1% Regelung - Was ist die 1% Regelung?
Die 1 % Regelungen für Firmenfahrzeuge
Du möchtest einen Firmenwagen kaufen, der gleichzeitig auch für Privatfahrten genutzt werden kann? Dann ist die 1 % Regelung der richtige Ansatz für dich. Mit dieser kannst du das gesamte Fahrzeug steuerlich abschreiben, ohne dass du auf private Unternehmungen und Fahrten verzichten musst. In diesem Beitrag erfährst du, wie die 1 % Regelung funktioniert und was diese konkret mit einem Fahrtenbuch für deinen Betrieb auf sich hat.
Inhaltsangabe
- Wie wird die 1 % Regelung angewandt?
- Deine Nachweispflicht für die betriebliche Nutzung
- So kannst du die 1 % Regelung umgehen
- Privatfahrten mit der 1 % Regelung versteuern
Wie wird die 1 % Regelung angewandt?
Wenn du deinen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen möchtest, bietet sich die 1 % Regelung an. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine mehrheitlich geschäftliche Nutzung, also mindestens 51 %. Fahrten zur Arbeitsstätte sind in dieser Zählung nicht ausschlaggebend, da diese durch die Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Für deinen geldwerten Vorteil ist dieser Wert daher nicht erforderlich, sollte aber dennoch im Fahrtenbuch vorkommen.
Die 1 % Regelung hat ihren Namen vom Anteil der Versteuerung. Dieser beträgt 1 % des Bruttolistenpreises, also des Neuwertes deines Fahrzeugs. Aus diesem Grund sind Neuwagen häufig als Geschäftsfahrzeug geeignet, da der Listenpreis im Vergleich zum gebrauchten Fahrzeug identisch wird. Lediglich bei neueren Gebrauchten, also beispielsweise bei Jahreswagen, ist der Listenpreis ähnlich, wodurch sich eine Abschreibung zum geldwerten Vorteil durchaus anbieten kann.
Deine Nachweispflicht für die betriebliche Nutzung
Um deine betriebliche Nutzung in einem repräsentativen Zeitraum nachzuweisen, bist du zur Führung eines Fahrtenbuches verpflichtet. Wenn du deinen Firmenwagen jedoch durch die 1 % Regelung versteuern möchtest, ist dies nur für 3 Monate entscheidend. Dort trägst du alle wichtigen Angaben zu deinen Fahrten ein, die im Falle einer Betriebsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt detailliert prüfbar sind. Doch welche Daten genau sind im vereinfachten Fahrtenbuch verpflichtend?
- Datum der geschäftlichen Fahrt
- Angaben zum Fahrer des Wagens
- Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Ansprechpartner
- Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt
- Angaben zu Tankstopps (Belege aufbewahren!)
Auch deine Privatfahrten müssen im Fahrtenbuch vermerkt werden. Hierbei reicht jedoch ein kurzer Hinweis auf die private Nutzung aus, den du mit einem Kilometerwert versehen kannst. Fahrten zur Arbeitsstätte werden ebenfalls kurz vermerkt und gesondert hervorgehoben. Sorge aus diesem Grund für einen einheitlichen Verbrauch und für eine vollständige Erfassung im Fahrtenbuch.
So kannst du die 1 % Regelung umgehen
Grundsätzlich lässt sich die 1 % Regelung für jedes Fahrzeug nutzen, welches zu mehr als 50 % betrieblich verwendet wird. Sollte dieser Anteil sogar bei mehr als 90 % liegen, kannst du noch mehr versteuern. An dieser Stelle gibt es keinen geldwerten Vorteil mehr, wodurch der Bruttolistenpreis für dich unerheblich wird. Hierbei müssen die Privatfahrten jedoch die absolute Ausnahme darstellen, um den Wert der möglichen 10 % in keiner Phase zu übersteigen.
Eine Hürde ist jedoch die Pflicht zur ständigen Führung eines Fahrtenbuchs. Dies gilt sowohl für private Fahrten als auch für Geschäftstouren und Fahrten zur Arbeitsstätte. Wichtig ist hierbei, dass das Fahrtenbuch unmittelbar nach Abschluss der Fahrt mit den neusten Daten befüllt wird. Eine nachträgliche Eintragung oder Änderung der Werte ist unzulässig. Auch dies wird durch die Finanzbeamten bei einer möglichen Steuerprüfung detailliert begutachtet.
Privatfahrten mit der 1 % Regelung versteuern
Achte aus diesem Grund darauf, im Rahmen der 1 % Regelung stets den korrekten Listenpreis anzugeben und deine Fahrten zu dokumentieren. Nicht nur die Angaben im Fahrtenbuch, sondern auch den Bruttolistenpreis wird das Finanzamt genaustens unter die Lupe nehmen, um mögliche Unregelmäßigkeiten zu erkennen. Nach der dreimonatigen Führung deines Fahrtenbuches hast du diese Aufgabe jedoch überstanden und kannst den Wagen auch ohne Dokumentation privat nutzen.