Freiberufliche Tätigkeit anmelden - So geht's!
Freiberuflich arbeiten – so meldest du deine Tätigkeit an
Die freiberufliche Arbeit ist mit vielen Freiheiten verbunden. Sie macht es möglich, den eigenen Arbeitstakt festzulegen und die gewünschten Aufgaben zu übernehmen. So entscheidest du selbst, wie viel du konkret arbeiten möchtest und worauf es dir bei deiner Beschäftigung ankommt. Doch wie genau kannst du deine freiberufliche Tätigkeit anmelden und was ist hierbei zu beachten?
Inhaltsangabe
- Der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden
- So funktioniert die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit
- Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für dich?
- Wer kann eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
- Alle Details zur Krankenkasse in freien Berufen
- Mögliche Gesellschaften für dich als Freiberufler
- Besonderheiten für Kammer- und Katalogberufe
- Alle wichtigen Fakten zu deiner Steuer
- Mit kontinuierlicher Buchhaltung zu neuen Erfolgen
Der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden
Freiberufler kommen ohne Gewerbeanmeldung aus. Dies stellt den größten Unterschied dar, weshalb freiberufliche Tätigkeiten konkret auf Kundenwünsche abgestimmt sind. So handelt es sich beispielsweise bei beratenden Tätigkeiten oder bei künstlerischen Arbeiten um freiberufliche Tätigkeiten, die sich auf Honorarbasis verfügen lassen. Auch wenn nicht für jede freiberufliche Aufgaben ein akademischer Abschluss erforderlich ist, trifft dies auf viele Bereiche zu. So können Ärzte und Juristen häufig auf einen zusätzlichen Titel verweisen, der die branchenspezifische Kompetenz bestätigt. Ein Gewerbe ist für diese Berufsgruppen jedoch nur selten entscheidend.
So funktioniert die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit
Wenn du deine freiberufliche Tätigkeit anmelden möchtest, solltest du zunächst das damit verbundene Formular ausfüllen. Dieses verschafft dir deine eigene Steuernummer, mit der gleichzeitig Pflichten beim Finanzamt einhergehen. In diesem Formular werden alle wichtigen Details zu deiner Person und der damit verbundenen Tätigkeit erfasst, die für die Festlegung deiner Steuersätze von Bedeutung sind. Sobald du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit beginnst, sollte ein kurzes und formloses Schreiben ans Finanzamt erfolgen.
Wichtig sind hierbei lediglich der Vor- und Nachname, deine Anschrift, die Kontaktdaten, ein Datum, deine Steuer-ID und eine Beschreibung deiner Tätigkeit. Achte darauf, dass du als Freiberufler spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Arbeit deine Anmeldung durchgeführt haben musst. Falls diese Frist bereits verstrichen ist, kannst du die Tätigkeit in der Regel ohne Konsequenzen auch rückwirkend anmelden. Hierzu eignen sich die Anlagen S und EÜR in deiner Steuererklärung.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für dich?
Für viele angehende Freiberufler ist zudem die Kleinunternehmerregelung von Bedeutung. Durch die Finanzgrenze von 22.000 Euro ist dein Einkommen zwar gedeckelt, gleichzeitig bist du jedoch auch vor der Umsatzsteuerpflicht befreit. So musst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und kannst privaten Kunden dadurch günstigere Konditionen anbieten. Für deine Geschäftskunden ist dies hingegen nicht vorteilhaft, da diese die Steuer meist erstattet bekommen. Solltest du mehr private Kunden haben, ist die Kleinunternehmerregelung daher ein guter Ansatz.
Wer kann eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Grundsätzlich kann jeder eine eigene freiberufliche Tätigkeit anmelden. Einige Ausnahmen gibt es jedoch für Arbeitnehmer, Studenten und Arbeitslose, da diese entweder bereits ein festes Einkommen aus anderen Berufen oder staatliche Leistungen erhalten. Die folgenden Aspekte solltest du daher beachten, wenn eine der aufgeführten Gruppen auf dich zutrifft.
Arbeitnehmer
Wenn du als Arbeitnehmer gleichzeitig freiberuflich aktiv sein möchtest, solltest du dies zunächst durch deinen Arbeitgeber bestätigen lassen. Diesem musst du glaubhaft versichern, dass sich auf Grundlage deiner zusätzlichen Tätigkeit keine Auswirkungen auf deinen Hauptberuf ergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, steht einer freiberuflichen Nebentätigkeit nichts im Weg.
Studenten
Für Studenten ist die derzeitige Versicherung in vielen Fällen das Hindernis. Für Mitglieder einer studentischen Pflegeversicherung oder Versicherte der Familienversicherung bist du rund um deine Tätigkeit auf 20 Wochenstunden begrenzt. Auch dein Anspruch auf Kindergeld und Bafög entfällt, sobald du die Grenze von 5.400 Euro für dein freiberufliches Einkommen im Jahr übersteigst.
Arbeitslose
Arbeitslose dürfen zwar auch parallel zum Bezug des Arbeitslosengeldes einen gewissen Betrag erwirtschaften, müssen jedoch auf konkrete Freigrenzen achten. Solltest du ALG 1 beziehen, liegt die Arbeitsgrenze bei 14 Wochenstunden und der monatliche Verdienst bei 165 Euro. Bei ALG 2, auch als Hartz 4 bekannt, liegt diese Grenze bei 100 Euro pro Monat für deine Zusatzverdienste.
Alle Details zur Krankenkasse in freien Berufen
Auch für freiberufliche Tätigkeiten unterliegst du der Pflicht, Mitglied in einer Krankenkasse zu sein. Solltest du einer künstlerischen Tätigkeit nachgehen, kann dies die Künstlersozialkasse (KSK) sein. Diese besteht seit 1983 mit dem Ziel, Künstler und Publizisten zu entlasten und übernimmt 50 Prozent der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge. 20 Prozent dieses Anteils zahlen Unternehmen, die die Leistung der Künstler beanspruchen, die weiteren 30 Prozent übernimmt der Staat. Auch vorgezogenes Krankengeld sowie eine aktive Unfallversicherung sind in der Künstlersozialkasse ebenfalls inklusive und bieten dir die gewünschte Sicherheit.
Mögliche Gesellschaften für dich als Freiberufler
Eine weitere wichtige Entscheidung, die du bereits bei der Anmeldung treffen solltest, ist die Geschäftsform deiner freiberuflichen Arbeit. Achte hierzu jedoch darauf, dass einige Entscheidungen mit konkreten Folgen auf deine Vorteile als Freiberufler verbunden sind. Dementsprechend bist du mit einer eigenen Kapitalgesellschaft beispielsweise zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Die folgenden Optionen stehen dir dennoch für die Auswahl deiner Rechtsform zur Verfügung:
- Partnergesellschaft (PartG)
- Freiberufler-GbR
- Kapitalgesellschaft
Besonderheiten für Kammer- und Katalogberufe
Falls du nun selbst als Freiberufler aktiv werden möchtest, sind die Katalogberufe der wichtige Ansatz für deine Anmeldung. Hierzu gehören vor allem künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Solltest du derzeit planen, eine Arbeit in diesem Bereich auszuführen, kannst du ohne Schwierigkeiten freiberuflich tätig werden. Als Gewerbetreibender giltst du hierbei in der Regel nicht, wodurch du dem Gewerbeamt keinen Besuch abstatten musst. Dies gilt sowohl für die konkret festgelegten Katalogberufe als auch für kammerpflichtige Berufe und Aufgaben.
Sollte deine Tätigkeit zu den Kammerberufen gehören, bietet sich auch ein Besuch der Standeskammer und der Versorgungswerke an. Hierbei handelt es sich um ein umfassendes Sondersystem, mit dem sich die Pflichtversorgung der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung gewährleisten lässt. Falls auch du von den Leistungen der Versorgungswerke profitieren kannst, bist du von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Konkret ergeben sich diese Vorteile in der Regel für kammerpflichtige Berufe wie Apotheker, Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Psychologen, Therapeuten und Buchprüfer.
Alle wichtigen Fakten zu deiner Steuer
Wie bereits erwähnt, bist du nicht zur Zahlung der lokalen Gewerbesteuer verpflichtet. Dennoch solltest du regelmäßig die Umsatzsteuer abführen, die du auf deinen Rechnungen umfassend ausweist. Für viele künstlerische Berufe liegt diese bei nur 7 Prozent, klassische Dienstleistungen werden hingegen mit 19 % besteuert. Lediglich im Rahmen der Kleinunternehmerregelung bist du vollständig von der Umsatzsteuer befreit, was sich jedoch nur bis 22.000 Euro pro Jahr eignet.
Ebenfalls relevant ist für dich die Einkommenssteuer. Diese berechnet sich prozentual durch den Umfang deines Einkommens und kann bis zu 45 % des gesamten Einkommens betragen. Hinzu kommt der noch immer nicht vollständig abgeschaffte Solidaritätszuschlag sowie bei entsprechender Konfession die Kirchensteuer. Gleichzeitig kannst du Kosten für deine freiberufliche Arbeit natürlich auch steuerlich geltend machen. Dies gilt beispielsweise für deine Ausrüstung, einen möglichen Firmenwagen oder Personal. So lohnt es sich, selbst unternehmerisch tätig zu werden.
Mit kontinuierlicher Buchhaltung zu neuen Erfolgen
Auch für Freiberufler ist es sinnvoll, sich kontinuierlich beraten zu lassen und die Buchführung auszulagern. Selbst bei kleineren Beträgen ist die damit verbundene Erfassung und korrekte Abgabe häufig mit viel Aufwand verbunden, weshalb verlässliche Steuerfachangestellte deutlich einfacher für eine korrekte Abgabe sorgen können. Lass dich daher am besten vorab informieren, welche Aspekte sich für deine Tätigkeit am meisten anbieten und wann sich ein zusätzlicher Steuerberater lohnt.
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