Bilanzierung - So geht's!
Die Bilanzierung und ihr Ablauf
Viele Unternehmer müssen am Ende des Wirtschaftsjahres eine Bilanz erstellen. Wer anhand des Handelsgesetzbuches zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, kommt um diese Erfassung nicht herum. Doch was genau umfasst die Bilanzierung und was gehört zu ihrem Inhalt? In diesem Beitrag erfährst du schnell und übersichtlich, worauf es bei deiner Bilanzierung ankommt.
Inhaltsangabe
- Was genau ist eine Bilanzierung?
- Diese Betriebe sind bilanzierungspflichtig
- Diese Inhalte sind in der Bilanz zu berücksichtigen
- So wird eine korrekte Bilanz für das Wirtschaftsjahr aufgebaut
- Darauf achtet das Finanzamt zusätzlich
- Die Wichtigkeit für einen vollständigen Jahresabschluss
- Alle Details zu den Aufbewahrungsfristen der Bilanz
- Sicherheit und Struktur mit der Steuerberatung
Was genau ist eine Bilanzierung?
Um dein Abschneiden im vergangenen Geschäftsjahr zu erfassen, bietet sich die Bilanzierung an. Hierbei solltest du die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches beachten, um alle erforderlichen Angaben für eine klar strukturierte und einheitliche Bilanz zu machen. Für deine Bilanz müssen alle Kapital- und Vermögensgegenstände aufgelistet werden, die mit dem aktuellen Geschäftsjahr in Verbindung stehen. Hierbei wird zwischen mehreren Konten unterschieden.
Zu den wichtigsten Vorschriften für deine Bilanz gilt die Pflicht zur Vollständigkeit sowie das damit einhergehende Verrechnungsverbot. Alle Angaben müssen individuell und eigenständig vorhanden sein. Auch Übersichtlichkeit und Klarheit sind zu erhalten, um eine anschließende Überprüfung der Bilanz zu vereinfachen. Die Bilanz selbst muss hierzu in deutscher Sprache sowie finanziell auf feste Eurobeträge ausgelegt werden. In Verbindung mit der in § 266 HGB festgelegten Gliederung erfährst du daher exakt, an welcher Stelle du welche Posten in deiner Bilanz aufführen musst.
Diese Betriebe sind bilanzierungspflichtig
Grundsätzlich ist jedoch nicht jeder Gewerbebetrieb bilanzierungspflichtig. Dies trifft lediglich auf die Unternehmen zu, die einen Jahresgewinn von mehr als 50.000 € oder einen Umsatz von mehr als 500.000 € generieren. Für Unternehmen, die keine derartigen Gewinne oder Umsätze generieren, muss daher keine Bilanzierung stattfinden. Dennoch kann die Bilanz natürlich für die eigene Erfassung im Betrieb erstellt werden, um Aktiva und Passiva im Blick zu behalten und den Wert der betriebseigenen Vermögenswerte zu erhalten. So bleibt die Erfassung stets übersichtlich.
Diese Inhalte sind in der Bilanz zu berücksichtigen
Während der Erstellung wird deine Bilanz in Soll und Haben unterteilt. Die konkrete Bezeichnung dieser Bereiche lautet innerhalb der Bilanzierung jedoch Aktiva und Passiva. Dort kannst du die Anzahl und die damit verbundenen Gewinne deiner Verkäufe und Leistungen exakt angeben. Nicht nur die eigenständig produzierten und verkaufen Gegenstände sind für deine Bilanz entscheidend, sondern auch die Unternehmenswerte und Käufe, die für deinen Betrieb getätigt werden.
Entscheidest du dich beispielsweise für die Anschaffung eines Firmenwagens, sind auch die damit einhergehenden Kosten in deiner Bilanz zu vermerken. Daher berücksichtigt deine Bilanzsumme alle Verkäufe und Käufe, die über dein Unternehmen abgewickelt werden. In Verbindung mit der ebenfalls durchzuführenden Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist die Bilanz daher ein wirksamer Bestandteil deiner doppelten Buchführung. Daher müssen zum Ende des Jahresende beide Seiten ausgeglichen werden, wobei es sich per Definition ebenfalls um eine Bilanzierung handelt.
So wird eine korrekte Bilanz für das Wirtschaftsjahr aufgebaut
Jede Bilanzierung beginnt mit der Eröffnungsbilanz. Hierbei handelt es sich um den aktuellen Zustand im Betrieb, der sich am einfachsten im Rahmen der elektronischen Buchführung umsetzen lässt. Auch Steuerberater arbeiten mittlerweile fast ausschließlich technisch, um die vielen Ebenen und Besonderheiten der Bilanz sinnvoll zu strukturieren. Grundsätzlich steht daher die Unterscheidung zwischen Aktiva und Passiva im Zentrum, wobei folgende Aspekte zu berücksichtigen sind:
Aktiva
Auf der Aktivseite verbuchst du dein Umlaufvermögen sowie dein Anlagevermögen. Zu Letzterem gehören sämtliche Sach- und Finanzeinlagen. Dies sind beispielsweise Fahrzeuge, gekaufte Immobilien, Maschinen, Anlagen und Systeme. Auch Patente und Lizenzen sowie langfristige Wertpapieranlagen werden im Bereich der Aktiva verbucht.
Passiva
Mit der Passivseite wird hingegen dein Eigenkapital verrechnet. Hierbei handelt es sich um mögliche Überschüsse und Fehlbeträge. Auch das Fremdkapital, also mögliche Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind Teil der Passiva und müssen wie die Steuer vollständig angegeben werden. Durch die Gesamtrechnung ergibt sich daher eine positive oder negative Bilanzsumme.
Für beide Seiten sind anschließend noch die Rechnungsabgrenzungsposten zu ergänzen. Hierbei handelt es sich um sämtliche Positionen, für die Ein- und Ausgaben nicht im gleichen Geschäftsjahr stattfinden. Dementsprechend muss auch die Verbuchung derartiger Posten getrennt voneinander erfolgen. Mit einer praktischen Bilanzvorlage lassen sich die entsprechenden Zahlen sofort eintragen.
Darauf achtet das Finanzamt zusätzlich
Aspekte wie der Grundsatz nach Unternehmensfortführung sowie der Grundsatz der Darstellungsstetigkeit sind entscheidende Ansätze für die Überprüfung deiner Bilanzen. Dies gilt ebenfalls für formelle Anforderungen, die exakt unter die Lupe genommen werden, da bereits kleine Fehler die vollständige Wirkung der Bilanz revidieren könnten. Auch für den Jahresabschluss sind diese Grundsätze natürlich gültig und beschreiben, worauf es bei einer vollständigen Gewinn- und Verlustrechnung ankommt.
Neben den bereits benannten Aspekten des HGB achtet das Finanzamt auf die richtige Angabe deiner Anschaffungs- und Herstellungskosten. Da diese in den meisten Fällen mit konkreten steuerlichen Abschreibungen und Investitionen verrechnet werden, ist dieser Aspekt auch steuerlich relevant. Auch die Vermögensgegenstände liegen im Fokus der Betrachtung und werden in ihrer Wertentwicklung detailliert geprüft. Daher steht Vollständigkeit immer an oberster Stelle.
Die Wichtigkeit für einen vollständigen Jahresabschluss
Rund um die Bilanzanalyse kannst du viele wichtige Fakten und Details zu deiner wirtschaftlichen Lage ermitteln. Dies lässt sich natürlich gemeinsam mit einem fachlich versierten Steuerberater tun, damit du aus den einzelnen Analyseschwerpunkten die gewünschten Erkenntnisse mitnehmen kannst. Auch ein Blick auf die Vorjahreszahlen sind im Vergleich durchaus sinnvoll und bieten dir die Möglichkeit, die Entwicklung deiner Tätigkeit im Betrieb auch finanziell exakt einzuschätzen.
Die Bilanz ist jedoch nicht nur für dich und das Finanzamt durchaus interessant. Auch Gläubiger haben großes Interesse an Informationen zu deiner Bilanz, da diese die Grundlage einer erfolgreichen Kooperation darstellen kann. So wird die Bilanzierungspflicht nicht nur zur Belastung für dich und deine Buchhaltung. Sie bietet dir und deinen Gläubigern eine gute Basis für eine gemeinsame Zusammenarbeit und verdeutlicht im Optimalfall, dass auf dich und deine Zahlen Verlass ist.
Alle Details zu den Aufbewahrungsfristen der Bilanz
Mit der Bilanz gehen in den meisten Fällen viele Dokumente einher, die entsprechend der gängigen Aufbewahrungsfristen des HGB zu verorten sind. Für Handelsbücher, Eröffnungsbilanzen, Inventare und Jahresabschlüsse beträgt die Frist insgesamt 10 Jahre. Für alle weiteren Unterlagen bezüglich deiner steuerlichen Erfassung und Bilanzierung müssen hingegen nur 6 Jahre aufbewahrt werden. Im Falle einer Steuerprüfung müssen die damit verbundenen Details detailliert nachgewiesen werden.
Sicherheit und Struktur mit der Steuerberatung
Solltest du deine Bilanz nicht eigenständig durchführen wollen, lässt sich diese Arbeit auf Wunsch an eine professionelle Steuerberatung auslagern. Diese kann sich auch um die Gewinn- und Verlustrechnung für deine Geschäftsjahre kümmern, um dir deine steuerliche Situation so klar wie möglich darzulegen. So erkennst du auf einen Blick, was deine aktuelle Bilanz konkret bedeutet und wie sie sich auf die Entwicklung deiner Umsätze auswirken kann. Anhand des Grundsatzes der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung lässt sich die Bilanz durchaus flexibel auslegen.
Daher lohnt es sich nicht nur für das Finanzamt, anhand deines Unternehmens auf konkrete Ausführungen zu deiner Gewinnentwicklung aufmerksam zu machen. Die Bilanzierungspflicht wirkt sich auch auf deine Erfassungen positiv aus und gibt dir die Möglichkeit, die Entwicklung von Soll und Haben im Blick zu behalten. Auf diese Weise bleibt auch durch die Pflicht zur Bilanzierung die nötige Freiheit erhalten, um mehr über die eigene Steuer zu erfahren und sich umfassend abzusichern.