Kleingewerbe und Kleinunternehmer – Was du für die Steuererklärung wissen musst

Steuererklärung im Kleingewerbe 

Auch für Kleinunternehmer und Kleingewerbebetreibende ist die Steuererklärung Pflicht. Allerdings gelten für das Kleingewerbe sowie Kleinunternehmer etwas andere Bestimmungen und Regelungen als für größere Betriebe. So musst du beispielsweise als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen. Trotzdem gilt es alle erforderlichen Steuerformulare richtig auszufüllen und an das Finanzamt zu übermitteln. Viele Unternehmer empfinden die Abgabe der Steuerklärung als lästig und aufwendig. Wir wollen dir einen Überblick geben, worauf du bei deiner Steuererklärung als Kleinunternehmer und im Kleingewerbe auf jeden Fall achten solltest.

Inhaltsangabe

  1. Was ist ein Kleingewerbe?
  2. Steuererklärung als Kleingewerbe abgeben
  3. Einkommensteuer im Kleingewerbe
  4. Gewerbesteuer im Kleingewerbe
  5. Umsatzsteuer im Kleingewerbe
  6. Welch Formulare musst du für die Steuererklärung ausfüllen?
  7. Unterlagen – welche müssen beigelegt werden?

Was ist ein Kleingewerbe? 

Ein Kleingewerbe ist ein „Unternehmen, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (HGB §1). Perfekt vorbereitet mit FastBill

Steuererklärung als Kleingewerbe abgeben 

Für Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer in Deutschland sind grundsätzlich folgende Steuern relevant: 

  • Einkommensteuer 
  • Gewerbesteuer 
  • Umsatzsteuer 

Die Körperschaftssteuer fällt nur für juristische Personen an. Für dich als Betreiber eines Kleingewerbes wird die Körperschaftssteuer daher kaum eine Rolle spielen. Auf jeden Fall musst du dem Finanzamt in deiner Steuererklärung deine jährlichen Einnahmen und Ausgaben bekannt geben. Die Höhe deiner Einnahme des vorherigen beziehungsweise des laufenden Jahres entscheidet darüber, ob neben der Einkommensteuer noch eine Umsatz- und Gewerbesteuer fällig wird. Doch selbst, wenn dein Einkommen als Unternehmer mit einem Kleingewerbe nur sehr gering ist, bist du grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. 

Einkommensteuer im Kleingewerbe 

Wenn dein Gewinn als Unternehmer mit einem Kleingewerbe jährlich unter € 60.000, -- liegt und auch dein Umsatz die Grenze von € 600.000, -- nicht überschreitet, benötigst du keine doppelte Buchhaltung. Für die Gewinnermittlung kannst du somit die Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden. Die einfache Buchführung ist, wie der Name schon vermuten lässt, wesentlich einfacher als die kaufmännische Buchführung. Der administrative und buchhalterische Aufwand ist für ein Kleingewerbe daher erheblich geringer. 
Als Kleingewerbebetreibender musst du in jedem Fall jährlich eine Steuererklärung über dein erzieltes Einkommen abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob du nur ein Kleingewerbe betreibst oder vielleicht nebenher noch als Angestellter tätig bist. Für die Abgabe der Steuererklärung musst du einige Formulare ausfüllen – dazu später mehr. Die Steuererklärung selbst musst du online über ELSTER abgeben. 

Hinweis: Solltest du in einem Angestelltenverhältnis tätig sein und ein Kleingewerbe nur als Nebengewerbe betreiben, so musst du bei deiner Einkommenssteuererklärung nicht nur deine Einnahmen aus der selbstständigen, sondern auch aus der nicht selbstständigen Tätigkeit berücksichtigen. 

Einkommenssteuerfreibeträge 

Wenn du mit deinem Kleingewerbe nur ein geringes Einkommen erzielst, so kannst du bei deiner Einkommenssteuer von Freibeträgen profitieren. Wenn im Veranlagungszeitraum das zu versteuernde Einkommen unter einem Grundfreibetrag in Höhe von 9.984 € bei Ledigen liegt oder bei Verheirateten unter 19.968 €, dann bleibt dieser Betrag steuerfrei. Heiß also, dass das Kleingewerbe keine Einkommenssteuer zahlen muss. 

Abgabe der Einkommenssteuererklärung 

Du musst die Einkommenssteuer für dein Kleingewerbe bis zum 31. Juli des Folgejahres bei deinem Finanzamt einreichen. Es besteht auch die Möglichkeit eine schriftliche Fristverlängerung bis zum 30. September zu beantragen. Solltest du deine Einkommenssteuererklärung von einer Steuerberatung machen lassen, hast du sogar bis zu zwei Jahre Zeit. Diese wird dann nach der Festsetzung in vierteljährlichen Vorauszahlungen geleistet. 

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Du arbeitest mit einem Steuerberater? Umso besser: Mit FastBill kannst du alle Belege elektronisch übertragen. Der lästige Pendelordner fällt damit weg.

Gewerbesteuer im Kleingewerbe 

Ob du eine Gewerbesteuer bezahlen musst oder nicht, hängt von deinen jährlich erzielten Einnahmen ab. Die Gewerbesteuer für Kleingewerbe fällt erst ab einem jährlichen Gewinn von € 24.500, -- an. Unabhängig davon, ist jedes Kleingewerbe verpflichtet eine entsprechende Steuererklärung abzugeben, aus welcher der jährliche Gewinn ersichtlich ist. Sofern deine Einnahmen unter der jährlichen Freigrenze liegen, fällt dann einfach keine Gewerbesteuer an. 

Gewerbeertrag – so wird er berechnet 

Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem Gewinn des Kleingewerbes, welcher um Kürzungen reduziert und um Hinzurechnungen erhöht wird. Das Ergebnis, welches um die Gewerbeverluste des Vorjahres gekürzt wird, ergibt dann den Gewerbeertrag. 

Gewerbesteuererklärung – wann musst du sie abgeben? 

Für Kleingewerbe ist der Stichtag für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung der 31.Juli des Folgejahres. Wenn eine Steuerberatung für dich die Erklärung erstellt, verlängert sich die Abgabefrist um acht Monate. Du musst die Gewerbesteuer auch nicht an das Finanzamt, sondern direkt an die Gemeinde zahlen, da die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist. Erfolgen tut die Fälligkeit quartalsweise und in Form von Vorauszahlungen. Dennoch wird die Gewerbesteuererklärung auch an das Finanzamt übermittelt. 

Umsatzsteuer im Kleingewerbe 

Ähnlich der Gewerbesteuer, wo erst ab einem Gewinn von € 24.500, -- Steuern anfallen, hängt es für Unternehmer von einem Kleingewerbe von der erzielten Umsatzhöhe ab, ob Umsatzsteuer zu entrichten ist. Kleingewerbe bedeutet nicht zwangsläufig "kleines" Gewerbe, anderseits sind Betreiber eines Kleingewerbes oftmals gleichzeitig Kleinunternehmer. Aber Vorsicht, nicht jedes Kleingewerbe ist automatisch ein Kleinunternehmer. Beachte außerdem: Die Umsatzsteuerregelung richtet sich nach der Höhe des Umsatzes, die Gewerbesteuer nach dem Gewinn

Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer 

Von der Umsatzsteuerbefreiung, der sogenannten Kleinunternehmer Regelung, profitieren Unternehmer eines Kleingewerbes nur unter bestimmten Voraussetzungen. Konkret heißt das, dass der Umsatz des Kleingewerbe Unternehmens im ersten Jahr unter € 22.000, --, und im folgenden Jahr unter € 50.000, -- liegen muss. Um die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen zu können, musst du dies dem Finanzamt gegenüber ausdrücklich schriftlich erklären. Weiters musst du auf deiner Rechnung einen entsprechenden Hinweis auf § 19 UstG vermerken. Sind all diese Bedingungen erfüllt, können Unternehmer mit einem Kleingewerbe die Umsatzsteuerzahlungen, genauso wie Kleinunternehmer, umgehen. Als Unternehmer mit einem Kleingewerbe kannst du auch bei geringem Umsatz freiwillig auf die Kleinunternehmer Regelung verzichten und somit die Vorteile des Vorsteuer-Abzugs nutzen. 

Umsatzsteuerpflicht für Kleingewerbe 

Liegt der Umsatz des Kleingewerbes über der oben genannten Freigrenze, musst du jedenfalls die Umsatzsteuer abführen. Dafür musst du auf deinen Rechnungen den richtigen Umsatzsteuersatz ausweisen und den Umsatzsteuerbetrag separat anführen. Dementsprechend musst du dem Finanzamt gegenüber auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Die Umsatzsteuererklärung ist einmal jährlich, spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres, beim Finanzamt abzugeben. Je nachdem, wie hoch dein jährlicher Umsatz ist, musst du zusätzlich eine monatliche oder quartalsmäßige Umsatzsteuervoranmeldung machen. 

Welche Formulare musst du für die Steuererklärung ausfüllen? 

Als Unternehmer mit einem Kleingewerbe musst du jede Menge Formulare ausfüllen, um deine Steuererklärung online über Elstar abgeben zu können. Dabei ist der Mantelbogen lediglich das Grundformular, welchem du noch einige Anlagen anhängen musst. Im Folgenden wollen wir dir hier einen kurzen Überblick geben: 

Mantelbogen 

Der Mantelbogen umfasst neben deinen persönlichen Daten sämtliche Einkünfte, die du im Steuerjahr erzielt hast. Hier trägst du alle Gewinne aus deinem Kleingewerbe sowie allfällige weitere Einkünfte, wie Miet- und Zinseinnahme oder dein Einkommen aus einer unselbständigen Tätigkeit ein. 

EÜR – Einnahmen-Überschuss-Rechnung 

In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung schlüsselst du alle Umsätze aus deinem Kleingewerbe auf. Darüber hinaus erfasst du in der EÜR alle deine Werbekosten und andere betriebliche Ausgaben. 

Anlage G 

Unternehmer eines Kleingewerbes mit Gewerbeschein müssen zudem im Formular Anlage G die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit eintragen. 

Anlage N 

Betreibst du dein Kleingewerbe nur im Nebenerwerb und verfügst zusätzlich über ein Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis, musst du die Anlage N ausfüllen. Hier trägst du deine Einkünfte aus der unselbständigen Tätigkeit ein. 

Unterlagen – welche müssen beigelegt werden? 

In vielen Fällen gilt seit 2017, dass Dokumente nur noch ans Finanzamt gesendet werden müssen, auf Anfrage. Bei Selbstständigen und Gewerbebetreibenden ist die Wahrscheinlichkeit hierfür größer als bei Angestellten. Allerdings wird dich dein Finanzamt hierüber informieren.  

Du solltest allerdings auch unabhängig von Umfang und Art deiner Tätigkeit weitere Dokumente bereithalten. Wir haben dir untenstehend einen kleinen Überblick gemacht, über Dokumente, welche eine steuerliche Relevanz haben könnten: 

  • Nachweise über deine Sonderausgaben 
  • Bescheide von deiner Krankenversicherung für Selbstständige 
  • Eventuelle Bescheide der Bundesagentur für Arbeit 
  • Kirchensteuerbescheid  

Nach der ersten Steuererklärung als Kleingewerbebetreibender wirst du von deinem Finanzamt erfahren, welche Dokumente dauerhaft relevant sind und welche du nicht mehr einreichen musst. 

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