Körperschaftsteuer

Als Gründer einer GmbH oder AG kommst du nicht darum herum: Die Rede ist von der Körperschaftssteuer, die auf den Gewinn deines Unternehmens erhoben wird. Doch was ist die Körperschaftsteuer genau? Wie hoch fällt sie aus und was solltest du in Bezug auf die Besteuerung beachten?

Inhaltsangabe

  1. Körperschaftsteuer: Definition und Erklärung
  2. Körperschaftsteuer: Regelungen und Bestimmungen
  3. Kapitalgesellschaften und ihre Verpflichtung zur Körperschaftsteuer
  4. Berechnen der Körperschaftsteuer: Schritt-für-Schritt-Anleitung
  5. Körperschaftsteuer und Vorauszahlungen: Was ist zu beachten?
  6. Verlustrücktrag und Verlustvortrag: Möglichkeiten der Steuerersparnis
  7. Steuersatz und Geltungsbereich der Körperschaftsteuer
  8. Erklärung zur Körperschaftsteuer richtig ausfüllen: Tipps und Hinweise
  9. Fazit
  10. Häufig gestellte Fragen zur Körperschaftssteuer

Körperschaftsteuer: Definition und Erklärung

Die Körperschaftsteuer lässt sich als eine Art besondere Einkommensteuer bezeichnen, die nur für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften gilt. Damit sind vor allem diese Unternehmensarten betroffen:

  • GmbH
  • AG
  • UG
  • KGaA
  • Europäische Gesellschaften
  • Genossenschaften
  • Eingetragene Vereine
  • Stiftungen

Die Grundlagen für die Besteuerung dieser besonderen Einkommensteuer liefern das Einkommensteuergesetz (EStG) sowie das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Gemäß dem Einkommensteuergesetz (EStG) und dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) müssen Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer in Höhe von 15% auf ihren erwirtschafteten Gewinn bezahlen.

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Körperschaftsteuer: Regelungen und Bestimmungen

Die grundsätzlichen Regelungen der Körperschaftsteuer ähneln denen der Einkommensteuer. Du musst zunächst den Gewinn deines Unternehmens ermitteln (Einkünfte abzüglich Ausgaben). Davon darfst du noch bestimmte Sonderausgaben abziehen. Am Ende ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.

Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz (KöMoG): Änderungen und Auswirkungen

Mit dem Inkrafttreten des Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetzes (KöMoG) Anfang 2022 sind einige interessante Neuregelungen entstanden.

Dazu gehören:

1. Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften

Bestimmte Arten von Personengesellschaften haben seit 2022 die Möglichkeit, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Dazu gehören die OHG, die KG sowie die PartG. Das Finanzamt prüft, ob eine Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden kann. Als Einzelunternehmer sowie als Gesellschafter als einer GbR hast du hingegen keine Möglichkeit, die Regelungen der Körperschaftsteuer zu nutzen.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Gewinne, die du nicht an dich ausschüttest, unterliegen einem niedrigeren Körperschaftsteuersatz von 15 %. Personengesellschaften müssen diese hingegen, wie alle Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Inhabers versteuern.

Der Nachteil liegt darin, dass der Vorgang sehr komplex ist. Ohne Steuer- und Rechtsberatung dürfte es also schwierig werden, davon Gebrauch zu machen.

2. Einfachere Umstrukturierungen für Konzerne

Mit dem Modernisierungsgesetz zur Körperschaftsteuer werden auch Umstrukturierungen für Konzerne vereinfacht. So können künftig auch bestimmte Körperschaften außerhalb des EWR/EU-Raums zum jeweiligen Buchwert verschmolzen werden. Diese wird allgemein als Verbesserung betrachtet, aber es gibt auch Kritik: So sind einige Arten von Umwandlungen ausgeschlossen und das Ganze gilt nur für Körperschaften.

Zusätzlich ergeben sich Vereinfachungen bei Verrechnung von innerorganschaftlichen Mehr- und Minderabführungen. Körperschaften dürfen zudem Verluste durch Währungskursschwankungen bei Gesellschafterdarlehen steuerlich geltend machen.

Kapitalgesellschaften und ihre Verpflichtung zur Körperschaftsteuer

Grundsätzlich sind alle Kapitalgesellschaften sowie entsprechende Vermögensmassen und Personenvereinigungen verpflichtet, Körperschaftsteuer zu bezahlen. Nach §1 KStG erstreckt sich die Steuerpflicht auf alle Einkünfte und ist unbeschränkt. Der Paragraph nennt auch alle möglichen Organisationsformen, die der Steuerpflicht unterliegen:

  • Kapitalgesellschaften
  • Genossenschaften und europäische Genossenschaften
  • Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
  • Sonstige juristische Personen des privaten Rechts
  • Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen privaten Rechts
  • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Stadtwerke oder Verkehrsbetriebe)

Unternehmen, die von der Körperschaftsteuer befreit sind

In §5 KStG wird geregelt, welche Unternehmen von der Körperschaftsteuer befreit sind. Dein Unternehmen gehört zum Beispiel dazu, wenn du:

  • Einzelunternehmer
  • Freiberufler
  • Inhaber einer Personengesellschaft (ohne Ziehung der Option)

bist.

Darüber hinaus werden noch einige weitere Körperschaften von der Körperschaftsteuer befreit:

  • Politische Parteien
  • Soziale Kassen
  • Verschiedene Berufsverbände
  • Banken des Staates
  • Bundesunternehmen
  • Gemeinnützige und kirchliche Körperschaften, die keinen Gewerbezweck verfolgen
  • Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen des öffentlichen Rechts

Berechnen der Körperschaftsteuer: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Berechnung der Körperschaftsteuer basiert auf der Gewinnermittlung in der Handelsbilanz. Bevor du die Steuer berechnen kannst, musst du jedoch zunächst einige Rechenschritte durchführen:

1. Steuerrechtliche Korrekturen vornehmen

Das Ergebnis der Handelsbilanz ist noch nicht die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Diese wird jedoch um einige steuerrechtliche Korrekturen verändert, um am Ende das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.

Dazu gehören:

  • Verdeckte Gewinnausschüttungen
  • Einkünfte aus Beteiligungen an anderen Körperschaften (diese werde nur zu 5% angesetzt, Ausnahme: Dividenden aus Streubesitz)
  • Zinsaufwendungen (nur bis zur Zinsschranke)
  • Übertragung von Anteilen (bei Überschreitung von Schwellenwerten kann ein Verlustvortrag untergehen)

2. Freibeträge beachten

Es gibt einige Unternehmensformen, die Freibeträge bei der Körperschaftsteuer in Anspruch nehmen können. Hier ein kleiner Überblick:

Art des Unternehmens Höhe des Freibetrags
Landwirtschaftliche Genossenschaften und Vereine 15.000 Euro
Vereine ohne Gewinnausschüttung 5.000 Euro

Die Freibeträge mindern dein zu versteuerndes Einkommen und führen somit zu einer niedrigeren Körperschaftsteuer.

3. Solidaritätszuschlag einbeziehen

Der Steuersatz der Körperschaftsteuer beträgt 15%. Zusätzlich musst du noch den Solidaritätszuschlag einbeziehen. Dieser beträgt 5,5% der Steuerschuld, was am Ende einen Gesamtsteuersatz von 15,83% ergibt.

4. Körperschaftsteuer berechnen

Auf Basis der vorigen Schritte kannst du nun die Körperschaftsteuer berechnen. Hierfür wendest du einfach den Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen an.

Hier ein Beispiel:

Zu versteuerndes Einkommen 120.000 Euro
Steuersatz 15,83 %
Körperschaftsteuer 18.996 Euro

Körperschaftsteuer und Vorauszahlungen: Was ist zu beachten?

Wie bei der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer gibt es auch bei der Körperschaftsteuer Vorauszahlungen. Diese werden quartalsweise zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres fällig. In der Körperschaftsteuererklärung werden die Vorauszahlungen mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet. Zu viel gezahlte Beträge werden dir vom Finanzamt zurückerstattet – andernfalls gibt es eine Nachforderung des Finanzamtes.

Achtung: Im Quartal der Gründung wird die Vorauszahlung für die Körperschaftsteuer laut §30 KStG Nr. 2 direkt mit dem Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht fällig. Erst in den nachfolgenden Quartalen gelten die oben genannten Fälligkeitstermine.

Verlustrücktrag und Verlustvortrag: Möglichkeiten der Steuerersparnis

Verluste spielen beim Thema Steuern immer eine wichtige Rolle. Die Regelungen über den Umgang mit Verlusten sind in §10 KStG geregelt. Grundsätzlich ist es Kapitalgesellschaften möglich, Verluste in einem Jahr auf ein anderes Jahr zu übertragen. Dabei stehen dir zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Verlustvortrag

Beim Verlustvortrag überträgst du den Verlust eines Jahres in die Zukunft. Dabei muss es sich übrigens nicht zwingend um das nächste Geschäftsjahr handeln. Du kannst einen Verlustvortrag auch in weitere künftige Jahre mitnehmen.

Machst Du ihn geltend, senkt er dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast. Das Finanzamt berücksichtigt den Verlustvortrag bei der Ermittlung deiner Steuern.

2. Verlustrücktrag

Bei einem Verlustrücktrag überträgst du einen Verlust in die Vergangenheit. Hier gilt allerdings die Begrenzung auf das Vorjahr. Weiter in die Vergangenheit darfst du Verluste also nicht übertragen. Das Finanzamt prüft auch den Verlustrücktrag und berücksichtigt ihn bei der Steuerberechnung.

In beiden Fällen gilt: Ab einem Sockelbetrag von 1 Million Euro lassen sich darüber hinausgehende Verluste nur noch zu 60% übertragen.

Steuersatz und Geltungsbereich der Körperschaftsteuer

Die Steuerpflicht bei der Körperschaftsteuer bezieht sich auf inländische Unternehmen und im Inland erzielte Umsätze. Demnach sind Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in Deutschland Einkünfte erzielen, nur eingeschränkt steuerpflichtig. Die Steuerpflicht bezieht sich dabei nur auf die inländischen Einkünfte.

Der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer beträgt 15% plus 5,5% Solidaritätszuschlag. Das ergibt einen effektiven Steuersatz von 15,83%.

Erklärung zur Körperschaftsteuer richtig ausfüllen: Tipps und Hinweise

Wie bei der Einkommensteuer musst du auch die Körperschaftsteuererklärung einmal jährlich beim Finanzamt abgeben. Die Frist für die Körperschaftsteuererklärung endet normalerweise am 31. Juli des Folgejahres. Erarbeitet ein Steuerberater deine Steuererklärung, liegt das Fristende für die Körperschaftsteuererklärung im Normalfall am 28. Februar des darauffolgenden Kalenderjahres.

Die Körperschaftsteuererklärung besteht aus 4 Formularen:

  • Mantelbogen KSt1
  • Anlage GK
  • Anlage ZVE
  • Anlage WA

Während der Mantelbogen den allgemeinen Daten zu deinem Unternehmen gewidmet ist, geht es in Anlage GK um die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Dort gibst du den steuerlich korrigierten Jahresgewinn aus der Handelsbilanz an.

Wichtige Eintragungen (Stand: Körperschaftsteuererklärung 2021):

  • Jahresgewinn oder Jahresfehlbetrag (entweder aus Steuerbilanz oder der korrigierte Wert auf der Handelsbilanz) à Zeile 11
  • Steuerliche Korrekturbeträge à Zeile 27 und 27a
  • Nicht berücksichtigungsfähige Verluste à Zeile 29 und 30
  • Investitionsabzugsbetrag (IAB) à Zeile 42
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen à Zeile 46
  • Steuerfreie Erträge à Zeile 49
  • Nicht abziehbare Aufwendungen à Zeile 50 bis 62
  • Außerbilanzielle Korrekturen à Zeile 65 und 68

Beginn und Ende der Körperschaftsteuerpflicht: Wann muss die Steuer gezahlt werden?

Die Steuerpflicht bei der Körperschaftsteuer beginnt bereits mit dem Entstehen der Vorgesellschaft. Wenn du also einen notariellen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hast oder die Satzung notariell feststellen lässt, beginnt die Steuerpflicht des Unternehmens. Sofern hier schon Vorauszahlungen anstehen, werden diese sogar sofort nach Gründung fällig.

Während der Beginn der Steuerpflicht möglichst früh ansetzt, endet die Körperschaftsteuerpflicht erst an einem der spätestmöglichen Termine: Mit dem rechtsgültigen Abschluss der Liquidation. Bei einer GmbH endet die Körperschaftsteuerpflicht damit erst nach Ablauf des Sperrjahres.

Fazit

Die Körperschaftsteuer ist quasi die Einkommensteuer für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften. Mit einem Körperschaftsteuersatz von 15% liegt die Steuerbelastung hier oft niedriger als bei Personengesellschaften. Zusammen mit der Haftungsbeschränkung also gute Argumente für eine UG, GmbH, KGaA oder AG. Solltest du eine Kapitalgesellschaft gründen wollen, achte auf die sofort einsetzende Zahlungsfrist für Vorauszahlungen und nutze die Hilfe von Experten, um bei der Körperschaftsteuererklärung mögliche Fehler zu umgehen.

Häufig gestellte Fragen zur Körperschaftssteuer

Körperschaftsteuer: Welche Unternehmen müssen zahlen?

 

Die Körperschaftsteuer gilt vor allem für Kapitalgesellschaften wie eine GmbH, UG oder AG. Darüber hinaus müssen auch Vereine, Genossenschaften oder Stiftungen unter Umständen Körperschaftsteuer zahlen.

Wann zahle ich die Körperschaftsteuer und wann die Gewerbesteuer?

 

Die vierteljährlichen Zahlungsintervalle für die Vorauszahlungen bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (ist eine Gemeinschaftssteuer) sind leicht verschoben, Zahlungstermine für die Körperschaftsteuer sind: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Bei der Gewerbesteuer liegen die Termine auf dem 10. Februar, 10. Mai, 10. August und 10. November.

Welche Freibeträge sind bei der Körperschaftsteuer möglich?

 

Herkömmliche Kapitalgesellschaften können bei der Körperschaftsteuer keine Freibeträge in Anspruch nehmen. Für landwirtschaftliche Genossenschaften und Vereine steht ein Freibetrag von 15.000 Euro zur Verfügung. Vereine ohne Gewinnausschüttung können maximal einen Freibetrag von 5.000 Euro geltend machen.

verfasst von
FastBill Redaktion
Für die FastBill Redaktion schreiben wechselnde Autoren mit den Fachgebieten Buchhaltung, Steuern und Finanzen.