Kleinunternehmen anmelden - So funktioniert es!
So kannst du dein Kleinunternehmen anmelden
Das Kleingewerbe ist eine beliebte Wahl, um neue Geschäftsideen in kleinem Rahmen oder parallel zur eigenen Haupttätigkeit auszuführen. Aus diesem Grund gibt es vor allem für die Bezahlung der Umsatzsteuer einen wirksamen Ansatz, da diese von Kleinunternehmen nicht in Rechnung gesellt werden muss. So lässt sich der Umgang mit dem Finanzamt deutlich vereinfachen. Doch worauf genau kommt es an, um ein Kleinunternehmen anzumelden? Unser Beitrag bietet dir die Fakten.
Inhaltsangabe
- Wann bist du konkret Kleinunternehmer?
- So unterscheiden sich Kleingewerbe und Kleinunternehmen
- Die Folgen einer Überschreitung der Umsatzgrenzen
- Diese Vorteile bietet dir die Kleinunternehmerregelung
- Nachteile rund um die Arbeit als Kleinunternehmer
- Der Ablauf für die Anmeldung zum Kleinunternehmer
- Weitere wichtige Hinweise für die Anmeldung als Kleinunternehmen
- Die Auflösung eines Kleingewerbes
Wann bist du konkret Kleinunternehmer?
Alle wichtigen Leitlinien und finanzielle Grenzen für Kleinunternehmer sind in § 19 UStG festgehalten. An dieser Stelle dürfen dein Umsatz und die damit verbundene Steuer nicht mehr als 22.000 € betragen. Auch für das aktuelle Wirtschaftsjahr gibt es Grenzbeträge. Hierbei gelten Umsatzgrenzen in Höhe von 50.000 €, die voraussichtlich nicht überstiegen werden dürfen. Für die Verrechnung im Bereich der Kleinunternehmerregelung kannst du dich bei Bedarf direkt im Rahmen der Gründung entscheiden, sodass du die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen zukünftig nicht ausweisen musst.
So unterscheiden sich Kleingewerbe und Kleinunternehmen
Die Kleinunternehmerregelung und das Kleingewerbe sind grundsätzlich unabhängig voneinander. Bei einem Kleingewerbe handelt es sich um einen festen Betrieb, der aufgrund der Einhaltung konkreter Umsatzgrenzen jedoch nicht im Handelsregister eingetragen sein muss. Für die Kleinunternehmerregelung ist die Art des kaufmännischen Geschäftsbetriebs jedoch nicht erheblich. Dies bedeutet, dass auch Freiberufler Kleinunternehmer sein können, auch wenn kein konkreter Bezug zum Kleingewerbe und der ausbleibenden Eintragung besteht.
Eine ebenfalls sehr wichtige Abgrenzung der Kleinunternehmer besteht in Verbindung mit Kleinstunternehmen. Tatsächlich ist es möglich, auch im Rahmen der Kleinunternehmerregelung als Kleinstunternehmen zu gelten. Die Grenzwerte liegen hierfür bei weniger als 10 Mitarbeitern sowie bei einem Umsatz, der geringer als 2 Millionen Euro im Jahr ausfällt. Auch hierbei gibt es jedoch keine theoretischen Zusammenhänge zum Kleingewerbe und der Gewerbesteuerpflicht.
Die Folgen einer Überschreitung der Umsatzgrenzen
Die Überschreitung deiner Umsatzgrenzen kann steuerlich große Folgen nach sich ziehen. Sobald du das Maximum übersteigst, kannst du deinen Kleinunternehmerstatus sogar rückwirkend verlieren. Dadurch müsstest du alle bereits erteilten Rechnungen mit Umsatzsteuer neu erstellen und deinen Kunden dementsprechend falsch bezahlte Summen erstatten. Alternativ dazu kannst du die Umsatzsteuer auch aus eigener Tasche nachzahlen, um die Überschreitung auszugleichen.
Dies ist im Rahmen der Kleinunternehmerregelung meist der bessere Ansatz. Nur die wenigsten Kunden möchten doppelt zur Kasse gebeten werden und teure Nachzahlungen durchführen. Dies kann nicht zur zum Verlust von Stammkunden führen, sondern muss zudem nicht einfach akzeptiert werden. Für viele Kunden ist die Befreiung von der Umsatzsteuer ein entscheidender Ansatz für die Beauftragung, wodurch die Auftragsgrundlage durch nachträgliche Zahlungen entfällt.
Diese Vorteile bietet dir die Kleinunternehmerregelung
Wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, erwarten dich zahlreiche Vorteile für deine Organisation und Durchführung. Die folgenden Aspekte sind hierbei von Bedeutung und machen es möglich, den vorhandenen Aufwand spürbar zu verringern:
- Eine Umsatzsteuer-ID ist für dich nicht erforderlich.
- Die Rechnungen dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen.
- Preislich kannst du Produkte durch fehlende Umsatzsteuer günstiger anbieten.
- Mit weniger Bürokratie bleibt der Fokus auf der Arbeit erhalten.
- Die monatlich anstehende Umsatzsteuervoranmeldung bleibt für dich aus.
Auf diese Weise musst du mit einem eigenen Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit als Kleinunternehmer keinen zusätzlichen Aufwand befürchten. Dies macht es aus deiner Sicht deutlich einfacher, die Gewerbeanmeldung anhand der Kleinunternehmerregelung durchzuführen und erst bei Überschreiten der Einkommensgrenze auf andere Unternehmensformen zu wechseln.
Nachteile rund um die Arbeit als Kleinunternehmer
Im Hinblick auf den Verzicht der Ausweisung von Umsatzsteuern wird deine Arbeit für private Kunden zwar günstiger, Unternehmen wird dies jedoch nicht gefallen. Diese können sich dadurch keine Umsatzsteuer vom Staat erstatten lassen. Auch die folgenden Nachteile sind hierbei relevant:
- Die jährliche Prüfung der Umsatzgrenzen wird schnell mühsam.
- Nachträgliche Umstellungen wirken sich auf die gesamte Preisgestaltung aus.
- Für dein Image aus Sicht großer Unternehmen ist ein Kleingewerbe nicht sinnvoll.
- Bei spontanen Überschreitungen der Kosten können Umsatzsteuernachzahlungen anfallen.
- Das Abziehen der Vorsteuer wird für Unternehmen mit deinen Rechnungen nicht möglich.
Daher solltest du selbstständig entscheiden, ob sich die Kleinunternehmerregelung aus deiner Sicht finanziell rentiert. Solltest du deine Angebote primär an Privatpersonen richten, ist ein Kleingewerbe oder -unternehmen durchaus sinnvoll. Möchtest du hingegen im B2B-Bereich punkten, ist die ausweisbare Umsatzsteuer ein wichtiges Mittel, mit dem du deine Kunden binden kannst.
Der Ablauf für die Anmeldung zum Kleinunternehmer
Solltest du dich für die Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer entscheiden, musst du einige Schritte beachten. Die folgenden drei Schwerpunkte werden dich bei deiner Anmeldung zum Gewerbebetrieb begleiten, da es bei der Anmeldung keine Unterschiede zu einfachen Betrieben gibt.
Firmengründung
Wenn du deine Firma anmelden möchtest, muss diese bereits gegründet worden sein. Daher solltest du zunächst einen konkreten Business-Plan und im Optimalfall einen Gesellschaftsvertrag erarbeitet haben. Dies hängt im Detail aber natürlich von der gewählten Gründungsart ab. Achte zudem darauf, dass du alle Anforderungen der Kleinunternehmerregelung erfüllst und dass du den festgelegten Umsatzgrenzen vollständig entsprichst.
Gewerbeanmeldung
In den meisten Fällen steht die Gewerbeanmeldung an nächster Stelle. Solltest du dein Kleinunternehmen freiberuflich führen, entfällt dieser Schritt für dich. Gehe für die Anmeldung deines Gewerbebetriebs direkt zum Gewerbeamt und melde dich dort an. Dort kannst du im Rahmen dieser Maßnahme unmittelbar deinen Gewerbeschein beantragen. Achte darauf, dass du alle wichtigen Dokumente und Papiere für deine Gewerbeanmeldung mitbringst.
Finanzamtsanmeldung
Auch wenn du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen musst, gelten andere Steuern dennoch für dich. Daher solltest du dich nach Erhalt deines Gewerbescheins an das Finanzamt wenden. Dieses wird automatisch über die Anmeldung vom Gewerbeamt informiert und schickt dir im Anschluss deinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser dient dazu, deine Vorsteuer und die damit verbundenen Zahlungen bereits vorab eindeutig zu definieren.
Weitere wichtige Hinweise für die Anmeldung als Kleinunternehmen
Neben den drei Aspekten solltest du in Verbindung mit dem Gewerbeamt auf einige weitere Aspekte achten. Diese machen es für dich deutlich einfacher, dein Kleinunternehmen sicher zu gründen und rechtliche Details zu erfüllen. Die folgenden vier Zusatztipps solltest du daher zwingend beachten:
- Hast du dich bereits mit deiner Firma im Handelsregister eintragen lassen? Nicht immer ist es verpflichtend, doch in den meisten Fällen lohnt es sich für dich.
- Bist du bereits bei der IHK oder Handwerkskammer angemeldet? Auch dies ist verpflichtend.
- Möchtest du Personal anstellen? Dann benötigst du die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und solltest eine Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur beantragen.
- Ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bereits ausgefüllt worden? Diesen solltest du nach deiner Gründung keinesfalls zu lange ruhen lassen.
Die Auflösung eines Kleingewerbes
Grundsätzlich kannst du dein Kleingewerbe ohne viel Aufwand wieder abmelden. Dies wird zum Beispiel dann erforderlich, wenn die erwarteten Gewinne ausbleiben oder wenn du dich beruflich neu finden möchtest. Hierzu musst du lediglich mit dem bestehenden Gewerbeschein, deinem Personalausweis und der aktiven Meldebestätigung zum Gewerbeamt gehen und kannst das Unternehmen abmelden. Besprich dich hierzu am besten vorab mit deinem Gewerbeamt und lass dich bezüglich digitaler oder postalischer Alternativen beraten. Auf Wunsch kannst du dein Kleinunternehmen zunächst auch nur ruhen lassen und beim Amt eine Ruhendmeldung durchführen.