimmen. Die gängigsten Varianten sind Steuerklasse 1 für Ledige oder getrennt Lebende sowie Steuerklasse 3 für Verheiratete. Alleinlebende zahlen meist den verhältnismäßig höchsten Satz, der bis zu 45 % der Bruttoeinnahmen betragen kann. Bei verheirateten Paaren wird das Einkommen hingegen zusammengenommen, wodurch die Steuer in den meisten Fällen geringer ausfällt.
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Wie bereits erwähnt, beginnt ab der Überschreitung des Grundfreibetrags die Steuerpflicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass du auch eine Steuererklärung abgeben musst. Diese ist nur in Ausnahmefällen zwingend erforderlich, kann in anderen Situationen jedoch freiwillig abgegeben werden. In den folgenden Fällen ist die Einkommensteuererklärung allerdings verpflichtend:
- Bei Einkünften ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro pro Monat
- Bei freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten mit mehr als 410 Euro monatlichem Gewinn
- Beim Bezug mehrerer paralleler Arbeitslöhne
- Bei der Inanspruchnahme von Freibeträgen beim Lohnsteuerabzug
- Bei erhaltenen Sonderzahlungen im selben Jahr wie der Wechsel der Arbeitsstelle
- Bei einem aktiven Wohnsitz im Ausland und beantragter Steuerpflicht in Deutschland
- Bei Berücksichtigung eines im Ausland lebenden Ehepartners auf der Lohnsteuerkarte
- Bei einer geschiedenen Ehe oder eines verstorbenen Lebenspartners, wenn im selben Jahr eine erneute Hochzeit stattfindet
- Bei Pensionsbezügen von mehr als 11.600 Euro
Für diese Personen ist die freiwillige Abgabe sinnvoll
Parallel zur freiwilligen Abgabe deiner Steuererklärung beantragst du die Veranlagung zur Einkommenssteuer. Dies bietet sich immer dann an, wenn du mit konkreten Steuererstattungen zu rechnen hast. So hast du beispielsweise die Möglichkeit, höhere Werbungskosten geltend zu machen. In vielen Fällen reicht die Pauschale von 1.000 Euro zwar aus, kann jedoch vereinzelt auch überschritten werden. Gleiches gilt bei hohen Kosten aufgrund einer Krankheit.
Ebenfalls unberücksichtigt bleiben ohne eine zusätzliche Erklärung mögliche Spenden oder Kosten für eine Kinderbetreuung. Diese können jedoch ebenfalls steuerlich verrechnet werden, da dies zu einem geringeren Kapital führt. Auch Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen oder handwerkliche Leistungen lassen such durch eine zusätzliche Erklärung einbinden. Achte jedoch darauf, dass eine Einkommensteuererklärung auch zu einer höheren Steuerbelastung als angenommen führen kann.
Die gängigen Fristen rund um die Einkommenssteuer
Solltest du zur Abgabe deiner Steuererklärung verpflichtet sein, muss dies bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres erfolgen. Eine Ausnahme stellt die Beauftragung einer Steuerberatung dar. Diese darf die Erklärung bis zum 01. März des darauf folgenden Jahres einreichen. Besonders für Privatpersonen ist jedoch der 31. Juli der gängigere Termin.
Falls es sich bei deiner Einreichung um eine freiwillige Abgabe handelt, steht dir deutlich mehr Zeit zur Verfügung. Hierbei ist festgelegt, dass die Abgabe der Steuererklärung spätestens vier Jahre nach dem Ende des Steuerjahrs beim Finanzamt eingereicht werden muss. Konkret bedeutet dies für das Steuerjahr 2020, dass bis zum 31. Dezember 2024 Zeit zur Abgabe der Erklärung verbleibt.
Die folgenden Formulare sind für die Steuer entscheidend
Wenn du dich selbst um deine Steuerformulare und die damit verbundenen Abgaben kümmerst, solltest du die folgenden Begriffe zuordnen können. Hierbei handelt es sich um die verpflichtenden Komponenten, die für deine Steuer von Bedeutung sind und die du zwingend abgeben musst.
Mantelbogen
Der Mantelbogen wird unabhängig von deinen Einkünften mit Informationen gefüllt. Hierbei geht es primär um deine persönlichen Daten. Auch die Konfession ist an dieser Stelle entscheidend, um den möglichen Kirchensteuersatz zu bestimmen.
Anlage Versorgungsaufwand
Zum Versorgungsaufwand gehören gezahlte Versicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sollten zusätzliche Aufwendungen im Bereich der Haftpflicht- oder Unfallversicherung entstanden sein, trägst du diese ebenfalls ein.
Anlage S
Die Anlage S ist nur für Freiberufler und Selbstständige erforderlich. Dort lassen sich konkrete Angaben zu deiner Gewinn- und Verlustrechnung machen. Die Zahlen übernimmst du aus der Anlage EÜR.
Anlage N
Mit der Anlage N hast du die Möglichkeit, deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aufzuführen. Hierzu lassen sich die nötigen Angaben direkt aus deiner Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Auch die Werbungskosten für deine Tätigkeit trägst du hier ein.
Anlage R
Falls du Rente beziehst, trägst du in der Anlage R deine Angaben zu den erzielten Renteneinkünften ein. Mehr Details müssen hierzu nicht ergänzt werden.
Anlage V
Bei möglichen Nebeneinkünften als Vermieter kannst du in der Anlage V Informationen zu deinen Mieteinnahmen integrieren. Auch Werbungskosten, die mit der Miete in Verbindung stehen, lassen sich direkt in der Anlage ergänzen.
Anlage G
Wenn du für deine Tätigkeit ein Gewerbe anmelden musstest, machst du alle Angaben zu Gewinnen und Verlusten in Anlage G. Dies gilt jedoch nur für bilanzierungspflichtige Betriebe. Für alle weiteren Unternehmen werden die Zahlen aus der Anlage EÜR genutzt.
Anlage EÜR
In der Anlage EÜR sind alle Zahlen angegeben, die du mit der Einnahmenüberschussrechnung ermittelt hast. Diese kannst du ohne weitere Berechnungen in die Anlage übernehmen.
Anlage KAP
Für Kapitalerträge (Zinsen) nutzt du die Anlage KAP. Hierzu gehören beispielsweise Angaben zu deinen Einnahmen aus Bankeinlagen, Wertpapieren oder handelsüblichen Aktien.
So unterscheiden sich Einkommenssteuerbescheid und -erklärung
Alle Angaben, die du innerhalb der Anlagen machst, lassen sich als Einkommensteuererklärung zusammenfassen. Diese leitest du innerhalb der gängigen Fristen gebündelt an das Finanzamt weiter, damit dieses sich mit der Berechnung deiner tatsächlichen Steuerlast befassen kann.
Der anschließende Steuerbescheid ist das Ergebnis, welches dir vom Finanzamt zugeschickt wird. In diesem findest du heraus, ob du weitere Steuern nachzahlen musst oder ob du sogar mit einer Rückzahlung rechnen kannst. Auch beim Finanzamt arbeiten Menschen, weshalb es bei einem Steuerbescheid durchaus zu fehlerhaften Details kommen kann. Sind diese zu deinen Gunsten, musst du nicht reagieren. Solltest du zu viel bezahlt haben, bietet sich eine freundliche Nachfrage an.
Mit diesen Ausgaben minderst du deine Steuer
Wichtige Details für die Senkung deiner Steuern sind die Werbungskosten und für Unternehmer die Betriebsausgaben. Solltest du beispielsweise in einem Büro als Angestellter arbeiten und eine Wohnung vermieten, kannst du Werbungskosten als Pauschbetrag geltend machen. Hierzu gehören beispielsweise Bereiche wie die Kilometerpauschale. Fährst du beispielsweise mit dem Auto zum Büro, kannst du für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro verrechnen. Auch Geld für Arbeitsmittel, Reisekosten, geschäftliche Bewirtungskosten oder in Anspruch genommene Leistungen lassen sich verrechnen.
Dies führt dazu, dass jeder Steuerbescheid durch das Finanzamt im Durchschnitt eine Steuererstattung von etwa 1.000 Euro beinhaltet. Auch wenn dies für deine persönliche Steuererklärung natürlich nur ein Richtwert ist, bietet sich die Abgabe der damit verbundenen Informationen in vielen Fällen an. Wenn du deine Steuerformulare von Beginn an richtig ausfüllst, wartest du nicht zu lange auf ein Ergebnis.
Wo gibt es Unterstützung für die Einkommensteuererklärung?
Falls du deine Einkommensteuererklärung als Arbeitnehmer einreichen möchtest, kannst du die vereinfachte Steuererklärung wählen. Die dafür erforderlichen Formulare lassen sich direkt online abrufen und können anschließend ebenfalls digital an das Finanzamt übermittelt werden. Dies erfolgt über das Onlineportal des Finanzamts, welches unter der Bezeichnung "Elster" bekannt ist.
Neben der einfachen Umsetzung mit vielen nützlichen Tools und Programmen kannst du natürlich auch einen Steuerfachmann aufsuchen. Steuerberater bieten dir in vielen Fällen eine günstige Bearbeitung deiner Erklärung für die Einkommenssteuer an, die sich sicher für dich lohnt. So musst du dich nicht in jedem Jahr selbst um die Steuer und die damit verbundenen Formulare kümmern.
Unser Fazit für deine Steuererklärung
Für viele Arbeitnehmer und Geschäftsleute ist die Steuererklärung im Bereich der Einkommenssteuer eine gute Wahl, um teilweise vierstellige Summen vom Finanzamt zurückzuerhalten. Solltest auch du den Verdacht haben, zu viele Steuern zu bezahlen, bietet sich die zusätzliche Erklärung durchaus an. Auch rückwirkend kannst du im freiwilligen Fall für eine Neueinstufung deiner Steuer sorgen, indem du deine Erklärungen bis zu vier Jahre nach Abschluss des Geschäftsjahres einreichst. In vielen Fällen lohnt sich dieser Aufwand und du erhältst durch eine Steuererstattung Geld zurück.