Zuletzt aktualisiert am 06.10.2023

Nebenberuflich selbstständig? Auf diese Dinge musst du achten!

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Nebenberuflich selbstständig? Auf diese Dinge musst du achten!

Zusammenfassung

Hier bekommst du Tipps, die dir bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit helfen. Du erfährst, wann du deine Nebenberuflichkeit anmelden musst und welche Steuern du zahlen musst.
18 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Was "nebenberuflich selbstständig" bedeutet
  • Wann du eine Nebenberuflichkeit anmelden musst
  • Welche Steuern du zahlen musst
  • Warum eine Nullmeldung gefährlich sein kann

Träumst du auch schon lange davon, dich selbstständig zu machen, eine Geschäftsidee zu verwirklichen, hast aber gleichzeitig Respekt vor diesem Schritt? In diesem Fall kann es sich lohnen, gegebenenfalls nach und nach in das Leben als Selbstständiger zu starten und auf diese Weise zusätzliche Einkünfte zu generieren. Dein Vorteil: Du verdienst in deinem Angestelltenverhältnis dein festes Gehalt, kannst dir aber auch gleichzeitig dein Budget mit deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit aufbessern. Somit ist das Risiko, mit dem du konfrontiert wirst, etwas geringer.

Aber was bedeutet es eigentlich, nebenberuflich selbstständig zu sein? Und musst du deinen aktuellen Arbeitgeber über deine Pläne informieren? In den folgenden Abschnitten erhältst du Antworten auf diese und weitere Fragen.

Inhaltsangabe

  1. Nebenberuflich selbstständig: Bedeutung
  2. Unterschied zwischen nebenberuflicher und hauptberuflicher Selbstständigkeit
  3. Registrierung eines Gewerbes oder der nebenberuflichen Selbstständigkeit
  4. Nebenberufliche Selbstständigkeit und Festanstellung
  5. Nebenberufliche Selbstständigkeit als Student
  6. Nebenberufliche Selbstständigkeit als Soldat oder Beamter
  7. Scheinselbstständigkeit – eine rechtliche Problematik
  8. Wichtige Überprüfungen für nebenberuflich Selbstständige
  9. Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit
  10. Arbeitgeber über die nebenberufliche Selbstständigkeit informieren
  11. Die nebenberufliche Selbstständigkeit als Sprungbrett für die Karriere
  12. Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit
  13. Existieren Fördermittel oder Zuschüsse für nebenberufliche Selbstständige?
  14. Nebenberufliche Selbstständigkeit und die Auswirkungen auf die Krankenversicherung
  15. Häufig gestellte Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit

Nebenberuflich selbstständig: Bedeutung

Die Begriffszusammensetzung „nebenberuflich selbstständig“ erklärt sich eigentlich von selbst. Wenn du nebenberuflich selbstständig bist, übst du – neben deinem Hauptberuf – noch eine weitere Tätigkeit aus.

Charakteristisch ist, dass deine Nebentätigkeit weniger Zeit in Anspruch nimmt als deine hauptberufliche Tätigkeit. Als Maximum gelten hier in der Regel 20 Stunden in der Woche. Viele Menschen nutzen die nebenberufliche Selbstständigkeit, um zum Beispiel für sich in Erfahrung zu bringen, wie es sich anfühlt, sein eigener Chef zu sein und eine langgehegte Geschäftsidee auszuprobieren.

Unterschied zwischen nebenberuflicher und hauptberuflicher Selbstständigkeit

Eine nebenberufliche und eine hauptberufliche Selbstständigkeit unterscheiden sich in einigen wichtigen Punkten voneinander, haben jedoch auch vieles gemeinsam. So bieten dir beide Optionen die Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte zu generieren – aber eben auf unterschiedliche Weise.

Für die Nebentätigkeit gilt, dass du mit Hinblick auf deine Selbstständigkeit deutlich flexibler bist. Oder anders: Du kannst dir sicher sein, dass das Gehalt aus deinem Angestelltenverhältnis am Monatsende in der jeweiligen Höhe überwiesen wird. Wie intensiv du parallel an deiner Selbstständigkeit arbeitest und wie viel Geld du hier zusätzlich verdienst, ist von deinem persönlichen Zeitmanagement abhängig.

Der Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass du dir – neben deiner Haupttätigkeit – dein eigenes Unternehmen aufbauen kannst – in deinem Tempo und genau so, wie es für dich richtig ist.

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Registrierung eines Gewerbes oder der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Hierbei handelt es sich um eine Frage, die sich viele stellen, die einen Nebenerwerb planen: Muss man eine nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden? Die Antwort: Ja, zumindest dann, wenn es sich bei der nebenberuflichen Tätigkeit um ein Gewerbe handelt. Rein freiberufliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel Arbeiten als Texter oder Fotograf, musst du nicht anmelden.

Freie Berufe sind z.B. Rechtsanwalt, Notar oder Schauspieler. Diese Berufsgruppe muss kein Gewerbe anmelden. Der Vorteil für die freien Berufe ist, dass sie von der Gewerbesteuer befreit sind. Als Freiberufler ist es wichtig die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt unverzüglich zu melden. Danach bekommst du den steuerlichen Erfassungsbogen zugesandt.

Hier kannst du sehen welche freien Berufe es gibt und ob deine nebenberuliche Selbständigkeit auch unter die freien Berufe fällt.

Doch Vorsicht! Hier gibt es durchaus auch oft Überschneidungen zum Gewerbe! Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn du als freiberuflicher Fotograf zudem Ausstattung verkaufst. In diesem Fall zahlst du Gewerbesteuer auf den Gewinn, den du durch den Verkauf generierst. Im Zweifel hilft dir natürlich auch dein Steuerberater weiter.

Bitte beachte, dass du auch als nebenberuflicher Gewerbetreibender dazu verpflichtet bist, ab einem bestimmten Gewinn Gewerbesteuer zu zahlen. Der Freibetrag liegt – laut Gewerbesteuergesetz – bei 24.500 Euro.

Nebenberufliche Selbstständigkeit und Festanstellung

„Ich bin mein eigener Chef, habe eine Geschäftsidee und bin dementsprechend auch dazu berechtigt, nebenberuflich selbstständig zu werden!“ – Sätze wie dieser kommen dir bekannt vor? Generell ist es immer wichtig, sich im Vorfeld und vor der Aufnahme der nebenberuflichen Tätigkeit mit seinem Hauptarbeitgeber kurzzuschließen.

Dieser könnte immerhin durchaus etwas dagegen haben, wenn du dich in deinem beruflichen Alltag nicht voll und ganz ihm widmest und dich vielleicht sogar in Gefahr begibst. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn du dich neben deiner hauptberuflichen Tätigkeit als Bergführer selbstständig machst. Ein vergleichsweise extremes Beispiel. Aber es hilft dabei, sich die möglichen Auswirkungen einer nebenberuflichen Selbstständigkeit auf den Hauptjob vorzustellen.

Wenn du dir also vorgenommen hast, dein Budget mit deiner eigenen Geschäftsidee aufzubessern und Einkünfte zu generieren, indem du dich nebenberuflich selbstständig machst, solltest du im ersten Schritt etwaige Klauseln in deine, Arbeitsvertrag prüfen. Sollte es dir generell erlaubt sein, einer weiteren Beschäftigung nachzugehen, musst (oder solltest – je nach Vertrag) du deinen Arbeitgeber hierüber informieren. Es kann auch sein, dass er sich das Recht vorbehält, dir eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu untersagen. In jedem Fall solltest du dich gut auf das Gespräch vorbereiten und dir alles schriftlich bestätigen lassen.

Nebenberufliche Selbstständigkeit als Student

Auch viele Studenten träumen davon, einer Nebentätigkeit als Freelancer nachzugehen. Vor allem dann, wenn ein Minijob neben dem Studium nicht ausreicht, um den persönlichen Bedarf zu decken, spielen einige mit dem Gedanken, auf diese Weise durchzustarten.

Hierbei solltest du jedoch die folgenden Punkte bedenken:

  • Eine Nebentätigkeit nimmt in der Regel viel Zeit in Anspruch. Immerhin baust du hier dein eigenes Business auf! Und „ganz nebenbei“ möchtest du ja auch noch studieren. Den entsprechenden Zeitfaktor solltest du auf keinen Fall unterschätzen. Die Zeit, die dir für dich und deine Unternehmungen übrigbleibt, wird vergleichsweise übersichtlich sein.
  • Wenn du BAföG bekommst, musst du zudem berücksichtigen, dass du im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten nicht mehr als 4.400 Euro hinzuverdienen darfst. Solltest du diese Grenze überschreiten, werden dir deine BAföG Leistungen gestrichen oder komplett gekürzt. Damit deine Selbstständigkeit genau das auffängt, muss sie unter Umständen schon viel Gewinn abwerfen. (Auf das Kindergeld hat dein Verdienst dann wiederum jedoch keinen Einfluss.)

Als Student hast du aber auch die Möglichkeit, dich in deinem Vorhaben, einen Nebenerwerb ins Leben zu rufen, unterstützen zu lassen – zum Beispiel mit dem EXIST-Gründungsstipendium. Zumindest dann, wenn du bzw. dein Unternehmen gewisse Grundvoraussetzungen erfüllst. So muss deine Geschäftsidee innovativ, wissensbasiert oder technologieorientiert und in jedem Falle vielversprechend sein. Der Antrag auf dein EXIST-Gründungsstipendium wird von deiner Hochschule gestellt. Ansprechpartner für diese Art der Förderung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Nebenberufliche Selbstständigkeit als Soldat oder Beamter

Hierbei handelt es sich um zwei berufliche Tätigkeiten, die oft nicht mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit in Verbindung gebracht werden. Aber: Natürlich ist es auch möglich, auch als Soldat oder als Beamter noch nebenberuflich selbstständig zu sein. Auch hier ist es wichtig, auf bestimmte Einkommensgrenzen zu achten. Vor allem dann, wenn du hauptberuflich als Beamter tätig bist, musst du dich mit vielen verschiedenen Vorschriften auseinandersetzen, wenn es darum geht, zusätzlich als Selbstständiger durchzustarten. Infos hierzu findest du im Bundesbeamtengesetz (kurz: BBG). Bist du beim Land beschäftigt, gelten für dich die Vorschriften des Landesbeamtengesetzes.

Es gibt aber auch gute Nachrichten. Denn: Als Beamter bist du bei Banken ein gerngesehener Kunde. Das bedeutet, dass du – je nach Kreditinstitut – von besonders günstigen Konditionen profitieren kannst, wenn es darum geht, dein Business zu finanzieren.

In vielen Fällen musst du deine nebenberufliche Selbstständigkeit von deinem Dienstherren genehmigen lassen. Dieser kann dir beispielsweise dann eine Absage erteilen, wenn er fürchtet, dass das Ansehen der Behörde durch dein Business geschädigt wird.

Soldaten, die sich nebenberuflich selbstständig machen wollen, finden viele wichtige Infos im §20 des Soldatengesetzes. Fest steht, dass du auch als Soldat natürlich weiterhin deine Leistungen abrufen und deine dienstlichen Aufgaben erfüllen musst. Und natürlich spielt natürlich auch die Frage, wie viel Zeit pro Woche deine Selbstständigkeit in Anspruch nehmen wird. Letztendlich entscheidet dann dein Vorgesetzter.

Scheinselbstständigkeit – eine rechtliche Problematik

In jedem Fall solltest du es vermeiden, neben deiner beruflichen Haupttätigkeit in eine sogenannte Scheinselbstständigkeit zu rutschen. Die Gefahr ist vor allem zu Beginn der Aufnahme deiner Tätigkeit besonders groß.

Unter einer Scheinselbstständigkeit versteht man ein Vertragsverhältnis, das nach außen wie eine klassische Selbstständigkeit aussieht, eigentlich aber eher ein klassisches Geschäftsverhältnis darstellt. Das Problem: Wenn du zum Beispiel nur einen Kunden hast, der dir durch seine Aufträge quasi den Lebensunterhalt sichert, handelt es sich bei strenger Betrachtung möglicherweise um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in deren Zusammenhang du zum Beispiel auch in die Rentenversicherung einzahlen müsstest. Ähnliches gilt, wenn dein Auftraggeber bestimmen darf, wo und wann du deine Arbeiten ausführst und dich besonders eng in betriebliche Abläufe einbindet. Auch fehlendes Unternehmerrisiko kann als Zeichen für eine Scheinselbstständigkeit gewertet werden. Dies ist dann der Fall, wenn über einen längeren Zeitraum feste Tagessätze vereinbart werden.

Sollte festgestellt werden, dass du auf Basis deiner Nebentätigkeit scheinselbstständig bist, hat dies nicht nur Konsequenzen für dich, sondern auch für deinen Auftraggeber. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei ihm Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden, ist hoch. Das Besondere: In einem solchen Fall zahlt er nicht nur seine, sondern auch deine Anteile zur Sozialversicherung. Auftraggeber sind daher gut beraten, immer zu überprüfen, ob der jeweilige Selbstständige scheinselbstständig ist.

Wichtige Überprüfungen für nebenberuflich Selbstständige

Du hast beschlossen, auf die Vorteile eines Nebenerwerbs zu setzen? Wunderbar! Dann ist es im nächsten Schritt sinnvoll, die einzelnen Punkte dieser Checkliste zu überprüfen bzw. auszuführen.

  1. Informiere deinen Arbeitgeber über deine Pläne und hole dir seine Zustimmung ein.
  2. Melde deine nebenberufliche Selbstständigkeit – sofern nötig – als Gewerbe an.
  3. Befasse dich mit der Frage, ob für dich die Kleinunternehmerregelung gilt.
  4. Sprich mit deiner Krankenkasse und informiere auch sie über deine nebenberufliche Selbstständigkeit. Auf diese Weise vermeidest du, dass eventuell Nachzahlungen fällig werden.
  5. Befasse dich mit den Vorteilen von Vermögensschadenhaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherungen. Beide können dich im Ernstfall vor hohen Forderungen bewahren.

Passende Rechtsformen für die nebenberufliche Selbstständigkeit

Auch in deinem Nebenerwerb kannst du dich zwischen unterschiedlichen Rechtsformen entscheiden. Besonders beliebt ist in diesem Zusammenhang das Einzelunternehmen. Dieses bietet dir die Möglichkeit, sowohl als Gewerbetreibender als auch als Freiberufler tätig zu sein. Selbstverständlich ist es auch möglich, sich nebenberuflich mit einem oder mehreren Partnern selbstständig zu machen.

Als Alternative zum Einzelunternehmen bietet es sich an, in deinem Nebengewerbe auf die Vorteile einer GbR zu setzen. Vor allem dann, wenn bereits ein höheres Startkapital vorhanden ist, solltest du dich auch mit den Charakteristika anderer Rechtsformen auseinandersetzen. Im Zweifel hilft dir sicherlich auch gern dein Steuerberater weiter.

Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Wie bereits erwähnt, musst du deinen Haupt Arbeitgeber darüber informieren, dass du in Zukunft nebenberuflich selbstständig sein möchtest und nicht nur deinem Hauptjob nachgehen wirst. Solltest du dich dazu entschlossen haben, einem Gewerbe nachzugehen, ist auch das örtliche Gewerbeamt dein Ansprechpartner. Hier musst du angeben, in welchem Bereich du in Zukunft tätig sein wirst. Das Prozedere gestaltet sich vergleichsweise unkompliziert. Solltest du dir unsicher darüber sein, ob es sich bei deinem Nebengewerbe um eine freiberufliche oder um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, hilft hier auch das zuständige Finanzamt oder das Gewerbeamt weiter.

Um dich vor hohen Nachzahlungen zu schützen, solltest du deine beruflichen Pläne auch bei deiner Krankenkasse anmelden. In den meisten Fällen läuft deine Krankenversicherung jedoch über den Hauptarbeitgeber weiter.

Zu guter Letzt ist es auch wichtig, eine Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu schicken. Solltest du keine Mitarbeiter beschäftigen, kann es sein, dass du in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht versicherungspflichtig bist. Wahlweise kannst du dich jedoch auch freiwillig versichern.

Steuerliche und sozialversicherungstechnische Besonderheiten bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Wenn du nebenberuflich selbstständig bist, musst du auch mit Hinblick auf die Einkommenssteuer, die Gewerbesteuer, eine etwaige Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuerbefreiung verschiedene Punkte beachten.

In den meisten Fällen gilt: In den meisten Fällen bist du dann auch dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Eventuell werden auch Einkommensteuer Nachzahlungen fällig. Es gibt jedoch auch Freibeträge, von denen du als Steuerzahler profitierst. Sollten deine Nebeneinkünfte das Maximum von 410 Euro pro Jahr nicht überschreiten, musst du keine Steuererklärung abgeben. Der sogenannte Härteausgleichsbetrag, der bei maximal 820 Euro liegt, wird dir jedoch von deinem Verdienst abgezogen.

Manche Berufsgruppen profitieren jedoch von einem höheren Steuerfreibetrag. Wenn du zum Beispiel als Ausbilder oder Erzieher arbeitest, sind 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei. Und Vorsicht: Nachdem du deine erste Einkommenssteuererklärung abgegeben hast, kann es sein, dass das Finanzamt Steuervorauszahlungen von dir erwartet. Der Vorteil: Diese mindern natürlich die Steuer-Summe, die du am Ende für das betreffende Jahr zahlen musst. Mit ihrer Hilfe kannst du dich also vor einer großen Nachzahlung schützen, weil du bereits unterjährig im Voraus zahlst.

Sollte deine nebenberufliche Tätigkeit gewerblich sein, zahlst du hierfür auch Gewerbesteuer. Zumindest dann, wenn du den Freibetrag von 24.500 Euro überschreitest.

Möglicherweise fällt deine nebenberufliche Selbstständigkeit auch in den Bereich der Kleinunternehmerregelung? In diesem Fall weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus – es sei denn, du entscheidest dich explizit dafür. Besagte Kleinunternehmerregelung bietet auch deinen Kunden einen entscheidenden Vorteil: Der Rechnungsbetrag ist niedriger, weil keine Steuern anfallen. Aber wann giltst du eigentlich noch als Kleinunternehmer? Ganz einfach: Wenn du im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz gemacht hast, bleibst du weiterhin Kleinunternehmer.

Arbeitgeber über die nebenberufliche Selbstständigkeit informieren

Wie bereits erwähnt, hat dein Hauptarbeitgeber natürlich großes Interesse daran, dass du ihm in deinem Hauptjob mit deinen Kräften und deiner Gesundheit, mit deiner Kompetenz und deiner Zeit zur Verfügung stehst.

Die Frage, ob genau das auch noch möglich ist, wenn du einem Nebenerwerb nachgehst, obwohl du hauptberuflich für ein anderes Unternehmen tätig bist, kannst du eigentlich nur selbst beantworten. Und selbst dann, wenn du überzeugt davon bist, alles unter einen Hut zu bekommen, kann es sein, dass dein Arbeitgeber zweifelt.

Bevor du deinen Arbeitgeber über deine Pläne informierst, solltest du einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen. Hier kannst du herausfinden, welche Ausgangssituation vorherrscht und wie viel Überzeugungsarbeit du gegebenenfalls leisten musst. Gleichzeitig solltest du natürlich auch fair zu dir selbst sein und dich fragen, ob deine nebenberufliche Selbstständigkeit möglicherweise deine Leistungsfähigkeit in deinem Hauptjob negativ beeinflussen könnte. Sollte dies der Fall sein, ist es sinnvoll, das Projekt anders zu planen - letztendlich auch deswegen, weil zwei Tätigkeiten, die dich besonders fordern, auch deiner Psyche schaden können.

Nebenberufliche Selbstständigkeit während der Arbeitslosigkeit?

Grundsätzlich gilt: Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, bist du dazu verpflichtet, deine nebenberufliche Selbstständigkeit der Agentur für Arbeit zu melden - und zwar bevor du sie aufnimmst. Zudem musst du beachten, dass du maximal 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten darfst.

Solltest du diese Grenze überschreiten, bist du dazu verpflichtet, dich als „nicht mehr arbeitslos“ zu melden. Mit Hinblick auf dein Nebeneinkommen hast du einen Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 165 Euro pro Monat. Sollte dein Einkommen darunter liegen, hat dies keine Auswirkungen auf dein Arbeitslosengeld. Wenn du die Grenze jedoch überschreitest, wird dein Arbeitslosengeld gekürzt.

Gleichzeitig hast du jedoch die Möglichkeit, den Freibetrag von 165 Euro pro Monat mit Hilfe der Werbungskosten zu erhöhen. Immerhin ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass deine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit auch mit verschiedenen Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für Arbeitsmaterial und Fahrtkosten, verbunden ist. Werbungskosten kannst du von deinem Verdienst abziehen.

Die nebenberufliche Selbstständigkeit als Sprungbrett für die Karriere

Es gibt viele Menschen, die vergleichsweise früh bemerken, dass sie nicht dazu geschaffen sind, als Angestellter beziehungsweise als Arbeitnehmer hauptberuflich in einem Unternehmen tätig zu sein. Falls auch du zu denjenigen gehörst, die davon träumen, sich zunächst parallel zu ihrem Hauptjob selbstständig zu machen, kann es sich lohnen, diesem Wunsch nachzugehen.

Zahlreiche erfolgreiche Unternehmen wurden auf der Idee eines einzelnen Menschen aufgebaut. Und wer sagt dir, dass es dir nicht möglich sein könnte, mit deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit so erfolgreich zu werden, dass du deinen Hauptjob überhaupt nicht mehr brauchst?

Generell ist es jedoch wichtig, bei aller Leidenschaft für das, was du tust, rational vorzugehen, sich zu informieren, Förderungsmöglichkeiten zu checken und einen Business Plan zu erstellen. Basierend auf einer umfangreichen Vorbereitung lässt sich oft leicht erkennen, wieviel Potential in dem eigenen Unternehmen stecken könnte. Und solange du dir nicht sicher bist, ob du von deiner Selbstständigkeit leben kannst, hast du im Idealfall immer auch die Möglichkeit, dich auf deinen festen Job bei deinem Arbeitgeber zu verlassen. Dieser zahlt letztendlich auch in deine gesetzliche Rentenversicherung ein.

Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit – parallel zu deiner Hauptbeschäftigung - ist sowohl mit Vorteilen als auch mit Nachteilen verbunden. Die folgende Auflistung zeigt dir, worauf du im Zusammenhang mit deinen persönlichen Entscheidungen achten solltest.

Die Vorteile

  • ein hohes Maß an Flexibilität
  • die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln und selbst zu verwirklichen
  • eine weitestgehend freie Zeiteinteilung
  • keine Vorgaben - als nebenberuflich Selbstständiger bist du in deinem Bereich dein eigener Chef

Die Nachteile

  • gegebenenfalls hoher Leistungsdruck – weil du natürlich auch in deinem Hauptjob abliefern musst
  • die Notwendigkeit, ein optimales Zeitmanagement zu entwickeln
  • aufgrund des Hauptjobs doppelte Belastung.

Ob für dich persönlich die Vorteile oder die Nachteile überwiegen, ist natürlich von deiner individuellen Einschätzung abhängig. Fest steht, dass dir eine nebenberufliche Selbstständigkeit viel Flexibilität bietet, gleichzeitig aber auch mit viel Verantwortung und Druck verbunden sein kann.

Daher ist es umso wichtiger, während des gesamten Prozesses auf dich und dein Bauchgefühl zu hören. Solltest du bemerken, dass du dich überfordert fühlst, ist es keine Schande, sich unterstützen zu lassen oder einen Gang zurückzuschalten.

Existieren Fördermittel oder Zuschüsse für nebenberufliche Selbstständige?

Bedingt. Fest steht: Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest, stehen dir unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung. Diese werden sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern angeboten. Meist handelt es sich hierbei um günstige Darlehen, Bürgschaften oder Zuschüsse. Diese werden jedoch meist nur dann gewährt, wenn du vorhast, dich hauptberuflich selbstständig zu machen. Sollte für dich ausschließlich die nebenberufliche Gründung in Frage kommen, solltest du dich mit den Vorteilen des ERP Gründungskredits auseinandersetzen. Ansprechpartner hierfür ist die KfW.

Nebenberufliche Selbstständigkeit und die Auswirkungen auf die Krankenversicherung

In den meisten Fällen hat eine nebenberufliche Selbstständigkeit keine Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Immerhin gehst du weiterhin deinem Hauptjob bzw. deiner Hauptbeschäftigung nach und bist dementsprechend über deinen Hauptarbeitgeber versichert. Dennoch solltest du in jedem Fall deine zuständige Krankenkasse darüber informieren, dass du dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest.

Vor allem dann, wenn du vergleichsweise viel Geld verdienst, kann es ansonsten sein, dass Nachforderungen zur Sozialversicherung fällig werden. Vor diesen kannst du dich bewahren, indem du von Anfang an mit offenen Karten spielst und deine Krankenkasse entsprechend informierst.

Einfluss der nebenberuflichen Tätigkeit auf die Sozialversicherung

Hier gilt dasselbe, wie bereits im vorherigen Abschnitt erwähnt: Im Normalfall bleibst du über deinen Hauptarbeitgeber versichert. Aufgrund der Tatsache, dass du deine Krankenkasse dennoch informieren solltest, kannst du dir sicher sein, dass du auch mit Hinblick auf deine Beiträge zur Sozialversicherung deinen Mitteilungspflichten nachkommst.

Auf dein Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit brauchst du keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten, sofern du eine der drei Grenzen nicht überschreitest:

  1. Zeitinvestition von 18 – 20 Stunden.
  2. Der Verdienst aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist höher als im Hauptberuf.
  3. Umsatz über 75% der Bezugsgröße zur gesetzlichen Rentenversicherung. 

Solltest du eine dieser drei Grenzen überschreiten wirst du krankenversicherungspflichtig in deiner nebenberuflichen Tätigkeit. Auf die Umsätze der selbstständigen Tätigkeit fallen 15,6% Krankenversicherungsbeitrag an, bis zu einem Gesamteinkommen von 49.500 Euro im Jahr.

Häufig gestellte Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit

Wie bereits anhand der vorherigen Abschnitte ersichtlich wurde, tauchen mit Hinblick auf nebenberufliche Selbstständigkeiten – parallel zur Hauptbeschäftigung – immer wieder Fragen auf. Auf einige der meistgestellten wird im Folgenden Bezug genommen. Solltest du dir unsicher sein, welche Regelungen für dich gelten, können dir zudem – je nach Themenbereich - verschiedene Ansprechpartner, wie beispielsweise dein Steuerberater, das Finanzamt, das Gewerbeamt, die Krankenkasse und dein Hauptarbeitgeber weiterhelfen.

Wie hoch darf das Einkommen bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sein?

 

Grundsätzlich wäre es falsch, zu behaupten, dass es im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit verboten wäre, die Summe X zu verdienen. Aber: Je nachdem, in welcher Lebenssituation du dich befindest und wieviel Geld du verdienst, kann es beispielsweise sein, dass du ab einer bestimmten Grenze weniger Arbeitslosengeld erhältst, mehr Einkommenssteuer und mehr Gewerbesteuer zahlen musst. Achte in diesem Zusammenhang auf gesetzliche Vorgaben und Freibeträge.

Welche Optionen stehen bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit zur Verfügung?

 

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit bietet dir nicht nur in zeitlicher Hinsicht besonders viel Flexibilität. Du kannst dich auch in deinem beruflichen Umfeld selbst verwirklichen, deine Ideen umsetzen und dein eigener Chef werden. Damit du deinen Pflichten rund um die Anmeldung deiner Tätigkeit nachkommen kannst, ist es im ersten Schritt wichtig, zu klären, ob du freiberuflich oder gewerblich unterwegs bist. Zudem kannst du natürlich entscheiden, wie intensiv du dich deiner nebenberuflichen Selbständigkeit widmen möchtest. Achte in diesem Zusammenhang auf jeden Fall auf etwaige Vorgaben deines Hauptarbeitgebers.