Umsatzsteuerbefreiung - Für wen gilt sie?

Die Umsatzsteuerbefreiung und ihre Vorteile

Mit der Umsatzsteuer generiert der deutsche Staat einen großen Anteil sämtlicher Einnahmen, die jährlich im steuerlichen Bereich anfallen. Dennoch gilt die Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer nicht in jeder Branche. Wir möchten dir daher zeigen, für wen die Umsatzsteuerbefreiung im Detail gilt und wer von dieser Regelung profitieren kann.

Inhaltsangabe

  1. Was hat es mit der Umsatzsteuer auf sich?
  2. Diese Vorteile erwarten dich durch die Umsatzsteuer
  3. In diesen Fällen gibt es eine Umsatzsteuerbefreiung
  4. Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer
  5. So funktioniert die Beantragung einer Befreiung
  6. Häufig möglich, doch nicht immer auch sinnvoll

Was hat es mit der Umsatzsteuer auf sich?

Für Dienstleistungen und unternehmerische Einnahmen fällt Umsatzsteuer an. So einfach die Regel. Sobald ein Unternehmen eine Rechnung über ein Produkt oder eine Dienstleistung stellt, fallen dementsprechend Kosten an. In den meisten Fällen werden die damit verbundenen Kosten direkt an den Kunden weitergegeben und auf den Nettobetrag aufgeschlagen. Der damit verbundene Mehrbetrag wird anschließend monatlich an das Finanzamt abgeführt.

Für die meisten Produkte und Leistungen beträgt die Umsatzsteuer 19 % des Nettobetrags. Lediglich bei besonderen Aspekten wie freiberuflich kreativer Tätigkeiten oder medizinischen Hilfsmitteln, Büchern, Zeitungen, Lebensmitteln und Pflanzen wird die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 % erhoben. In beiden Fällen wird die Steuer direkt vom handelnden Unternehmen eingetrieben und an das Finanzamt weitergeleitet. Praktischer Aufwand für die Behörde entwickelt sich dadurch nicht.Das Leben ist zu kurz für Papierkram - nutze FastBill

Diese Vorteile erwarten dich durch die Umsatzsteuer

Anders als bei der Gewerbe- oder Einkommenssteuer bietet dir die Umsatzsteuer mehr als eine bloße Verpflichtung. Sobald du umsatzsteuerbefreit bist, profitierst du nicht von der Vorsteuer und musst die vollen Preise für unternehmerische Aufwendungen, Produkte oder Leistungen bezahlen. Doch auch für dein Image als Unternehmen führt die Umsatzsteuer zu einigen Vorteilen. Die folgenden Aspekte sind für dich und die Bedeutung deines Unternehmens von Bedeutung:

  • Größere und bessere Wirkung des Betriebs
  • Einfache Option zum Vorsteuerabzug für geschäftliche Partner
  • Eigenständige Verrechnung mit möglichen Ausgaben

Sollte deine Branche oder die damit verbundene Leistung nicht pauschal umsatzsteuerbefreit sein, kann dir die Zahlung der Umsatzsteuer daher durchaus eigene Vorteile einbringen. Besonders für große Unternehmen schafft die Umsatzsteuer daher einen Teil von unternehmerischer Freiheit, um in Zukunft selbst Vorsteuer abziehen zu können. Falls du dich dennoch gegen die Zahlung der Umsatzsteuer entscheidest, muss dies in vielen Fällen durch eine Landesbehörde geprüft und bestätigt werden. Doch in welchen Situationen und Berufsgruppen ist dies der Fall?

In diesen Fällen gibt es eine Umsatzsteuerbefreiung

Trotz dieser eindeutigen Festlegung gibt es Ausnahmen, die für einzelne Unternehmensgruppen und bestimmte Umsatzbereiche gelten. Besonders die Vorsteuer ist hierbei von Bedeutung, da Betriebe auch im Einkauf die Umsatzsteuer erstattet bekommen. Sollten die Ausgaben eines Monats über den betrieblichen Einnahmen liegen, ist das Unternehmen für diesen Monat umsatzsteuerbefreit und darf sich gleichzeitig über eine Rückerstattung freuen. Diese Steuerbefreiung erfolgt unabhängig davon, ob für die eigenen Leistungen 7 % oder 19 % Umsatzsteuer aufgeführt sind.

Ergänzend zu den aufgeführten Angaben durch eigene Investitionen gibt es jedoch einige Umsätze, die sogar vollkommen steuerfrei sind. Auf die folgenden Umsätze wird daher keine Steuer erhoben, gewährt dir jedoch auch nicht den Vorteil eines möglichen Vorsteuerabzugs:

  • Grundstücksvermietung und -verpachtung
  • Einige Umsätze im Bereich der Bildung
  • Einnahmen von Museen, Theatern oder Orchestern
  • Medizinische Heilbehandlungen
  • Beherbergung von Kindern für Bildungsangebote

Ergänzend zur Umsatzsteuerbefreiung für die genannten Bereiche gibt es auch in der Finanzbranche einige Umsätze, die nicht versteuert werden müssen. Gleiches gilt für die Kosten der Betreuung von hilfsbedürftigen Personen sowie für den Umsatz von Versicherungsmaklern. Informiere dich am besten vorab, ob sich eine Umsatzsteuerbefreiung in deiner Branche anbietet.

Auch Nachweise für die eigene Tätigkeit und die damit verbundene Umsatzsteuerbefreiung können durch das Finanzamt gefordert werden. Dies dient der leichteren Zuordnung deiner Tätigkeit und sorgt gleichzeitig für eine transparente Überprüfung der möglichen Steuerbefreiung durch die Landesbehörde. Behalte nach Möglichkeit zudem die steuerlichen Besonderheiten anderer Länder im Blick, falls du auch außerhalb Deutschlands tätig bist. In vielen Fällen bietet sich hierzu eine ausführliche Steuerberatung an, um das eigene Potenzial vorab zu klären und dein Potenzial einzuschätzen.

Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer

Ein ebenfalls wichtiger Bereich für eine mögliche Umsatzsteuerbefreiung ist die Arbeit als Kleinunternehmer. Bereits bei der Gründung eines Gewerbes oder bei der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit kannst du angeben, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Diese lässt sich bei einem Vorjahresgewinn von bis zu 22.000 Euro und laufenden Gewinnerwartungen von weniger als 50.000 Euro im aktuellen Jahr auswählen.

Der konkrete Vorteil ist, dass du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen musst. Besonders für Privatpersonen ist dieser Vorteil entscheidend, da sich die Kosten auf diese Weise umfassend senken lassen. Anders ist es hingegen für geschäftliche Kunden. Diese profitieren nur wenig von deiner Steuerbefreiung, da auch der Vorsteuerabzug auf diese Weise ausbleibt. Daher solltest du im Vorhinein abwägen, ob sich die Kleinunternehmerregelung für dich wirklich lohnt.

So funktioniert die Beantragung einer Befreiung

Spezifische Anträge sind für eine Steuerbefreiung in den meisten Fällen nicht erforderlich. Sowohl für Kleinunternehmer als auch für die jeweiligen Bereiche und Leistungen ist die Steuerfreiheit bereits gesetzlich festgeschrieben. Besonders für Kleinunternehmer gibt es im Rahmen der Umsatzsteuerbefreiung jedoch einige Hinweise, die es zu beachten gilt:

  • Sobald die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung überschritten werden, sind die gewährten Steuervorteile hinfällig und müssen rückgängig gemacht werden.
  • Die Kleinunternehmerregelung muss nicht von Beginn an beantragt werden. Ein formloser Antrag beim Finanzamt reicht auch zu einem späteren Zeitpunkt mit Sicherheit aus.
  • Als Unternehmer bestimmst du selbst, wie viel du arbeitest. Sollte es mit deinen Freigrenzen knapp werden, kannst du deine Projekte bei Bedarf auch im kommenden Jahr weiterführen.

Häufig möglich, doch nicht immer auch sinnvoll

Auch wenn eine Umsatzsteuerbefreiung häufig möglich sein kann, ist sie nicht immer gleichzeitig sinnvoll. In dieser Hinsicht solltest du vorab ermitteln, ob sich die Befreiung für dich konkret eignet oder ob du deine Umsatzsteuer auch weiterhin abführen möchtest. Im Zweifel ist dies für dich auch mit Vorteilen verbunden, wodurch du die Vorsteuer zu eigenen Einkäufen entsprechend geltend machen kannst. Sollte es sich hierbei um größere Ausgaben handeln, ist die Regelung für Kleinunternehmer nicht immer vorteilhaft. Die Entscheidung triffst du jedoch individuell.

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verfasst von
Kimia Yourdkhani
Kimia ist Werkstudentin bei Fastbill im Bereich Online Marketing. Hier gibt sie inspirierende Ideen rund um das Thema Finanzen und Buchhaltung.