Gewerbesteuer berechnen: Schritt-für-Schritt Anleitung & Beispiele
Zusammenfassung
Was du erfährst
- Was die Gewerbesteuer überhaupt ist
- Wer gewerbesteuerplichtig ist und wer nicht
- Wie du die Gewerbesteuer mit dem Gewerbesteuerrechner berechnest
- Wie du eine Gewerbesteuererklärung anfertigst
Du öffnest deine geschäftliche Post und da ist er: dein Gewerbesteuerbescheid. Neben der Einkommensteuer musst du als Gewerbetreibender in vielen Fällen nämlich auch Gewerbesteuer zahlen. Doch was ist die Gewerbesteuer eigentlich? Wer muss sie genau bezahlen und wie lässt sich die Gewerbesteuer berechnen?
Inhaltsangabe
- Was ist die Gewerbesteuer?
- Wer ist gewerbesteuerpflichtig & wer zahlt keine Gewerbesteuer?
- Gewerbesteuer einfach mit dem Gewerbesteuerrechner berechnen
- Gewerbesteuererklärung anfertigen
- Häufig gestellte Fragen zur Gewerbesteuer
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, weil sie sich nicht auf Personen, sondern ein Objekt bezieht. Der Steuergegenstand ist dabei dein Gewerbebetrieb und seine Ertragskraft. Als Bemessungsgrundlage für die Steuerschuld ziehen die Behörden deinen Gewerbeertrag heran. Dabei gilt: Je höher dein Gewerbeertrag, desto höher fällt die Gewerbesteuer aus.
Zusätzlich gilt die Gewerbesteuer als Gemeindesteuer, weil sie von den einzelnen Gemeinden erhoben und eingezogen wird. Maßgeblich ist dabei die Gemeinde, in der dein Gewerbebetrieb eine Betriebsstätte hat.
Hinweis: Zerlegung der Gewerbesteuer bei mehreren Betriebsstätten
Dein Gewerbe hat Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden? In diesem Fall wird der Gewerbeertrag zerlegt und auf die Gemeinden verteilt. Diese setzen dann jeweils anteilig die Steuer fest.
Wer ist gewerbesteuerpflichtig & wer zahlt keine Gewerbesteuer?
Grundsätzlich ist jeder Gewerbebetrieb gewerbesteuerpflichtig. Ob nun Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften – die Steuerpflicht betrifft jeden.
Trotzdem gibt es einige Ausnahmen:
1. Freiberufler
Wenn du einem der freien Berufe nachgehst, musst du keine Gewerbesteuer bezahlen. In diesem Fall gründest du nämlich keinen Gewerbebetrieb. §18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EstG) nennt einen Katalog an freien Berufen.
Hier einige Beispiele:
- Schriftsteller und Künstler
- Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater
- Ärzte und Tierärzte
- Ingenieure und Architekten
Der Katalog im Gesetz gilt nicht als abschließend, sodass auch katalogähnliche Berufe als freie Berufe durchgehen. Wichtig ist hierbei vor allem, dass du als Freiberufler deine Tätigkeit „eigenverantwortlich und leitend“ durchführst. Du möchtest mehr darüber wissen? Schau dir unseren Lexikoneintrag zur Freiberuflichkeit an!
2. Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe
Landwirtschaftliche Betriebe sind von der Gewerbesteuer ausgenommen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Betrieb keine Kapitalgesellschaft ist. Solltest du als Landwirt deinen Betrieb in eine GmbH umwandeln, fällt neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer an.
3. Von der Gewerbesteuerpflicht befreite Unternehmen
Die weiteren Ausnahmen von der Gewerbesteuerpflicht spielen für die meisten Gewerbetreibenden keine große Rolle. Hier geht es nach §2 GewStG auch eher um eine Befreiung.
Einige Beispiele:
- Gemeinnützige Körperschaften
- Genossenschaften und Vereine, die von der Körperschaftsteuer befreit wurden
- Fischereibetriebe mit maximal 7 Angestellten und begrenzter Flotte
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
- Wirtschaftsförderungsgesellschaften, die von der Körperschaftssteuer befreit wurden
Gewerbesteuer einfach mit dem Gewerbesteuerrechner berechnen
Du möchtest schon vorher wissen, wie hoch deine Gewerbesteuerschuld ausfallen wird? In diesem Fall hilft ein Gewerbesteuerrechner. Diesen musst du nur mit einigen Daten füttern und schon zeigt er dir, wie hoch deine Steuerschuld ausfällt.
Diese Informationen sind für den Gewerbesteuerrechner wichtig:
- Dein Gewerbeertrag im betreffenden Jahr (Jahresgewinn + Hinzurechnungen wie Spenden oder Verlustanteile an Personengesellschaften – Kürzungen wie Spendenabzüge oder Gewinnanteile an Personengesellschaften)
- Der Hebesatz deiner Gemeinde
- Die Rechtsform deines Gewerbes
Hier ein kleines Beispiel für die Berechnung:
Du hast als Einzelunternehmer einen Onlineshop und konntest im letzten Jahr einen Gewerbeertrag von 60.000 Euro erzielen. Der Hebesatz deiner Gemeinde liegt bei 430 %.
Die Berechnung sieht dabei folgendermaßen aus:
Gewerbeertrag | 60.000 Euro |
Freibetrag (für Einzel- und Personengesellschaften) | 24.500 Euro |
Verbleibender Gewerbeertrag | 35.500 Euro |
Steuermesszahl (fix) | 3,5 |
Steuermessbetrag (Verbleibender Gewerbeertrag x Steuermesszahl) | 1.242,50 Euro |
Hebesatz | 430 % |
Gewerbesteuer (Steuermessbetrag x Hebesatz) | 5.342,75 Euro |
Gewerbesteuermessbetrag – Erforderlich für die Ermittlung der Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuermessbetrag ist die zentrale Größe bei der Berechnung der Gewerbesteuer. Auf Basis dieser Größe ermitteln die Gemeinden mit ihren Hebesätzen die tatsächliche Steuerschuld.
Der Unterschied zum Gewerbesteuerhebesatz liegt darin, dass die Hebesätze von den Gemeinden individuell festgelegt werden können. Die Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags erfolgt hingegen immer nach der gleichen Formel:
Es wird also immer der feste Satz von 3,5 % des bereinigten Gewerbeertrags als Basis für die weitere Berechnung herangezogen.
Gewerbesteuerhebesatz: Berechnung der Gewerbesteuer
Mit dem Gewerbesteuerhebesatz wird in einem letzten Schritt die Gewerbesteuer berechnet. Der Hebesatz darf dabei von jeder Gemeinde frei festgelegt werden, muss aber mindestens 200 % betragen. Gerade große Ballungsräume legen teilweise auch Hebesätze von 500 oder sogar 800 % fest. Mit diesem Instrument können Gemeinden zum einen ihr Steueraufkommen steuern und zum anderen auch Gewerbebetrieb anlocken (zum Beispiel durch einen sehr niedrigen Hebesatz).
Hier eine Beispielrechnung anhand des Hebesatzes der Stadt Bremen (460 %):
Gewerbeertrag | 45.000 Euro |
Freibetrag (für Einzel- und Personengesellschaften) | 24.500 Euro |
Verbleibender Gewerbeertrag | 20.500 Euro |
Steuermesszahl (fix) | 3,5 % |
Steuermessbetrag (Verbleibender Gewerbeertrag x Steuermesszahl) | 717,50 Euro |
Hebesatz Bremen | 460 % |
Gewerbesteuer (Steuermessbetrag x 4,6) | 3.300,50 Euro |
Der Freibetrag in der Gewerbesteuer
Der Freibetrag in der Gewerbesteuer kommt nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften zugute. Der Grund: Als Einzelunternehmer oder Inhaber einer Personengesellschaft musst du deine Gewinne bereits mit der Einkommensteuer hoch versteuern. Kapitalgesellschaften zahlen hingegen nur 15 % Körperschaftsteuer.
Aus diesem Grund gilt der Freibetrag für Kapitalgesellschaften nicht. Alle anderen Gewerbetreibenden können den Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro von ihrem um Hinzurechnungen und Kürzungen bereinigten Jahresgewinn abziehen.
Voraussetzungen für die Nutzung des Freibetrags:
- Einzelunternehmer oder
- Inhaber einer Personengesellschaft
- Du betreibst einen eingetragenen Verein (Freibetrag hier: 5.000 Euro)
Gewerbesteuererklärung anfertigen
Wenn du als Gewerbetreibender gewerbesteuerpflichtig bist, musst du jährlich zusammen mit deinem Jahresabschluss auch eine Gewerbesteuererklärung anfertigen. Darin erklärst du deinen bereinigten Gewerbeertrag, sodass die Finanzbehörden die Gewerbesteuer daraus errechnen können.
Häufig gestellte Fragen zur Gewerbesteuer
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewerbeertrag. Dieser wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis bezeichnet den Gewerbesteuermessbetrag, der mit dem Hebesatz der Gemeinde zur tatsächlichen Steuerschuld multipliziert wird.
Was bedeutet der Gewerbesteuerhebesatz?
Der Gewerbesteuerhebesatz ist ein Multiplikator für den Messbetrag der Gewerbesteuer, den die Gemeinden selbst festlegen können. Er liegt in Deutschland zwischen 200 und 900 %.
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbesteuermessbetrag und Gewerbesteuerhebesatz?
Der Gewerbesteuermessbetrag beträgt immer 3,5 % des Gewerbeertrags eines Unternehmens. Der Hebesatz unterscheidet sich je nach Gemeinde und ergibt am Ende die tatsächliche Steuerschuld. Dafür wird der Hebesatz mit dem Steuermessbetrag multipliziert.