Zuletzt aktualisiert am 21.08.2023

Steuerliche Freibeträge für Freiberufler: Darauf ist 2023 zu achten

FastBill Redaktion
FastBill Redaktion
Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Steuerliche Freibeträge für Freiberufler: Darauf ist 2023 zu achten

Zusammenfassung

Steuern sparen als Freelancer: Alles über Freibeträge, Vorsteuer und ihre Anwendung. Optimiere deine Finanzen mit essentiellen Infos für mehr Durchblick und Ersparnisse!
14 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Welche Messgrößen für Freibeträge gelten
  • Alles über Steuerfreibeträge von Freiberuflern
  • Was bei der Vorsteuer für Freelancer zu beachten ist
  • Wann Freibeträge für dich als Freelancer gelten

Egal, ob du dich selbst um deine Steuererklärung kümmerst oder ob du alle Tätigkeiten, die in diesem Zusammenhang anfallen, an einen Steuerberater weitergibst: Es ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll, sich mit steuerlichen Freibeträgen auseinanderzusetzen. Immerhin mindern diese deine Steuerlast. 

Praktischerweise profitierst du in vielen verschiedenen Bereichen von besagten Freibeträgen. In den folgenden Abschnitten erfährst du, welche Grenzen genau gelten. Beachte jedoch auch, dass sich Freibeträge auch immer ändern können. Daher solltest du jedes Jahr aufs Neue checken, was aktuell gilt. 

Inhaltsangabe

  1. Freibeträge Freiberufler: Welche Messgrößen gelten für Freibeträge?
  2. Steuerfreibeträge von Freiberuflern im Überblick
  3. Was ist bei der Vorsteuer für Freelancer zu beachten?
  4. Wann gelten Freibeträge für mich als Freelancer?

Freibeträge Freiberufler: Welche Messgrößen gelten für Freibeträge?

Über den Steuerfreibetrag kannst du herausfinden, wie hoch die Summe ist, die du tatsächlich versteuern musst. Umgekehrt gilt: Für den Steuerfreibetrag fallen keine Steuern an. Als Freiberufler kannst du daher die Steuerfreigrenze nutzen, um bestimmte Einkünfte von der Steuer auszunehmen. Steuerfreibeträge für Freiberufler sind daher wichtige Instrumente, um die Steuerlast zu reduzieren und das existenzsichernde Einkommen zu erhöhen. Hierbei handelt es sich dementsprechend unter anderem auch um ein besonders praktisches „Extra“ für Start-Ups, Freiberufler und Gewerbetreibende. 

Charakteristisch ist, dass der Steuerfreibetrag alle zwei Jahre neu berechnet wird. Somit möchten die Verantwortlichen erreichen, dass der besagte Betrag an äußere Faktoren, wie zum Beispiel die Inflation, angeglichen werden kann. Eine besonders wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Grundfreibetrag, der nicht nur für Selbstständige und Freiberufler, sondern für alle Steuerpflichtigen gilt. 

Welche Faktoren maßgeblich werden, wenn es darum geht, den Steuerfreibetrag zu errechnen, ist immer von der jeweiligen Steuerart abhängig. Mal muss der Umsatz, mal das Einkommen berücksichtigt werden. Weitere Infos hierzu findest du im nächsten Abschnitt. 

Steuerfreibeträge von Freiberuflern im Überblick

Als Freiberufler wirst du mit mehreren Freibeträgen konfrontiert. Was sich im ersten Moment vielleicht ein wenig verwirrend anhören mag, ist standardisiert festgelegt und unterliegt dementsprechend auch festen Vorgaben. Die Finanzbehörden sind für die Überprüfung der Betriebseinnahmen und die Festlegung der Steuerjahre verantwortlich. Als Freiberufler musst du entsprechende Aufzeichnungen führen. 

Du solltest die Vorzüge von Freibeträgen auf keinen Fall unterschätzen. Die Steuerersparnis, die mit ihnen verbunden werden kann, ist durchaus hoch. Auch das Existenzminimum spielt bei der Berechnung der Steuerschuld eine entscheidende Rolle, da es sicherstellt, dass der Freiberufler eine angemessene finanzielle Grundlage hat.

Einkommensteuerfreibeträge für Freiberufler

Auch als Freiberufler musst du deine Einkommensteuerpflicht beachten. Der Steuersatz, den das Finanzamt erhebt, hängt von der Differenz zwischen deinen Einnahmen und Ausgaben ab. Hierbei werden sämtliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit berücksichtigt. Grundsätzlich gilt: Je höher dein erzielter Gewinn ist, desto mehr Einkommensteuer zahlst du. Das bedeutet, wenn dein Geschäft gut läuft, steigt auch deine Steuerlast.

Um sicherzustellen, dass du die fällige Steuersumme nicht in einer einzigen Zahlung begleichen musst, fordert das Finanzamt sogenannte Steuervorauszahlungen von dir. Diese werden in der Regel an die Höhe deiner letzten Einkommenssteuer angepasst und sind zum 10.03., zum 10.07., zum 10.09. und zum 10.12. fällig. Du hast auch die Möglichkeit, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu erteilen, um sicherzustellen, dass du keine Fristen verpasst.

Am Ende des Steuerjahres wird berechnet, ob du eine Nachzahlung leisten musst oder möglicherweise sogar eine Rückerstattung erhältst.

Im Bereich der Einkommensteuer profitierst du als Freiberufler aber auch von Steuerfreibeträgen, die je nach Einkommenshöhe individuell festgelegt werden. Erst dann, wenn dein Einkommen im entsprechenden Jahr über der Grenze von 9.744 Euro liegt, musst du für die Summe, die darüber liegt, Einkommenssteuer zahlen. Der Steuersatz kann hier – je nach Einkommen – bei 14 Prozent bis 42 Prozent liegen. 

Hieran siehst du, dass deine Steuerlast – trotz Steuerfreibetrag und unterjährigen Steuervorauszahlungen – bei gut laufenden Geschäften dennoch hoch sein kann. Daher solltest du dir angewöhnen, zwischendurch (falls möglich) immer eine gewisse Summe als „Puffer“ zurückzulegen, um einer möglichen Steuernachzahlung vielleicht etwas entspannter entgegenblicken zu können.

Umsatzsteuerfreibeträge für Freiberufler

Anders als bei der Einkommensteuer gibt es bei der Umsatzsteuer keinen klassischen Steuerfreibetrag. Es gibt allerdings eine Personengruppe, die von der Umsatzsteuer befreit ist: Die Kleinunternehmer. Für Kleinunternehmer gelten nämlich spezielle Umsatzsteuerfreibeträge. In diese Gruppe fällst du, wenn dein Umsatz im letzten Jahr unter 22.000 Euro gelegen hat und im laufenden Jahr die 50.000 Euro Grenze nicht überschreiten wird. 

Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und hast weniger Aufwand bei der Rechnungsstellung. Die Umsatzsteuerbefreiung kann für Freiberufler von Vorteil sein, wenn sie die Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Dadurch reduziert sich ihre Steuerlast erheblich.

Aufgrund der engen Begrenzung ist es natürlich wichtig, dass du deine Zahlen genau im Blick behältst. Denn sobald du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst, musst du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen. Für Freiberufler, die umsatzsteuerpflichtig sind, ist es wichtig, die Steuervorauszahlungen regelmäßig zu leisten. Diese Vorauszahlungen helfen dabei, die Steuerlast zu verteilen und hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Wenn du deine Steuervorauszahlungen beispielsweise quartalsweise leistest, kannst du deine Steuerschuld besser im Blick behalten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Generell gilt, dass fast alle Produkte und Dienstleistungen in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegen. Wenn du kein Kleinunternehmer bist, musst du deine Umsatzsteuervoranmeldung zu festen Terminen an das Finanzamt übermitteln. Hier werden dann Vorsteuer (= die Mehrwertsteuer, die du in deinen Eingangsrechnungen gezahlt hast) und die Umsatzsteuer (= die Mehrwertsteuer, die du deinen Kunden in deinen Ausgangsrechnungen in Rechnung gestellt hast) einander gegenübergestellt. Die Umsatzsteuer wird oft auch als „unternehmerischer Durchlaufposten“ bezeichnet. Denn: Das Geld, das du hier einnimmst, gehört nicht dir, sondern dem Finanzamt. Du leitest es lediglich weiter. Um zu vermeiden, dass du hohe Umsatzsteuernachzahlungen nicht realisieren kannst, solltest du dir auch hier einen kleinen Puffer anlegen.

Zudem musst du im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer zwischen der Soll- und der Ist-Versteuerung unterscheiden. Die Soll-Versteuerung bedeutet, dass du dem Finanzamt auch die Umsatzsteuer der Rechnungen schuldest, die deine Kunden noch gar nicht bezahlt haben. Umgekehrt wird bei der Ist-Besteuerung erst dann die Steuer fällig, wenn deine Schuldner ihre Rechnung auch bezahlt haben. 

Gewerbesteuerfreibeträge für Freiberufler

Achtung! Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Aber: Es gibt durchaus viele Selbstständige, die sowohl freiberuflich als auch gewerblich unterwegs sind. In diesem Fall fällt auf deine gewerblichen Einkünfte auch Gewerbesteuer an und du musst deine Gewerbesteuererklärung entsprechend ausfüllen. Der aktuelle Gewerbesteuerfreibetrag liegt hier bei 24.500 Euro. Diese Summe muss für die Berechnung der Gewerbesteuer von der jeweiligen Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Du solltest den Gewerbesteuerfreibetrag beachten und die Freigrenze nicht überschreiten, um deine Steuerlast zu reduzieren. 

Charakteristisch ist zudem, dass nicht alle Gewerbetreibenden vom Freibetrag der Gewerbesteuer profitieren können. Nur Kleinunternehmer, Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind dazu berechtigt, auf diese Weise ihre Steuerlast zu senken. Als Kapitalgesellschaft profitierst du hingegen nicht vom Gewerbesteuerfreibetrag.

Der Gewerbesteuerfreibetrag gehört zudem zu den Freibeträgen, die nicht in ganz Deutschland gleich hoch sind. Denn: Die Gemeinden sind dazu berechtigt, den entsprechenden Wert selbst festzulegen. 

Sonstige Freibeträge für Freiberufler

Wenn du dich auf der Suche nach Einsparpotenzial für deine Steuern befindest, solltest du – auch als Freiberufler – unbedingt noch einen Blick auf die Liste der sonstigen Freibeträge werfen. Einige der gängigsten werden in den folgenden Abschnitten aufgeführt. 

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag liegt für das Jahr 2023 bei 8.952 Euro. Dieser Freibetrag steht all denjenigen zu, die leibliche oder adoptierte Kinder haben. Gegebenenfalls können auch die Eltern von Pflegekindern hiervon profitieren. Der Freibetrag wird pro Kind gerechnet und vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, um die Steuerlast zu mindern. Ziel ist es, dass Eltern ausreichend Geld zur Verfügung haben, um ihren Kindern eine Ausbildung zu ermöglichen, ausreichend Essen und andere Dinge des täglichen Bedarfs zu kaufen.

Wichtig: Du profitierst nur von einer Form der Steuererleichterung – entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag. Im Rahmen der Steuererklärung wird überprüft, was in deinem individuellen Fall günstiger ist. 

Ausbildungsfreibetrag

Der Ausbildungsfreibetrag wird dann für dich relevant, wenn sich dein Kind in Ausbildung befindet und dir hierdurch Kosten entstehen. Die Steuerfreigrenze beträgt bei Ausbildungsbedarf 924 Euro pro Kalenderjahr. Der Ausbildungsbedarf kann als versteuernde Betriebsausgabe abgesetzt werden. 

Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Das betreffende Kind muss volljährig sein und seine Berufsausbildung absolvieren
  • Es muss auswärtig wohnen und Anspruch auf Kindergeld bzw. auf den Kinderfreibetrag haben.

Ob das Kind selbst Geld verdient, ist für den Ausbildungsfreibetrag nicht relevant. Bezieht das Kind Bafög, wirkt sich dies auch nicht auf den Ausbildungsfreibetrag aus. Wichtig ist hierbei lediglich, dass es sich um ein Darlehen handelt.

Entlastungsfreibetrag

Der Entlastungsfreibetrag richtet sich an Alleinerziehende. Sie können von einem zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 4.260 Euro pro Jahr profitieren. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der besagte Entlastungsbetrag um 240 Euro. 

Freiberufliche Alleinerziehende, die ohnehin in der Lohnsteuerklasse II geführt werden, müssen den Entlastungsfreibetrag nicht extra beantragen, sondern bekommen ihn direkt vom Finanzamt „gutgeschrieben“. Über weitere Kinder muss das Finanzamt dann jedoch informiert werden. 

Freiberufler, die in bestimmten Katalogberufen tätig sind, sollten die Voraussetzungen für den Entlastungsfreibetrag prüfen, um als Alleinerziehende von einem zusätzlichen Steuerfreibetrag zu profitieren.

Erbschaftssteuer

Die Versteuerung von Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer kann für Freiberufler eine wichtige Rolle spielen, um Geld und Steuern zu sparen, insbesondere wenn sie selbstgenutztes Wohneigentum oder besondere Verwandtschaftsverhältnisse haben. Am sichersten ist es in jedem Fall, sich im Zweifel an einen Anwalt zu wenden, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat. Dies gilt vor allem dann, wenn der betreffende Betrag den jeweiligen Freibetrag (s. u.) überschreitet.

Mit Hinblick auf den Bereich „Erben“ gelten die folgenden Grundregeln: 

  • Selbstgenutztes Wohneigentum ist von der Erbschaftssteuer befreit. Gegebenenfalls gelten hier jedoch Einschränkungen im Zusammenhang mit der Wohnfläche. 
  • Je näher das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen ist, desto höher ist der Freibetrag. Für Ehegatten gelten 500.000 Euro, für Kinder (je) 400.000 Euro als Grenze.  Enkel profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro. Diejenigen, die in keinem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen bzw. zum Freundes- und Bekanntenkreis gehören, erhalten einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. 

Schenkungsfreibeträge

Im Zusammenhang mit größeren Schenkungen können für die Beschenkten Steuern anfallen. Hier zeigen sich teilweise Parallelen zur Erbschaftssteuer. Insgesamt wird zwischen drei Steuerklassen und Freibeträgen unterschieden. Wie hoch der jeweilige Schenkungsfreibetrag ist, ist vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Alle zehn Jahre ist es möglich, den Schenkungsfreibetrag zu nutzen. 

Ehegatten (und eingetragene Lebenspartner) erhalten einen Freibetrag von 500.000 Euro. Kinder (und Stiefkinder) werden mit 400.000 Euro bedacht. Enkel, deren Eltern noch leben, wird ein Freibetrag von 200.000 Euro und Urenkeln ein Freibetrag von (immer noch) 100.000 Euro zugesprochen. 

Auch hier gilt: Je enger die Beschenkten mit dem Schenkenden verwandt sind, desto höher ist auch der Freibetrag, der im Rahmen der Schenkungssteuer genutzt werden kann. 

Sparerpauschbetrag

Eine günstige Möglichkeit, als Freiberufler Steuern zu sparen, besteht darin, den Sparerfreibetrag zu nutzen. Beim Sparerpauschbetrag handelt es sich um einen Freibetrag, der im Zusammenhang mit der Einkommenssteuer genutzt werden kann. Von ihm können alle Privatanleger profitieren. Der Freibetrag ermöglicht es Freiberuflern, Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kapitalerträgen bis zu 1.000 Euro (Singles) oder 2.000 Euro (Ehepaare) steuerfrei zu behalten. Wenn du möchtest, kannst du auch splitten.

Der Sparerpauschbetrag kann im Zusammenhang mit Zinsen und Dividenden und für den Gewinn, den du aus dem Verkauf von Kapitalanlagen ziehst, genutzt werden.

Achtung: Damit der Sparerpauschbetrag genutzt werden kann, ist es wichtig, dass du einen entsprechenden Antrag stellst.

Übungsleiterfreibetrag

Wenn du freiberuflich als Künstler (oder in einem anderen Bereich) tätig bist, kannst du von der sogenannten Übungsleiterpauschale bzw. vom Übungsleiterfreibetrag profitieren. Mit dem Übungsleiterfreibetrag kannst du bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen.

Hierbei gilt es jedoch, zu beachten, dass du nur dann als nebenberuflich giltst, wenn du nicht mehr als 1/3 in deinem Nebenjob arbeitest. Ob du vom Übungsleiterfreibetrag profitieren kannst oder nicht, ist zu einem hohen Maß davon abhängig, welcher Tätigkeit du nachgehst. Im Zweifel fragst du einfach bei deinem zuständigen Finanzamt nach. Unter anderem können zum Beispiel auch Ausbilder, Pfleger und Dozenten von dieser Art von Steuerersparnis profitieren, wenn sie die Freigrenze nicht überschreiten. 

Was ist bei der Vorsteuer für Freelancer zu beachten?

Wenn du freiberuflich, aber nicht mehr als Kleinunternehmer unterwegs bist, kannst du deine Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuerzahlungen geltend machen, um deine Steuerlast zu reduzieren und eine mögliche Steuernachzahlung zu vermeiden. Das bedeutet: Die Vorsteuer, die du auf deine Eingangsrechnungen zahlst, kannst du von der Umsatzsteuer, die du dem Finanzamt schuldest, wieder abziehen. Somit mindert sich deine Steuerlast. 

Solltest du allerdings als Freiberufler UND Kleinunternehmer tätig sein, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings auch, dass du keine Vorsteuer geltend machen kannst.

Damit du deinen Verpflichtungen nachkommst, musst du deine Umsatzsteuervoranmeldungen regelmäßig an das Finanzamt übermitteln, beispielsweise quartalsweise. Die quartalsweise Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen ermöglicht es Freiberuflern, ihre Steuerpflichten regelmäßig zu erfüllen und die Steuerschuld besser zu kontrollieren. Hierin berechnest du den zu zahlenden Umsatzsteuerbetrag für den jeweiligen Voranmeldezeitraum. Um das Ganze abzugeben, hast du bis zu Tag 10 nach dem Ende des Voranmeldungszeitraums Zeit. Du kannst allerdings auch eine Fristverlängerung beantragen. Bei der Berechnung der Umsatzsteuerbeträge sollten Freiberufler sorgfältig vorgehen, um mögliche Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Wie oft du deine Umsatzsteuer anmelden musst, ist von deiner jährlichen Umsatzsteuerlast abhängig. Liegt diese unter 1.000 Euro, musst du nur einmal im Jahr anmelden. Wenn du zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro liegst, meldest du alle drei Monate. Ab 7.500 Euro musst du deine Meldungen monatlich abgeben. 

Wann gelten Freibeträge für mich als Freelancer?

Heutzutage haben unter anderem auch Freelancer die Möglichkeit, von zahlreichen Steuerfreibeträgen zu profitieren. Steuerfreibeträge tragen dazu bei, die Steuerlast zu reduzieren und somit das Jahreseinkommen zu erhöhen. Es gibt verschiedene Arten von Steuerfreibeträgen wie den Sparerfreibetrag für Kapitalerträge oder den Kinderfreibetrag, der Familien entlastet. Zudem können Freiberufler auch von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren, wenn sie die Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Für Kleinunternehmer gelten besondere Freigrenzen, die sie von der Umsatzsteuerpflicht befreien. Ein Existenzminimum sollte bei der Berechnung der Steuerschuld berücksichtigt werden, um finanzielle Belastungen zu minimieren. Viele Erleichterungen, die in diesem Zusammenhang gelten, sind jedoch nicht zwangsläufig von deinem Status als Freiberufler, sondern von weiteren Faktoren abhängig. 

Grundsätzlich giltst du als Freiberufler, wenn du – zum Beispiel in wissenschaftlicher oder in kreativer Hinsicht – einem sogenannten freien Beruf nachgehst. Typische Beispiele hierfür sind Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. 

Fest steht, dass es sich definitiv lohnt, sich mit Freibeträgen und Pauschalen auseinanderzusetzen, um kein Einsparpotenzial zu verpassen. Im Zweifel kannst du natürlich auch immer bei deinem Steuerberater nachfragen. Einer der typischsten Unterschiede zum Gewerbetreibenden ist, dass du als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlst. Bei der Gewerbesteuererklärung solltest du deshalb darauf achten, dass du nur dann gewerbesteuerpflichtig bist, wenn du auch gewerbliche Einkünfte erzielst. Als Freiberufler bist du in der Regel von dieser Steuer befreit. Im Zweifel solltest du dich jedoch immer genau erkundigen, ob du als Freiberufler giltst. Ansonsten kann es sein, dass du Gewerbesteuer nachzahlen musst. 

Tipp: Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die geltenden Steuerregelungen zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat bei der zuständigen Finanzbehörde oder einem Steuerberater einzuholen. So kannst du optimal von den verschiedenen Steuerfreibeträgen und Steuerfreigrenzen profitieren, die deine Steuerlast verringern.