Verzugszinsen berechnen – Formel für die richtige Berechnung
Das Projekt ist längst beendet, die freundliche Zahlungserinnerung bleibt ohne Wirkung. Was nun? Für dich als Unternehmer ist es verdammt ärgerlich, offenen Rechnungen hinterherzulaufen. Einerseits befürchtest du vielleicht, deinen Kunden mit einer Mahnung und Verzugszinsen zu vergraulen. Andererseits wirst du mit ausstehenden Forderungen früher oder später Liquiditätsprobleme bekommen. Glücklicherweise gibt dir der Gesetzgeber Regeln an die Hand, wie du im Fall der Fälle reagieren kannst. In diesem Artikel erfährst du, wann ein Schuldner in Zahlungsverzug tritt, welcher Zinssatz gilt und mit welcher Formel du im Fall der Fälle die Verzugszinsen richtig berechnest.
Was sind Verzugszinsen?
Verzugszinsen sind Zinsen, die dich für einen Zahlungsverzug entschädigen sollen. In Zahlungsverzug gerät dein Kunde in folgenden Fällen:
- Automatischer Verzug ohne Mahnung: Die Kundenseite gerät automatisch in Verzug, wenn die vorab vertraglich geregelte Zahlungsfrist nicht eingehalten wurde. Beispielsweise stand in deinem Angebot “Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen” und dies ist nicht erfolgt.
- 30-Tage-Regel: Spätestens nach 30 Tagen, nachdem die Leistung in Rechnung gestellt wurde, ist die Gegenseite (sofern es sich um ein anderes Unternehmen oder Selbstständige handelt) in Verzug. Es sei denn, es wurde vorab die Zahlungsfrist verkürzt oder verlängert. In kleineren Unternehmen sind eher kürzere Zahlungsfristen üblich, während bei Verträgen mit Konzernen häufig 60 Tage als Zahlungsziel angenommen werden. (Mehr dazu siehe BGB §286 Abs. 3)
- Verzug durch Mahnung: Du informierst deinen Kunden über einen Mahnbescheid oder eine Klageerhebung über seinen Zahlungsverzug. Verzugszinsen darfst du ab dem ersten Tag berechnen, ab dem dein Kunde das Zahlungsdatum überschritten hat. Wie hoch die Zinsen tatsächlich sein dürfen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Definition von Verzugszinsen laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §288)
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (Quelle: Gesetze im Netz)
Inwiefern wird bei der Berechnung von Verzugszinsen der Basiszinssatz berücksichtigt?
Wie angedeutet, kannst du einem Schuldner Verzugszinsen nicht in beliebiger Höhe berechnen. Der Gesetzgeber schreibt vor, sich am Basiszinssatz zu orientieren. Der Basiszinssatz wird in Deutschland von der Bundesbank zweimal jährlich (jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli) festgelegt und im Deutschen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht. Weil er sich regelmäßig verändert, solltest du immer den aktuellen Wert prüfen, bevor du Verzugszinsen berechnest. Aktuell liegt der Basiszinssatz bei 1,62 % p. a. (gültig seit 1. Januar 2023).
Formel für die Berechnung von Verzugszinsen
Auch wenn es im Internet viele Verzugszinsenrechner gibt, die dir den Zinssatz automatisch ausrechnen, so ist es doch hilfreich, die Formel einmal genauer anzuschauen. Erst dann bist du in der Lage, selbstbewusst auf mögliche Rückfragen zu reagieren. Nichts wäre peinlicher, als auf die verärgerte Kundennachfrage “Wie kommen Sie denn auf den Betrag?” keine Antwort zu haben, oder?
- Folgende Daten brauchst du, um die Verzugszinsen zu berechnen:
- geschuldeter Betrag = der Bruttobetrag, der auf der Rechnung steht
- Verzugsbeginn = der erste Tag nach dem verstrichenen Zahlungsdatum
- Verzugszeitraum = die Anzahl der Tage in Verzug
- Zahlungsdatum = das ursprünglich vereinbarte Zahlungsdatum (oder bei B2B die 30-Tage-Regel)
- Art des Verzugszinssatzes = Hier wird unterschieden, ob das Geschäft mit einem anderen Unternehmen (B2B) oder Verbrauchern (B2C) stattfand
- Zinsmethode = Für die Berechnung hat sich die taggenaue Berechnung (act/act) etabliert. Das Kalenderjahr wird mit 365 Tagen berechnet, Schaltjahre mit 366 Tagen. Der Monat Februar wird entsprechend mit 28 oder 29 Tagen, andere Monate mit 30 oder 31 Tagen berechnet – eben genau so, wie es die tatsächlichen Tage im aktuellen Kalenderjahr vorgeben.
Formel zur Berechnung
1. Geschuldeter Betrag x Verzugszinssatz (Basiszinssatz + jeweilige Prozentpunkte für Verbraucher- oder Handelsgeschäft) / 100 = Verzugszinsen pro Jahr
2. Verzugszinsen pro Jahr / 365 x Verzugszeitraum in Tagen = Verzugszinsen für den Zeitraum Aufgepasst: Betrifft der Verzug Zeiträume mit unterschiedlich geltendem Basiszinssatz (z. B. aus zwei verschiedenen Halbjahren), müssen die Zeiträume auch separat behandelt und die Verzugszinsen getrennt berechnet werden!
Art des Verzugszinssatzes für die Berechnung
Handelt es sich bei deinem Kunden um ein Unternehmen oder einen Verbraucher? Davon ist abhängig, wie viele Prozentpunkte du zum Basiszinssatz hinzuaddierst. Bei Verbrauchergeschäften (B2C) gelten 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Handelsgeschäften (B2B) sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Alternativ können auch ein dynamischer oder ein fester Zinssatz gewählt werden. Dann müssen jedoch noch andere streitbare Rechtsgründe vorliegen.
Unterschied in der Verzugszinsberechnung zwischen Privatpersonen und Unternehmen
Die Unterschiede in der Verzugszinsberechnung ergeben sich durch die verschiedenen Zinssätze im Verbraucher- und im Handelsgeschäft. Somit kommst du jeweils auf einen Verzugszinssatz von 6,62 Prozent (Basiszinssatz von 1,62 % + 5 Prozentpunkte) und einmal auf 10,62 Prozent (Basiszinssatz von 1,62 % + 9 Prozentpunkte). Mit einem Beispiel wird es klarer: Angenommen, du arbeitest im Eventmanagement. Einmal planst du eine Hochzeit, einmal eine Firmenfeier. Beide Male handelt es sich um die gleiche Rechnungssumme und den gleichen Verzugszeitraum. Auftrag: Planung einer Hochzeit bzw. Firmenfeier geschuldeter Betrag: 1.000 € Zahlungsfrist war am: 28. März Begleichung der Rechnung erfolgte am: 10. April Verzugszeitraum: 13 Tage
Berechnung der Verzugszinsen für Privatpersonen
1.000 € x 6,62 / 100 = 66,20 € Verzugszinsen pro Jahr
66,20 € / 365 Tage x 13 Tage = 2,35 € Verzugszinsen für den Zeitraum von 13 Tagen
Es ergibt sich gegenüber der Privatperson eine Gesamtforderung von 1.002,35 €.
Berechnung der Verzugszinsen für Unternehmen
1.000 € x 10,62 / 100 = 106,20 € Verzugszinsen pro Jahr
106,20 € / 365 x 13 Tage = 3,78 € Verzugszinsen für den Zeitraum von 13 Tagen
Es ergibt sich gegenüber dem Unternehmen eine Gesamtforderung von 1.003,78 €.
Unterschied zwischen der Verzugszinsenberechnung und der Verzugspauschale
Wenn dein Schuldner ein Unternehmen ist, dann darfst du zusätzlich zu den Verzugszinsen auch noch eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Voraussetzung ist, dass dein Kunde sich in Verzug befindet (wie anfangs unter “Was sind Verzugszinsen?” beschrieben) und dass es sich um eine sogenannte “Entgeltforderung” für eine Leistung handelt. Verzugspauschalen können deshalb nicht auf Rückerstattungen oder Rückzahlungsansprüche angewandt werden. Die Verzugspauschale ist als Entschädigung für den Verwaltungsaufwand zu sehen, der dir als Betrieb entstanden ist. Zum Beispiel für den Aufwand, den Kunden per Brief an die Zahlung zu erinnern oder zu mahnen, einen Anwalt zu kontaktieren etc.
Unterschied von Verzugszinsen und Mahngebühren
Verzugszinsen und Mahngebühren werden häufig verwechselt. Mit der folgenden Gegenüberstellung siehst du bestimmt gleich klarer:
Verzugszinsen | Mahngebühren |
---|---|
Verzugszinsen werden anhand des Rechnungsbetrags und anhand des Verzugszeitraums berechnet | Mahngebühren sind unabhängig von der Rechnungshöhe und des Verzugszeitraums. Sie werden pauschal erhoben. |
Gegenüber Unternehmen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz | Gegenüber Unternehmen kannst du die Pauschale i. H. v. 40 Euro berechnen. Tatsächliche Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. |
Gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz | Gegenüber Verbrauchern können nur Material- und Portokosten, die mit der Mahnung verbunden sind, als Verzugsschaden berechnet werden. Du kennst das vielleicht selbst von Mahnungen deines Stromanbieters: Während die Zahlungserinnerung noch kostenfrei ist, wird ab der ersten Mahnung ein Betrag von 2,50 - 5 Euro aufgeschlagen. |
Häufig gestellte Fragen zur Berechnung von Verzugszinsen
Wie ist die Formel für die Berechnung von Verzugszinsen?
Rechnungsbetrag x (Basiszinssatz + 5 %) x Verzugstage / 365= Verzugszinsen für Verbraucher Rechnungsbetrag x (Basiszinssatz + 9 %) x Verzugstage / 365 = Verzugszinsen für Unternehmen
Ab wann fallen Verzugszinsen an?
Verzugszinsen fallen an, wenn der genannte Zahlungstermin oder die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen überschritten wurde oder wenn der Gläubiger eine Mahnung schreibt.
Wie werden die Verzugstage berechnet?
Verzugsbeginn ist der erste Tag nach dem fälligen Zahlungsdatum. Verzugsende ist der Tag, an dem die Rechnung beglichen wurde. Wenn beispielsweise das Zahlungsdatum der 28. März war und die Rechnung am 31. März beglichen wurde, ergibt dies drei Verzugstage, gezählt ab dem 29. März.