Dein kostenloser Online Umsatzsteuer Rechner

Mit dem kostenlosen Umsatzsteuerrechner von FastBill ermittelst du einfach deine relevanten Werte zur Rechnungsstellung. Fülle einen der drei ersten Werte (Nettobetrag, Bruttobetrag oder Umsatzsteuer-Betrag), sowie den USt.-Satz in die entsprechenden Felder aus.

Der Umsatzsteuerrechner ermittelt dann in Echtzeit die fehlenden Werte für dich. Falls du nicht sicher bist, welche Umsatzsteuerbeträge du benötigst, hilft dir die Tabelle weiter. Unter „Weitere USt.-Sätze“ findest du bereits die Umsatzsteuersätze für den DACH-Raum aufgelistet, sodass du sie einfach per Klick in den Rechner übernehmen kannst.

Weitere Ust.-Sätze

In der EU gelten unterschiedliche Umsatzsteuersätze. In der folgenden Tabelle findest du die Ust.-Sätze für den DACH-Raum:

Deutschland

19% Normalsatz
5% ermäßigter Satz
5,5% Forstwirtschaft
10,7% Landwirtschaft

Schweiz

7,7% Normalsatz
2,5% ermäßigter Satz
3,7% Sondersatz

Österreich

20% Normalsatz
13% Zwischensatz
10% ermäßigter Satz

Alle weiteren Ust.-Sätze in der EU findest du in dieser Tabelle. Dort kannst du auch nachlesen, welcher Satz in welchem Fall gilt.

Umsatzsteuer berechnen mit dem kostenlosen Umsatzsteuerrechner

Brutto oder netto, 19% oder 5%? Auch wenn du nie ein Ass in Mathe warst, wirst du als Unternehmer die Grundlagen beherrschen müssen, um deine Umsatzsteuer berechnen zu können. Die gute Nachricht ist aber, dass das überhaupt nicht schwer ist und du mit diesem Beitrag ganz sicher zum Ziel kommst. Hier erklären wir dir, wie du die Umsatzsteuer berechnen kannst und stellen dir sogar einen kostenlosen Umsatzsteuerrechner zur Verfügung.

Das Beispiel zeigt, wie es funktioniert:

  • Netto: ist der Betrag für ein Produkt oder Leistung OHNE Steuern
  • Brutto: ist der Endbetrag auf einer Rechnung, also inklusive Steuern. Falls die Umsatzsteuer 0% betragt, sind Brutto- und Nettobetrag gleich.
  • Steuersatz: ist der Prozentsatz, mit dem die Steuern berechnet werden

Die Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer können übrigens sowohl der Brutto- als auch der Nettobetrag sein.

Beispiel Umsatzsteuer berechnen auf Basis des Nettobetrags:

50€ netto zzgl. 19% Steuern = 59,50€ brutto

oder anders: 50 x 1,19 = 59,50

Anders herum lässt sich auch einfach aus einem Bruttobetrag der Nettobetrag errechnen:

58€ brutto abzüglich 19% Steuern = 48,74€ netto

oder anders: 58 / 1,19 = 48,74

Umsatzsteuer berechnen mit Hilfe von FastBills Umsatzsteuerrechner

Wenn du die Umsatzsteuer nicht selbst per Taschenrechner berechnen willst, kannst du auch unseren kostenlosen Umsatzsteuerrechner nutzen. Damit kannst du alle Werte jederzeit beliebig ändern und bekommst das Ergebnis in Echtzeit:

Mehrwertsteuer berechnen

Noch einfacher ist es, wenn du die Rechnungsstellung gleich mit FastBill erledigst. Dort kannst du deinen Standard Umsatzsteuersatz hinterlegen, der bei jeder Rechnung automatisch angewendet werden.

Umsatzsteuer berechnen

Im Tool kann man ebenfalls bei der Erstellung einer Rechnung einfach zwischen Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer differenzieren.

Besonderheiten und Ausnahmen bei der Umsatzsteuer

Prinzipiell ist jedes Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, Umsatzsteuern zu erheben und eine Umsatzsteuererklärung zu machen. Als gesetzliche Grundlage hierfür dient das Umsatzsteuergesetz (UStG). Das deutsche UStG kennt bei der Erhebung von Steuern einige Ausnahmen, wie beispielsweise in § 19. Dieser Paragraph stellt sogenannte Kleinunternehmer als Unternehmen mit einem geringen jährlichen Umsatz unter besonderen Schutz und ermöglicht ihnen, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Unternehmen gegenüber dem Finanzamt nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt sind. Von dieser Regelung und dem damit verbundenen, geringeren Verwaltungsaufwand können in erster Linie kleine Unternehmen mit Privatkunden profitieren. Auch bei kooperierenden Unternehmen sind etwaige Ausnahmeregelungen möglich.

Neben der gänzlichen Befreiung von der Umsatzsteuer besteht für einige Unternehmen und Produkte die Möglichkeit einer Senkung, bzw. eines ermäßigten Steuersatzes von 7 %. Der Gesetzgeber spricht hier von "Produkten des täglichen Bedarfs" wie beispielsweise:

  • Nahrungsmittel
  • Tickets für den öffentlichen Nahverkehr
  • Hotelübernachtungen
  • Taxifahrten
  • kulturelle Angebote
  • Presse- und Printprodukte

Der Kerngedanke, der dahinter steckt, ist, dass auch Geringverdiener die Möglichkeit haben müssen, sich vernünftig ernähren zu können, mit der Straßenbahn zu fahren und am kulturellen Leben teilzuhaben.

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