Jahresabschluss - Alles was Unternehmer wissen sollten
Der Jahresabschluss
Gefühlt weißt du als Unternehmer, ob du im abgelaufenen Jahr einen ordentlichen Gewinn erzielt hast. Als umsichtiger Kaufmann interessiert dich der Jahresabschluss im Detail nicht nur als Pflichtübung gegenüber dem Finanzamt. Deine Bilanz gibt Aufschluss darüber, wie dein Gewinn zustande gekommen ist. Und wenn du im abgelaufenen Jahr eine Verlustrechnung aufgemacht hast, ist spätestens der Jahresabschluss die Pflichtlektüre. Pflicht und Wegweiser zugleich, das ist ein Jahresabschluss für dich.
Inhaltsangabe
- Was ist genau ein Jahresabschluss?
- Bin ich verpflichtet, einen Jahresabschluss zu machen?
- Inhalt und Aufbau vom Jahresabschluss
- Welche Anforderungen werden an größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften gestellt?
Was ist genau ein Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss ist der kaufmännische Abschluss des vergangenen Geschäftsjahres. Dies stimmt nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr überein, jedoch ist es wegen der besseren Vergleichbarkeit üblich, für das Geschäftsjahr das Kalenderjahr anzusetzen. Mit dem Jahresabschluss dokumentierst du sowohl deine geschäftliche Vermögenslage als auch deine Gewinn- und Verlustrechnung und die Buchhaltung wird abgeschlossen.
Bin ich verpflichtet, einen Jahresabschluss zu machen?
Bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet worden? Dann schließt die Verpflichtung den Jahresabschluss ein. Betreibst du einen Onlineshop und dein Gewinn liegt unter 60.000 €, dann reicht die einfache Buchführung über eine Einnahmeüberschussrechnung. Die genauen Regelungen findest du in § 242 HGB. Demnach dürfen Einzelkaufleute auf den Jahresabschluss verzichten, sofern der Jahresumsatz unter 600.000 € und der Gewinn unter 60.000 € beträgt.
Bist du als Handwerksbetrieb gestartet und als Kleingewerbe anerkannt, dann gilt das Gleiche. Beachte jedoch, dass du bei einem Umsatz von 22.000 €, spätestes nach 2 Jahren beim Finanzamt nicht mehr als Kleingewerbe zählst.
Als Freiberufler genügt ebenfalls die Einnahmeüberschussrechnung. Erkundige dich jedoch vorher bei deinem Steuerberater, ob dein Beruf als Freiberufler vom Finanzamt anerkannt ist. Mit dem Begriff Freiberufler sind häufig Irrtümer verbunden.
Inhalt und Aufbau vom Jahresabschluss
Die Gestaltung und der Umfang vom Jahresabschluss hängen von der Art des Unternehmens ab. Er besteht aber immer aus zwei elementaren Bestandteilen: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
In der Bilanz erkennst du auf einen Blick sowohl dein gesamtes Vermögen (Aktiva), als auch wodurch dieses Vermögen finanziert ist (Passiva).
Vereinfacht dargestellt sieht es auf der Aktiva so aus:
- Anlagevermögen (z. B. Werkstatt)
- Umlaufvermögen (z. B. Forderungen, Bankkonten)
Während es auf der Passiva so aussieht:
- Eigenkapital
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
Die Passiva zeigt dir an, wie sich dein Kapital zusammensetzt. Auf der Aktiva erkennst du, wie du dein Kapital nutzt.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
In der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt sich deine unternehmerische Tätigkeit wider. Alle Aufwände und Erträge werden gegenübergestellt. Sie ist damit nicht nur vorgegebener Bestandteil deiner Bilanz, sondern für dich eine zentrale betriebswirtschaftliche Auswertung. Hier erkennst du nicht nur auf einen Blick, wie sich deine Umsätze zusammensetzen, sondern auch wo bei den Kosten angesetzt werden kann. Beim Jahresabschluss wird die Gewinn- und Verlustrechnung saldiert und das Ergebnis als Kapitalveränderung übertragen. Der Übertrag auf das Kapitalkonto ist in der GuV die letzte Buchung im Geschäftsjahr.