Prokura

Alles, was du über Prokura im Handelsrecht wissen musst

Prokura ermöglicht es einem Bevollmächtigten, im Namen eines Unternehmens Rechtsgeschäfte abzuschließen und Verbindlichkeiten einzugehen. Allerdings kann diese Art der Geschäftsführung auch mit erhöhten Risiken verbunden sein kann.

Inhaltsangabe

  1. Prokura Definition
  2. Prokura nach HGB
  3. Prokura erteilen
  4. Prokurist: Definition und Haftung
  5. Die Arten der Prokura
  6. Das Erlöschen der Prokura
  7. Prokura: Vorteile und Nachteile
  8. Häufig gestellte Fragen zu Prokura

Prokura Definition

Prokura (lat. procuratio, "Vollmacht") ist eine rechtliche Vertretungsmacht, die es einem Bevollmächtigten ermöglicht, im Namen eines Unternehmens Rechtsgeschäfte abzuschließen und Verbindlichkeiten einzugehen. Dies bedeutet, dass der Prokurist die gleichen Befugnisse hat wie ein Geschäftsführer oder einer anderen Stellvertretung des Unternehmens, um Geschäfte und Rechtshandlungen im Namen des Unternehmens abzuschließen. Dies kann sowohl in persönlicher als auch in Vertretungsform erfolgen. Prokura kann entweder allein oder gemeinsam mit einem anderen Prokuristen erteilt werden und kann beschränkt oder unbeschränkt sein. Die rechtliche Vertretungsmacht erfolgt üblicherweise schriftlich und muss notariell beglaubigt werden. In der Regel wird der Bevollmächtigte dann als Prokurist bezeichnet. Die Rechte und Pflichten eines Prokuristen sind im Handelsgesetzbuch (§48 – 53 HGB) geregelt. Der § 49 I HGB besagt, dass die Prokura alle Angelegenheiten eines Handelsgewerbes umfasst. Diese Vollmacht ermöglicht es dem Prokuristen, alle Geschäfte durchzuführen, die ein Handelsgeschäft mit sich bringen kann. Hierbei ist die Formulierung "eines Handelsgewerbes" entscheidend. Ein besonderes Merkmal der Prokura ist, dass sie in Bezug auf die Geschäftsbeziehungen im Außenverhältnis klar definiert ist und nicht eingeschränkt werden kann (§ 50 I HGB). Der Kaufmann hat jedoch die Möglichkeit, die Prokura im Innenverhältnis gegenüber dem Prokuristen zu beschränken. Verstößt der Prokurist im Innenverhältnis gegen diese Beschränkungen, kann der Kaufmann Schadensersatzansprüche geltend machen. In Bezug auf Vertragsabschlüsse im Außenverhältnis sind die Verträge, die durch den Prokuristen abgeschlossen werden, jedoch gültig.Perfekte Buchhaltung mit FastBill

Prokura nach HGB

Prokura: Eintragung ins Handelsregister

Prokura (rechtliche Vertretungsmacht) ist ein rechtliches Instrument, das es einer Person ermöglicht, im Namen eines Unternehmens zu handeln und rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben, ohne dass diese Person selbst Gesellschafter des Unternehmens sein muss. In Deutschland ist Prokura in dem Handelsgesetzbuch (§48 - 53 HGB) geregelt.

Um eine Prokura (rechtliche Vertretungsmacht) zu erteilen, muss die Gesellschafterversammlung eines Unternehmens beschließen. Der Beschluss muss in das Handelsregister eingetragen werden, damit er wirksam wird. Die Eintragung einer Prokura erfolgt durch den Notar, der die Gesellschafterversammlung protokolliert hat. Der Notar prüft, ob der Beschluss zur Erteilung der Prokura formal und inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht und trägt die Prokura anschließend ins Handelsregister ein. Der Eintrag enthält im Allgemeinen Namen und Anschrift des Prokuristen, den Umfang der Prokura (z.B. ob es sich um eine Einzelprokura handelt, oder welche Geschäfte der Prokurist tätigen darf), sowie Angaben zu Beginn und Ende der Prokura.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Prokura nicht dasselbe wie eine Geschäftsführerstellung ist. Ein Prokurist handelt zwar im Namen des Unternehmens, hat jedoch in der Regel nicht die volle Entscheidungsbefugnis eines Geschäftsführers. Zudem kann ein Unternehmen mehrere Prokuristen gleichzeitig haben, während es nur einen Geschäftsführer geben kann.

Es ist auch zu beachten, dass eine eingetragene Prokura sowohl Vor- als auch Nachteile hat. Ein Vorteil ist, dass eine eingetragene Prokura eine höhere Glaubwürdigkeit gegenüber Dritten besitzt, da die Eintragung im Handelsregister öffentlich einsehbar ist. Ein Nachteil ist, dass eine Änderung oder Beendigung der Prokura erneut durch einen Notar eingetragen werden muss, was mit Kosten und Zeit verbunden ist.

Die Kosten der Eintragung der Prokura ins Handelsregister

Die Kosten für die Eintragung einer Prokura ins Handelsregister bestehen aus verschiedenen Elementen, wie z.B. den Notar- und Gerichtskosten.

Die Kosten für den Notar entstehen durch das Protokollieren der Gesellschafterversammlung, in der die Prokura erteilt wird, sowie durch die Eintragung selbst. Diese Kosten sind abhängig von dem Umfang der zu protokollierenden Angelegenheiten und können stark variieren.

Es können auch Kosten für Gerichtsgebühren entstehen, die in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gericht und dem Umfang der zu erledigenden Angelegenheiten variieren.

Es kann weiterhin notwendig sein, dass ein Rechtsanwalt beauftragt wird, um die Formalitäten für die Eintragung ins Handelsregister abzuwickeln, diese Kosten können je nach Anwalt unterschiedlich ausfallen.

Es ist schwer, genaue Kostenangaben zu machen, da es von verschiedenen Faktoren abhängt. Es ist jedoch ratsam, sich vorab bei verschiedenen Notaren und Rechtsanwälten über die Kosten zu informieren, um eine ungefähre Vorstellung zu bekommen.

Prokura erteilen

Welche Unternehmer können Prokura erteilen?

Grundsätzlich kann Prokura von jedem Unternehmen erteilt werden, das im Handelsregister eingetragen ist, einschließlich Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, ist der Inhaber/die Inhaberin diejenige Person, die Prokura (Stellvertretung) erteilen kann.

In Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaft (AG) oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), hat die Gesellschafterversammlung die Befugnis Prokura zu erteilen. Der Beschluss hierzu muss von einer Mehrheit der stimmberechtigten Gesellschafter getroffen werden.

Es ist zu beachten, dass Prokura nur von natürlichen Personen (also Einzelpersonen) erteilt werden kann, nicht von juristischen Personen (wie zum Beispiel einer Gesellschaft).

In manchen Fällen gibt es Einschränkungen bei bestimmten Unternehmen z.B. in öffentlichen Unternehmen. In diesem Fall sind besondere Gesetze und Vorschriften zu beachten, bevor Prokura erteilt werden kann. Es ist also ratsam sich vorab über die gesetzlichen Regelungen zu informieren.

Unterschied zwischen Prokura und Handlungsvollmacht

Prokura und Handlungsvollmacht sind beide Instrumente, die es einer Person ermöglichen, im Namen eines Unternehmens zu handeln und rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben. Allerdings gibt es einige wichtige Unterschiede zwischen den beiden:

  1. Erteilung: Prokura wird von einem Unternehmen erteilt und muss in das Handelsregister eingetragen werden, um wirksam zu sein. Eine Handlungsvollmacht hingegen wird von einer natürlichen oder juristischen Person erteilt und muss nicht zwingend ins Handelsregister eingetragen werden.
  2. Umfang: Prokura ermöglicht dem Prokuristen, im Namen des Unternehmens zu handeln und rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben, aber in der Regel nicht die volle Entscheidungsbefugnis eines Geschäftsführers zu besitzen. Eine Handlungsvollmacht gibt dem Bevollmächtigten hingegen die volle Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die in der Vollmacht genannten Angelegenheiten.
  3. Dauer: Prokura hat in der Regel eine begrenzte Dauer und muss neu erteilt werden, wenn sie abläuft. Eine Handlungsvollmacht kann jedoch auf unbestimmte Zeit erteilt werden oder auch mit einem bestimmten Datum enden.
  4. Änderung/Beendigung: Änderungen oder Beendigung einer Prokura müssen durch einen Notar ins Handelsregister eingetragen werden, was Kosten und Zeit verursacht. Eine Handlungsvollmacht hingegen kann einfacher und schneller geändert oder beendigt werden.

Es ist zu beachten, dass Prokura und Handlungsvollmacht nicht immer voneinander ausgeschlossen sind, es kann also durchaus sein, dass jemand sowohl Prokura als auch Handlungsvollmacht hat.

Prokurist: Definition und Haftung

Wer kann ein Prokurist werden?

Grundsätzlich kann jede natürliche Person (also eine Einzelperson) Prokurist eines Unternehmens werden. Es gibt jedoch einige wichtige Voraussetzungen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen:

  1. Alter: Der Prokurist muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Persönliche Eignung: Der Prokurist muss über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die ihm übertragenen Aufgaben ausüben zu können.
  3. Integrität: Der Prokurist muss über unbescholtenen Leumund und keine Vorstrafen haben.
  4. Unabhängigkeit: Der Prokurist darf keine persönlichen oder wirtschaftlichen Interessenkonflikte mit dem Unternehmen haben.
  5. Insolvenz: Der Prokurist darf nicht in einem Insolvenzverfahren stehen.
  6. Beschränkungen: In manchen Branchen und Unternehmen, gibt es besondere Gesetze und Vorschriften, die die Erteilung von Prokura einschränken können, wie zum Beispiel in öffentlichen Unternehmen.

Es ist auch zu beachten, dass eine Person, die bereits Prokurist eines anderen Unternehmens ist, auch Prokurist eines anderen Unternehmens sein kann, es kann aber in manchen Fällen auch Einschränkungen geben, insbesondere wenn es um wettbewerbsrelevante Unternehmen geht.

Es gibt auch Fälle, wo es eine Sonderform der Prokura gibt, die sogenannte "Einzelprokura", bei der eine Prokura nur für bestimmte Geschäfte oder auf bestimmte Zeit erteilt wird, dabei hat die Person die Prokura erhalten nur in Bezug auf diese Geschäfte oder in dieser Zeit die vollständige Entscheidungsbefugnis.

Welche Pflichten und Aufgaben hat ein Prokurist?

Ein Prokurist (Stellvertreung) hat sowohl Pflichten als auch Aufgaben, die sich aus seiner Position im Unternehmen ergeben. Im Allgemeinen sind diese:

  1. Vertretung: Der Prokurist ist berechtigt, im Namen des Unternehmens zu handeln und rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben. Allerdings hat er in der Regel nicht die volle Entscheidungsbefugnis eines Geschäftsführers und seine Handlungen sind von den Beschränkungen und Bedingungen geknüpft, die in der Prokura festgelegt wurden. 
  2. Geschäftsverhandlungen: Der Prokurist ist für die Durchführung von Geschäftsverhandlungen und Abschlüsse von Verträgen zuständig, soweit er dazu berechtigt ist.
  3. Finanzbuchhaltung: Der Prokurist ist für die Aufrechterhaltung der Finanzbuchhaltung des Unternehmens und die Erstellung von Jahresabschlüssen zuständig, soweit er dazu berechtigt ist.
  4. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Der Prokurist ist verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten und dafür zu sorgen, dass das Unternehmen diese einhält.
  5. Berichterstattung: Der Prokurist hat die Pflicht, dem Unternehmen regelmäßig über seine Tätigkeiten zu berichten und über alle relevanten Angelegenheiten zu informieren.
  6. Treuepflicht: Der Prokurist hat die Pflicht, dem Unternehmen treu zu dienen und seine Interessen zu wahren. Er darf keine Handlungen vornehmen, die dem Unternehmen schaden können oder in Konflikt mit seinen Interessen stehen.
  7. Unternehmensstrategie: Ein Prokurist unterstützt den Vorstand oder die Geschäftsführung bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie. 
  8. Führung der Mitarbeiter: Ein Prokurist kann auch verantwortlich sein für die Führung und Entwicklung von Mitarbeitern und Abteilungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflichten und Aufgaben von einem Prokuristen von Unternehmen zu Unternehmen und auch von Branche zu Branche variieren können. Auch die Größe des Unternehmens kann einen Einfluss auf die Pflichten und Aufgaben eines Prokuristen haben.

Wie haftet der Prokurist?

Der Prokurist haftet für die von ihm im Namen des Unternehmens getätigten Handlungen und Entscheidungen, sofern diese im Rahmen seiner Prokura-Ermächtigungen liegen.

Im Allgemeinen haftet der Prokurist persönlich und unbeschränkt für alle Verträge und Verbindlichkeiten, die er im Namen des Unternehmens eingeht, solange dies innerhalb seiner Prokura-Ermächtigungen geschieht. Allerdings ist es möglich, dass die Prokura beschränkt ist, z.B. auf bestimmte Geschäftsfelder oder auf bestimmte Finanzierungslimits, in diesem Fall ist die Haftung ebenfalls beschränkt.

Wenn der Prokurist jedoch gegen die Bestimmungen der Prokura oder gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstößt, kann er sowohl persönlich als auch solidarisch mit dem Unternehmen haftbar gemacht werden.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die Haftung des Prokuristen durch das Vermögen des Unternehmens begrenzt ist. Wenn das Unternehmen also nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, ist der Prokurist nicht dafür haftbar.

Es ist zu beachten, dass es je nach Rechtsform des Unternehmens und nationalem Recht Unterschiede in der Haftung von Prokuristen geben kann. Es ist daher ratsam, sich vor Annahme einer Prokura über die haftungsrechtlichen Aspekte zu informieren.

Die Arten der Prokura

Die Arten der Prokura

Hier sind die Arten der Prokura aufgelistet und kurz beschrieben:

  • Einzelprokura: Eine Einzelprokura erteilt dem Prokuristen die Befugnis, nur in Bezug auf bestimmte Geschäfte oder auf eine bestimmte Zeit im Namen des Unternehmens zu handeln.
  • Gesamtprokura: Eine Gesamtprokura erteilt dem Prokuristen die Befugnis, in Bezug auf alle Geschäfte des Unternehmens im Namen des Unternehmens zu handeln.
  • Echte Gesamtprokura: Eine echte Gesamtprokura erteilt dem Prokuristen die Befugnis, alle Geschäfte des Unternehmens im Alleingang im Namen des Unternehmens abzuschließen.
  • Halbseitige Gesamtprokura: Eine halbseitige Gesamtprokura erteilt dem Prokuristen die Befugnis, Geschäfte im Namen des Unternehmens abzuschließen, aber nur in Zusammenarbeit mit einer anderen Person.
  • Gemischte (unechte) Gesamtprokura: Eine gemischte Gesamtprokura erteilt dem Prokuristen sowohl Einzelprokura- als auch Gesamtprokura-Befugnisse.
  • Filialprokura: Eine Filialprokura erteilt dem Prokuristen die Befugnis, im Namen des Unternehmens in einer bestimmten Filiale oder Niederlassung zu handeln. Es ist gesetzlich bei der Filialprokura möglich, die Vollmacht des Prokuristen zu beschränken, jedoch müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit die Beschränkung auch gegenüber Dritten wirksam ist.

Das Erlöschen der Prokura

Prokura ist ein Institut im Handelsrecht, welches dem Prokuristen ermächtigt, im Namen und für Rechnung des Unternehmens zu handeln und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Eine Prokura kann entweder auf Zeit oder unbefristet erteilt werden und kann sowohl einzeln als auch in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen ausgeübt werden.

Das Erlöschen der Prokura kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:

  1. Durch Ablauf der vereinbarten Befristung: Wenn die Prokura auf Zeit erteilt wurde, erlischt sie automatisch am Ende der vereinbarten Befristung.
  2. Durch Kündigung: Sowohl der Prokurist als auch das Unternehmen haben das Recht, die Prokura jederzeit zu kündigen. In diesem Fall erlischt die Prokura zum Zeitpunkt der Kündigung.
  3. Durch Aufhebung: Das Unternehmen hat das Recht, die Prokura jederzeit aufzuheben. Auch in diesem Fall erlischt die Prokura zum Zeitpunkt der Aufhebung.
  4. Durch Tod des Prokuristen: Prokura erlischt automatisch beim Tod des Prokuristen
  5. Durch Insolvenz des Prokuristen: Wenn der Prokurist Insolvenz anmelden muss, erlischt die Prokura automatisch.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Erlöschen der Prokura nicht unbedingt bedeutet, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Prokuristen und dem Unternehmen beendet ist. In vielen Fällen bleibt der Prokurist weiterhin als Angestellter oder Geschäftsführer des Unternehmens tätig.

Auf jeden Fall ist es empfehlenswert, das Erlöschen der Prokura schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls eine Nachfolgeregelung zu treffen, um die Fortführung der Geschäftsabläufe sicherzustellen.

Prokura: Vorteile und Nachteile

Prokura hat sowohl Vorteile als auch Nachteile für sowohl den Prokuristen als auch das Unternehmen:

Vorteile für den Prokuristen:

  • Er hat die Möglichkeit, im Namen des Unternehmens zu handeln und Rechtsgeschäfte abzuschließen, ohne dass das Unternehmen selbst dafür verantwortlich ist.
  • Er hat eine größere Entscheidungsfreiheit und kann schneller reagieren, als wenn er immer erst Rücksprache halten müsste.
  • Er hat die Möglichkeit, das Unternehmen direkt zu vertreten, was ihm eine größere Wertschätzung und Anerkennung einbringen kann.

Vorteile für das Unternehmen:

  • Es hat die Möglichkeit, eine Person zu benennen, die es vertritt und die es von der Notwendigkeit entbindet, selbst an jedem Geschäft beteiligt zu sein.
  • Es kann die Entscheidungsfindung beschleunigen, indem es eine oder mehrere Personen mit der Autorität ausstattet, Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen.
  • Es kann die Verantwortung für die Handlungen des Prokuristen auf diesen selbst übertragen, wodurch das Risiko für das Unternehmen verringert wird.

Nachteile für den Prokuristen:

  • Er trägt das volle Risiko für die Handlungen, die er im Namen des Unternehmens durchführt.
  • Er kann persönlich haftbar gemacht werden, falls die Handlungen, die er im Namen des Unternehmens durchführt, gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen.
  • Er hat weniger Handlungsfreiheit als ein Geschäftsführer, da er die Entscheidungen und Handlungen mit dem Unternehmen abzustimmen und genehmigen lassen muss.

Nachteile für das Unternehmen:

  • Risiken: Das Unternehmen trägt das Risiko, dass die Handlungen des Prokuristen negative Auswirkungen auf das Unternehmen haben können, zum Beispiel durch unkluge Entscheidungen oder ungesetzliche Handlungen.
  • Kontrollverlust: Es hat weniger Kontrolle über die Handlungen des Prokuristen im Vergleich zu einem Geschäftsführer, da der Prokurist in vielen Fällen autonom handeln kann.
  • Verantwortung: Es muss sicherstellen, dass der Prokurist qualifiziert und vertrauenswürdig ist, da es für die Handlungen des Prokuristen haftbar gemacht werden kann.

Insgesamt bietet die Prokura sowohl Vorteile als auch Nachteile für sowohl den Prokuristen als auch das Unternehmen. Während der Prokurist mehr Entscheidungsfreiheit und die Möglichkeit hat, im Namen des Unternehmens zu handeln, trägt er auch das volle Risiko für seine Handlungen und kann persönlich haftbar gemacht werden. Auch das Unternehmen hat Vorteile wie die Möglichkeit, Entscheidungen schneller zu treffen und die Verantwortung für die Handlungen dem Prokuristen zu übertragen, aber es trägt auch das Risiko, dass die Handlungen des Prokuristen negative Auswirkungen auf das Unternehmen haben können, und hat weniger Kontrolle über die Handlungen des Prokuristen. Es ist daher wichtig, sorgfältig abzuwägen, ob die Prokura die richtige Wahl für das Unternehmen und den Prokuristen ist.

Häufig gestellte Fragen zu Prokura

Was ist Prokura?

 

Prokura ist ein Rechtsinstitut im Handelsrecht, das es einer Person ermöglicht, im Namen und für Rechnung des Unternehmens zu handeln und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Es kann entweder auf Zeit oder unbefristet erteilt werden. Diese Arten der Prokura gibt es: Einzelprokura; Gesamtprokura; Echte Gesamtprokura; Halbseitige Gesamtprokura; Gemischte (unechte) Gesamtprokura und Filialprokura.

Welche Vorteile hat Prokura?

 

Die zwei wichtigsten Vorteile von Prokura sind:

  • Prokurist (Stellvertreung) kann im Namen des Unternehmens handeln und Geschäfte und Rechtshandlungen abschließen, ohne dass das Unternehmen selbst dafür verantwortlich ist.
  • Prokurist hat eine größere Entscheidungsfreiheit und kann schneller reagieren, da er nicht erst Rücksprache halten muss.

Wer darf Prokura erteilen?

 

Prokura kann von einer Person erteilt werden, die zur Vertretung des Unternehmens berechtigt ist, wie zum Beispiel Geschäftsführer, Gesellschafter oder ein Aufsichtsrat. Eine Prokura kann auch durch einen gerichtlichen Beschluss erteilt werden, wenn keine andere Person die Ermächtigung dazu hat.

Was darf ein Prokurist?

 

Ein Prokurist darf im Namen des Unternehmens handeln und Geschäfte und Rechtshandlungen abschließen, die üblicherweise von dem Unternehmen selbst vorgenommen werden, innerhalb der Befugnisse, die ihm durch die Prokura erteilt wurden. Der § 49 I HGB besagt, dass die Prokura alle Angelegenheiten eines Handelsgewerbes umfasst. Diese Vollmacht ermöglicht es dem Prokuristen, alle Geschäfte durchzuführen, die ein Handelsgeschäft mit sich bringen kann. Hierbei ist die Formulierung "eines Handelsgewerbes" entscheidend. 

Was ist der Unterschied zwischen Prokura und Handlungsvollmacht?

 

Prokura ermächtigt eine Person, im Namen und für Rechnung des Unternehmens zu handeln und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Handlungsvollmacht dagegen ermächtigt eine Person lediglich, bestimmte Handlungen im Namen des Unternehmens auszuführen, ohne dass sie die Kompetenz besitzt, Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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verfasst von
Sarah Wehkamp
Sarah studiert International Business Management. Für das FastBill-Lexikon schreibt sie über Finanzen, Buchhaltung und Gründung für Selbständige, kleine Unternehmen und all die, die noch in der Planungsphase stecken.