Kleingewerbe – nützliche Informationen zu Steuern und Steuererklärung
Wie funktioniert ein Kleingewerbe?
Es hat durchaus einige Vorteile, wenn du dein Unternehmen als Kleingewerbe anmeldest. Du musst beispielsweise keinen Jahresabschluss erstellen und keine Inventur machen. Im Kleingewerbe ersparst du dir die doppelte kaufmännische Buchführung und auch die Steuererklärung für das Finanzamt ist einfacher. Doch was genau ist eigentlich ein Kleingewerbe und was ist der Unterschied zu einem Kleinunternehmer?
Inhaltsangabe
- Was ist ein Kleingewerbe?
- Wie unterscheidet sich ein Kleingewerbe von einem Kleinunternehmer?
- Musst du als Kleingewerbetreibender Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen?
Was ist ein Kleingewerbe?
Bei einem Kleingewerbe handelt es sich, vereinfacht gesagt, um ein eigenverantwortlich geführtes Gewerbeunternehmen, dass sich nicht an die kaufmännischen Spezialbestimmungen und das HGB halten muss. Als Kleingewerbetreibender bist du kein Kaufmann im Sinn des HGB. Die Vorschriften für ein Kleingewerbe sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, den Steuer- und Sozialgesetzen und der Gewerbeordnung verankert. Als Gewerbe gelten beispielsweise Händler oder Handwerksbetriebe sowie viele Dienstleister oder Industriebetriebe. Besonders in der Startphase wählen viele Unternehmer diese Gründungsform, um den buchhalterischen und administrativen Aufwand möglichst gering zu halten. Freie Berufe, wie Journalisten, Ärzte oder Rechtsanwälte, aber auch Landwirte sind keine Gewerbetreibenden.
Ein Kleingewerbe kannst du formlos und kostengünstig gründen. Die Anmeldung erfolgt einfach beim Gewerbe- und Finanzamt und du benötigst nicht einmal ein Startkapital. Als Betreiber haftest du jedoch mit deinem Privatvermögen. Zudem sind die Rechtsformen für das Kleingewerbe als Einzelunternehmen oder GbR beschränkt. Die Buchführung sowie die Steuererklärung ist für ein Kleingewerbe einfacher, da du nicht die kaufmännischen Bestimmungen der doppelten Buchführung erfüllen, sondern lediglich eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen musst.
Wie unterscheidet sich ein Kleingewerbe von einem Kleinunternehmer?
Da ein Kleingewerbe nicht dem HGB unterliegt, musst du dich auch nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Du giltst auch nicht als Kaufmann im Sinn des HGB. In der Gewerbeordnung finden sich die genauen Bestimmungen, welche selbständigen Tätigkeiten als Gewerbe gelten. Freiberufler, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler u. ä. sowie Landwirte sind davon ausgenommen. Für sie gibt es eigene Vorschriften. Als Kleingewerbe bist du zwar von der Verpflichtung zur doppelte Buchführung befreit, musst aber trotzdem Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Demgegenüber können sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler oder Landwirte Kleinunternehmer im Sinn des UStG. sein. Kleinunternehmer können die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich so von der Bezahlung der Umsatzsteuer befreien. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Kleinunternehmer im ersten Jahr weniger als € 22.000,-- Umsatz erzielt hat und der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr nicht mehr als € 50.000,-- betragen wird. Ist das der Fall, ist ein Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, kann dementsprechend aber auch keine Vorsteuer in seiner Steuererklärung geltend machen.
Musst du als Kleingewerbetreibender Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen?
Selbstverständlich musst du auch als Kleingewerbetreibender die Umsatzsteuer nach dem UStG an das Finanzamt abführen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn du gleichzeitig die Bedingungen für die Regelung als Kleinunternehmer erfüllst – siehe vorheriger Absatz.
Je nach verkauftem Produkt/Dienstleistung musst du den richtigen Umsatzsteuersatz verrechnen. Der Regelsteuersatz beträgt 19%, der ermäßigte Steuersatz von 7 % kommt beispielsweise für Bücher oder Lebensmittel zur Anwendung. Darüber hinaus gibt es noch umsatzsteuerfreie Dienstleistungen und Produkte. Informiere dich bei deinem Steuerberater über den korrekten Steuersatz oder frage beim Finanzamt oder deinem Berufsverband nach, damit dir hier keine Fehler unterlaufen.
Monatlich musst du die Umsatzsteuer beim Finanzamt mit der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVa) anzeigen.
Die Berechnung der Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer musst du selbst vornehmen. Für die korrekte Steuererklärung bist du selbst verantwortlich.
Einmal jährlich verlangt das Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung, in der alle Voranmeldungen zusammengefasst werden. In dieser Steuererklärung kannst du auch allfällige Korrekturen vornehmen, falls dir bei einer Umsatzsteuervoranmeldung ein Fehler unterlaufen ist.