Was kann man als Selbstständiger von der Steuer absetzen?
Was kann man als Selbstständiger von der Steuer absetzen?
Die Arbeit als Selbstständiger ist ein zweischneidiges Schwert: Zu der Freiheit, als Unternehmer sein eigener Herr zu sein, kommen nämlich eine ganze Menge Pflichten hinzu – Gerade bei der Steuer ist man dann sich selbst überlassen. Aus diesem Grund gibt es unzählige Selbstständige, die jedes Jahr mehr Steuern zahlen, als sie müssten. Denn häufig erkennt man als Selbstständiger gar nicht, was man überhaupt von der Steuer absetzen kann. Welche Ausgaben akzeptiert werden und zu welchem Maß man sie steuerlich absetzen kann, erfährst du hier.
Inhaltsangabe
- Abschreibungen nutzen
- Das lässt sich von der Steuer absetzen
- Arbeitsmittel
- Firmenwagen
- Fahrtkosten
- Arbeitszimmer
- Fortbildung und Fachliteratur
- Telefon und Internet
- Sonstige Absetzungsmöglichkeiten
Abschreibungen nutzen
Das Wichtigste zuerst: Ein selbstständiger Existenzgründer oder Unternehmer kann mittels Abschreibungen die jährliche Last der Steuern senken, noch bevor es an das eigentliche Absetzen geht. Hierbei wird die Abschreibung 1 zu 1 auf den zu versteuernden Gewinn eines Jahres angerechnet.
Doch Vorsicht: Da abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter über einen längeren Zeitraum verwendet werden, können sie nicht vollständig in einem Jahr abgeschrieben werden. Hierzu hat das Finanzministerium sogenannte AfA-Tabellen zusammengetragen, die den angenommenen Nutzungszeitraum auflisten. Beim Absetzen von der Steuer müssen die Kosten der Anschaffung anteilig auf die Abschreibungsdauer verteilt werden.
Das lässt sich von der Steuer absetzen
Sind die Abschreibungen bereits in der Steuer verrechnet, setzt du nun weitere Ausgaben ab. Dabei gilt in jedem Fall, dass für das Finanzamt direkt ersichtlich sein sollte, warum eine Ausgabe für deine Arbeit als Selbstständiger notwendig war.
Arbeitsmittel
Als Selbstständiger kannst Du alle Arbeitsmittel von der Steuer absetzen. Darunter fallen beispielsweise:
- Büromöbel (Schreibtische, Aktenschränke)
- Arbeitsgeräte (Computer, Werkzeuge)
- Bürobedarf (Papier, Kugelschreiber)
- Arbeitskleidung (Schutzkleidung, Warnwesten)
Wichtig ist hierbei, dass die Arbeitsmittel zu mindestens 90 % gewerblich genutzt werden müssen, damit du sie voll absetzen kannst. Nutzt du die Arbeitsmittel zu weniger als 90, aber mindestens 50 % in deiner Funktion als Selbstständiger, müssen sie zu 50 % als Privatentnahme berechnet werden.
Firmenwagen
Kannst du deinem Finanzamt klarmachen, dass du deinen Wagen beruflich benötigst und deswegen als Firmenwagen nutzt? Dann kann dieser ebenfalls abgesetzt werden. Hierbei muss für die betriebliche Nutzung beachtet werden:
- weniger als 10 %: als Privatwagen nicht absetzbar
- 10 bis 50 %: kann als Privat- oder Firmenwagen deklariert werden
- 50 bis 100 %: kann als Firmenwagen von der Steuer abgesetzt werden
Nutzt du deinen Firmenwagen häufig privat, solltest du unbedingt ein Fahrtenbuch führen, damit das Finanzamt nachvollziehen kann, dass der Wagen nicht ausschließlich privat genutzt wird.
Fahrtkosten
Treibstoffkosten und Gebühren für Firmenwagen oder Fahrkarten aus dem öffentlichen Verkehr kannst du als Selbstständiger ebenfalls von der Steuer absetzen. Hierzu müssen die entsprechenden Fahrtkosten dokumentiert werden – als Selbstständiger solltest du also Tankquittungen oder Zug- und Flugzeugtickets gut aufbewahren.
Hier setzt du entweder die Pendlerpauschale als Fahrtkosten an – 0,30 Euro pro einfachem Kilometer, bis maximal 4500 Euro – oder du kannst die vollen Kosten absetzen, sofern diese nachgewiesenermaßen das Maximum übersteigen.
Arbeitszimmer
Besitzt du als Selbstständiger einen eigenen Arbeitsbereich, kannst Du dafür alle Kosten von der Steuer absetzen: also etwa Miete, Heizkosten, Grundbesitzerabgaben oder Versicherungskosten. Dies ist allerdings nur möglich, wenn dein Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit als Selbstständiger darstellt und ausschließlich betrieblich genutzt wird.
Ein Zweit-Arbeitszimmer kann nur bis zu einem Höchstbetrag von 1250 Euro abgesetzt werden. Generell solltest du dein Arbeitszimmer strickt von Privaträumen getrennt halten, denn ohne eine plausible Trennung lässt es sich nicht von der Steuer absetzen.
Vorsicht vor dem Home Office – arbeitest du als Selbstständiger zuhause, solltest du auf eine strikte Trennung zwischen Privatem und Betrieblichem achten, um jede Betriebsausgabe vollständig von der Steuer absetzen zu können.
Fortbildung und Fachliteratur
Kosten für Fortbildung (darunter Kursgebühren, Fahrtkosten, Übernachtung) sowie für Fachliteratur (branchenspezifische Magazine und Fachbücher) können bei der Steuererklärung vollständig abgesetzt werden. Einzig eine Relevanz für die eigene Arbeit als Selbstständiger muss erkennbar sein – weshalb Fachliteratur von der Steuer abgesetzt werden kann, allgemeine Tageszeitungen aber nicht.
Telefon und Internet
Zum Absetzen aller betrieblichen Telefon- und Internetkosten muss wiederum sichergestellt werden, dass die Anschlüsse ausschließlich betrieblich genutzt werden. Für nicht betriebliche Privatanschlüsse können entweder pauschal 20 % der Kosten abgesetzt werden (bis maximal 20 Euro pro Monat) oder 30 bis 40 % – Letzteres jedoch nur, wenn durch eine nachvollziehbare Schätzung eine mehr als nur gelegentliche betriebliche Nutzung dargelegt werden kann.
Sonstige Absetzungsmöglichkeiten
Neben diesen zentralen Kosten kann man als Selbstständiger noch eine ganze Reihe weiterer Positionen von der Steuer absetzen, darunter:
- Kosten für Webseiten oder Logo-Erstellung
- Spenden, Geschenke, Zuwendungen & Provisionen
- Werbungskosten
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Rentenversicherung & Altersvorsorge
- Kontoführungsgebühren
Dadurch ergibt sich ein enormes Steuersparpotential, das nur darauf wartet, vollständig ausgeschöpft zu werden. Insbesondere als Existenzgründer sollte man von all diesen Möglichkeiten regen Gebrauch machen, um als Selbstständiger in der kritischen Anfangsphase die Steuer so gering wie möglich zu halten.