Einkommenssteuer - Alles was du wissen musst
Einkommensteuer einfach erklärt
Für die Berechnung der Einkommensteuer verlangt das Finanzamt alljährlich eine genaue Auskunft über dein Einkommen. Die Einkommensteuererklärung kannst du selbst erledigen oder in die Hände deines Steuerberaters legen. Übrigens, auch Arbeitnehmer zahlen Einkommensteuer, und zwar in Form von Lohnsteuer. Nach wie vor gibt es oftmals zum Thema Einkommensteuer und Einkommensteuererklärung eine Menge Fragen und Unklarheiten.
Inhaltsangabe
- Was ist die Einkommensteuer?
- Welche Einkommen werden versteuer?
- Das Prinzip der Einkommensteuer
- Wie wird die Einkommensteuer berechnet?
- Freibeträge und Absetzposten
- Einkommensteuersätze
- Welche Fristen gelten für die Einkommensteuerklärung?
Was ist die Einkommensteuer?
In Deutschland hebt der Staat von jeder natürlichen Person, die ein Einkommen oder Einkünfte erzielt, die Einkommensteuer ein. Äquivalent bezahlen juristische Personen die Kapitalertragsteuer. Die Einnahmen der Einkommensteuer liegen noch vor der Umsatzsteuer und bilden daher die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, deren Einnahmen anteilig den Kommunen, den Ländern und dem Bund zukommen. Das Einkommensteuergesetz (EstG) bildet die Grundlage für die Einkommensteuer. Das deutsche Einkommensteuersystem ist sehr komplex. Die Höhe der Einkommensteuer ist in der Einkommensteuertabelle gestaffelt festgelegt und richtet sich nach deinem jährlichen Einkommen.
Welche Einkommen werden versteuer?
Grundsätzlich sind alle Einkommen und Einkünfte steuerpflichtig. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber sieben verschiedene Einkommensarten. In der Einkommensteuererklärung musst du alle deine Einkünfte offenlegen. Jedem Erwerbstätigen stehen jedoch Freibeträge zu. So beläuft sich beispielsweise der Grundfreibetrag für Alleinstehende im Jahr 2020 auf € 9.408,--.
Zu den steuerpflichtigen Einkommen und Einkünften zählen:
- Nichtselbständige Tätigkeit
- Selbständige Tätigkeit zB. Freiberufler oder Unternehmer einer Personengesellschaft
- Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkommen aus einem Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Sonstige Einkünfte
Weiters unterscheidet der Gesetzgeber zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.
Wenn dein Wohnsitz in Deutschland ist oder du dich gewöhnlich in Deutschland aufhältst, gilt für dich die unbeschränkte Steuerpflicht, unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft. Wenn du andererseits nicht in Deutschland wohnst, hier jedoch Einkünfte erzielst, gilt die beschränkte Steuerpflicht. Die genaue Regelungen dazu findest du in § 49 EstG.
Das Prinzip der Einkommensteuer
Das Einkommensteuergesetz regelt auch die Prinzipien der Einkommensteuer. Damit wird unter anderem eine einheitliche Besteuerung gewährleistet. Folgende Prinzipien liegen dem Gesetz zugrunde:
Nettoprinzip
Das Nettoprinzip besagt, dass nur Nettoeinnahmen besteuert werden dürfen; also Einkünfte abzüglich betriebliche Ausgaben und Werbungskosten.
Besteuerung nach Leistungsfähigkeit
Diese Prinzip besagt, dass du nach deiner persönlichen wirtschaftlichen Leistung besteuert wirst. Unterschiedliche Einkommen werden auch verschieden versteuert.
Welteinkommenprinzip
Das Welteinkommenprinzip besagt, dass du in dem Land Einkommensteuer bezahlen musst, in dem du deinen Wohnsitz hast. Dabei sind auch Einkünfte, die in einem anderen Land erzielt werden, ebenfalls in deinem Wohnsitzland zu versteuern.
Periodizitätsprinzip
Dein Einkommen wird nach festgelegten Perioden besteuert, dabei wird auf vorherige oder spätere Perioden keine Rücksicht genommen.
Prinzip der gestaffelten Steuersätze
Dein Einkommen wird gestaffelt – progressiv – versteuert. Je mehr du verdienst, desto höher ist deine Einkommensteuer.
Wie wird die Einkommensteuer berechnet?
Mit der Einkommensteuererklärung gibst du dem Finanzamt einen Überblick über deine gesamten Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben, Sonderabschreibungen und Werbungskosten eines Jahres. Die Berechnung der Einkommensteuer ist sehr komplex. Wenn du dir beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung nicht ganz sicher bist, wie das funktioniert, solltest du deinen Steuerberater um Hilfe ersuchen oder ihm die Aufgabe übertragen. Mit Hilfe des Onlinerechners des Bundesfinanzministeriums kannst du die Höhe deiner voraussichtlichen Einkommensteuer berechnen.
Vereinfacht gesagt musst du alle deine Einnahmen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit anführen. Weiters gehören Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte in die Einkommensteuererklärung. Von deinen Einkünften kannst du dann deine Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abziehen. Erst nach Abzug sämtlicher Posten und Freibeträge ergibt sich dein zu versteuerndes Einkommen.
Freibeträge und Absetzposten
Der Gesetzgeber sieht je nach deinen Lebensumständen verschiedene Freibeträge vor, die deine Einkommensteuer verringern. Auch Betriebsausgaben, Werbungskosten und Sonderposten kannst du von deinen Einkünften abziehen, bevor dein zu versteuerndes Einkommen berechnet wird. Je höher dein Einkommen, desto höher wird auch deine Einkommensteuer ausfallen. Folgende Freibeträge kannst du zum Beispiel in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen:
Freibetrag |
Höhe (Stand 2020) |
Grundfreibetrag für Alleinstehende |
€ 9.408,-- |
Grundfreibetrag für Ehepaare |
€ 18.816,-- |
Kinderfreibetrag |
€ 5.172,-- |
Zusätzlich zu den oben genannten Freibeträgen gibt es noch den Versorgungsfreibetrag, den Ausbildungsfreibetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, den Rentnerfreibetrag und einiges mehr.
Als Selbständiger kannst du deine betrieblichen Ausgaben von deinen Einnahmen abziehen. Positionen, die deinen Gewinn vermindern sind, beispielsweise:
- Wareneinkäufe
- Kosten für Dienstleistungen
- Personalkosten
- Fahrtkosten
- Miete oder Pacht
- Abschreibungen
- Fuhrparkkosten
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Umsatzsteuer, die du an das Finanzamt abgeführt hast
- abziehbare Vorsteuer
Einkommensteuersätze
Wie bereits erwähnt, wird die Einkommensteuer gestaffelt berechnet. Ab einem Einkommen von € 9.408,-- wird die Steuer in unterschiedlichen Progressionszonen berechnet. Dein persönlicher Steuersatz errechnet sich nach deinen individuellen Einkünften. Der niedrigste Steuersatz beginnt bei 14 % (ab € 9.409,--) und erhöht sich progressiv bis zum Spitzensteuersatz von 45 %. Detailliertere Informationen zur Grundtabelle und der Splittingtabelle findest du hier.
Welche Fristen gelten für die Einkommensteuererklärung?
Als Unternehmer oder Freiberufler musst du deine Einkommensteuererklärung bis längstens zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgeben. Solltest du die Steuererklärung nicht selbst machen, sondern einen Steuerberater beauftragt haben, so hat dieser noch einmal sieben Monate länger Zeit. Um einen Versäumniszuschlag zu vermeiden, solltest du die Frist zur Abgabe deiner Steuererklärung auf jeden Fall einhalten. Andernfalls verrechnet dir das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von 0,25 % pro angefangenem Monat, mindestens aber € 25,--.