Die Bilanzgliederung nach gesetzlichen Vorgaben
Gliederung der Bilanz – Gesetzlich vorgeschrieben
Um bürokratische Vorgänge schneller abwickeln zu können, hat der Gesetzgeber mit § 266 des Handelsgesetzbuchs (HGB) die Grundlage für die einheitliche Gliederung einer Bilanz gelegt. Dadurch fällt es dem Bilanzleser einfacher, Aufstellungen auf der Aktiva- sowie der Passivaseite zu finden und zu überprüfen. Die Anforderungen an dich als Unternehmer sind also aufwendig einzuhalten und verlangen bürokratischen Aufwand. Denn für die einzelnen Unternehmensformen der Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen unterscheiden sich die geforderten Pflichtangaben.
Inhaltsangabe
- Diese Posten müssen in der Aufstellung angegeben werden
- Pflichtangaben der mittleren bis großen Kapitalgesellschaften
- Bilanzgliederung – Ein Beispiel
- Gliederung der Bilanz für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften
- Den Überblick behalten mit einer Buchhaltungssoftware
Diese Posten müssen in der Aufstellung angegeben werden
Nach § 266 HGB werden an die verschiedenen Unternehmensformen unterschiedliche Forderungen gestellt. Zwingend für die meisten Unternehmen ist die Abgabe der Bilanz in Kontoform. Also die Auflistung mit Aktiva– und Passiva-Seite und der jeweiligen Bilanzsumme.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es keine tiefergehende Vorschrift im Handelsgesetzbuch, die eine bestimme Form der Gliederung der Bilanz vorschreiben. In § 247 I HGB wird lediglich der Inhalt einer Bilanz festgehalten.
Damit du dabei den Überblick behältst und beim Erstellen der Gliederung deiner Bilanz sofort weißt, wo du die benötigten Daten findest, hilf dir ein Finanzmanagement Tool wie FastBill.
Pflichtangaben der mittleren bis großen Kapitalgesellschaften
Die Gliederung der Bilanz von mittleren und großen Kapitalgesellschaften muss den ausführlichsten Anforderungen genügen. Auf der Aktiva-Seite, also der Aufstellung der Mittelverwendung, werden Ansprüche aufgelistet, die das Unternehmen dank der zur Verfügung stehenden Mittel erworben hat. Diese Ansprüche können sein:
- Geldmittel (Bankkonten, Kassen)
- Produktionsmittel (Maschinen, Immobilien)
- Vorprodukte und Rohstoffe
Auf der Seite der Passiva steht die Mittelherkunft im Vordergrund. Dazu zählen das Fremdkapital, also Verbindlichkeiten wie Hypotheken, Anleihen und Darlehen sowie das Eigenkapital, bestehend aus Vermögen ohne Rückzahlungsanspruch (Stamm- und Grundkapital).
Die Gliederung der Bilanz ist also ein gesonderter Nachweis des Umlauf- und Anlagevermögens, Eigenkapitals, der Rechnungsabgrenzungsposten und Schulden. Hier ein Beispiel für die gesetzlich geregelte Form der Bilanzgliederung nach § 266 HGB Absatz 2 für die Aktivseite:
Bilanzgliederung – Ein Beispiel
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
- Vom Unternehmen selbst erzeugte Schutzrechte wie Warenzeichen und Patente
- Aufstellung von erworbenen Konzessionen und Lizenzen
- Der Firmen- bzw. der Geschäftswert
- Anzahlungen, die bereits geleistet wurden
Darauf folgen II. Sachanlagen und III. Finanzanlagen mit diversen Unterpunkten. Im Punkt B müssen detaillierte Angaben zum Umlaufvermögen gemacht werden. Es folgen:
- C: Rechnungsabgrenzungsposten
- D: Aktive latente Steuern
- E: Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Auf der Passivseite (§ 266 HGB, Absatz 3) werden folgende Angabe in vorgeschriebener Reihenfolge gefordert:
- A: Eigenkapital (mit gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag und Jahresüberschuss/-fehlbetrag)
- B: Rückstellungen
- C: Verbindlichkeiten
- D: Rechnungsabgrenzungsposten
- E: Passive latente Steuern
Für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften gelten grundsätzlich die gleichen formalen Bestimmungen, lediglich im Detailgrad der Ausführung unterscheiden sie sich.
Gliederung der Bilanz für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften
Beide Gesellschaftsformen benötigen eine gekürzte Gliederung der Bilanz. Während mittlere und große Unternehmen alle Ebenen bedienen müssen, genügt es bei kleinen Unternehmen, die Ebene der Buchstaben und römischen Zahlen abzuarbeiten. Kleinstkapitalgesellschaften müssen lediglich die erste Eben der Buchstaben angeben.
Auch wenn die Angaben der kleinen und Kleinstkapitalgesellschaften weniger detailliert anzugeben sind, muss die durch § 266 HGB bestimmte Reihenfolge der Gliederung immer eingehalten werden.
Den Überblick behalten mit einer Buchhaltungssoftware
Mit einer Buchhaltungssoftware wie FastBill fällt es dir leicht, die Anforderungen an die Gliederung der Bilanz einzuhalten. Denn neben den noch offenen Rechnungen werden auch wiederkehrende sowie alle Ausgaben vermerkt. Diese kannst Du dann, je nach Bilanzierungszeitpunkt, beispielsweise einfach exportieren und bei den Rechnungsabgrenzungsposten der Aktiva- oder Passiva-Seite eintragen.
Auch die Zusammenfassung der Rechnungen durch das Tool spart Zeit. Damit hast du per Knopfdruck einen detaillierten Überblick über deine Einnahmen, Ausgaben und Überschüsse und kannst diese als Monatsreport exportieren. Natürlich DATEV-konform. Die gesammelten Daten sind einfach und übersichtlich abzulesen und du weißt sofort, in welchem Punkt der Gliederung die Daten eingegeben werden müssen. Das spart Zeit und hilft dir in jedem Bereich der Buchhaltung, den Überblick zu behalten.