Zuletzt aktualisiert am 03.11.2023

Gewerbeschein - Alles Wichtige zum Gewerbeschein

FastBill Redaktion
FastBill Redaktion
Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Gewerbeschein - Alles Wichtige zum Gewerbeschein

Zusammenfassung

In diesem Beitrag erläutern wir, was ein Gewerbeschein ist und wie du ihn beantragst. Zudem erklären wir, welche Pflichten sich mit der Gewerbeanmeldung ergeben.
11 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Was ein Gewerbeschein ist
  • Worauf du bei der Gewerbeanmeldung achten musst
  • Wie viel ein Gewerbeschein kostet
  • Wo du dein Gewerbe anmeldest

Wer selbstständig sein möchte, ist auf einen Gewerbeschein angewiesen. Doch in der Regel nimmt die Beantragung eines solchen Scheins nicht viel Zeit in Anspruch. Hierzu solltest du dich jedoch gut vorbereiten, damit es während der Anmeldung keine Probleme gibt, die dich zum erneuten Nachreichen von Informationen verpflichten. Mit einer richtigen Angabe legst du auf diese Weise den Grundstein für deine Erfolge als Unternehmer und bekommst keinen rechtlichen Ärger.

Inhaltsangabe

  1. Was genau ist ein Gewerbeschein?
  2. Gewerbeschein beantragen: Erforderliche Voraussetzungen
  3. Gewinnerzielungsabsicht: Liegt sie vor?
  4. Benötigte Unterlagen: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gewerbeanmeldung
  5. Persönliche Anmeldung: Ist sie nötig oder nicht?
  6. Finanzamt und IHK: Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
  7. Gewerbeschein als Minderjähriger beantragen
  8. Wie viel kostet ein Gewerbeschein?
  9. Das musst du für deinen Gewerbeschein bedenken
  10. Welche Pflichten ergeben sich mit dem Gewerbeschein?
  11. Die Bezeichnung des konkreten Gewerbes

Was genau ist ein Gewerbeschein?

Wenn du die Planung deiner Geschäftsidee so weit abgeschlossen hast, solltest du dich um die Beantragung deiner gewerblichen Daten kümmern. In Deutschland herrscht hierbei die Gewerbefreiheit, wodurch du mit grundsätzlich jeder geschäftlichen Idee auf der sicheren Seite bist. So kannst du deinen Antrag beim Gewerbeamt stellen und musst nicht lange auf die vollständige Anmeldung warten. Sobald du nach einigen Wochen deine Anmeldung für den Gewerbeschein durch das Gewerbeamt bestätigt bekommst, darfst du offiziell Rechnungen mit deinem Gewerbe ausstellen.

Sobald du dich um deinen Gewerbeschein kümmerst, solltest du zudem deine Verpflichtungen zur Zahlung im Blick behalten. Die meisten Branchen sind mit zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen verbunden, wofür entsprechende Einkommensnachweise zu erbringen sind. Informiere dich aus diesem Grund anhand deines Gewerbes über die anstehenden Zahlungen und sorge dafür, dass von Beginn an alle wichtigen Faktoren für die Beantragung des Gewerbescheins beachtet werden.

Gewerbeschein beantragen: Erforderliche Voraussetzungen

Bevor du startest und ein Gewerbe beantragst, solltest du unbedingt klären, ob du überhaupt dazu verpflichtet bist. Freiberufliche Tätigkeiten gelten nämlich nicht als Gewerbe. Als Freiberufler musst du lediglich beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und hast weder mit dem Gewerbeamt noch mit der Gewerbesteuer zu tun. Du gehörst zur Kategorie der Freiberufler, wenn du zu diesen oder ähnlichen Berufsgruppen gehörst:

  • Ärzte und Apotheker
  • Künstler, Schriftsteller und Journalisten
  • Berater und Dozenten

Für diese genannten Berufe, die explizit als Katalogberufe in § 18 des Einkommensteuergesetzes aufgeführt werden, gilt die Gewerbesteuerfreiheit. Aber Achtung! Wenn du eine GmbH als Unternehmen gründest und im Rahmen dieser beispielsweise Texte schreibst, Bilder verkaufst oder Beratungsleistungen erbringst, ist die GmbH definitiv gewerbesteuerpflichtig und du musst ein Gewerbe anmelden. Nur wenn du den Status als Freiberufler beibehältst und als Einzelunternehmer persönlich tätig bist, fällst du steuerrechtlich betrachtet in die Kategorie der Freiberufler.

Wissenswertes: Landwirte, Viehzüchter, Fischzüchter und Personen, die die Fischerei als Geschäftszweck haben, müssen ebenfalls keine Gewerbeanmeldung durchführen.

Gewinnerzielungsabsicht: Liegt sie vor?

Ab wann wird dein Hobby zum Gewerbe? Wenn du nicht zu den oben genannten Berufen gehörst, aber gewerbliche Tätigkeiten in einem so geringen Umfang ausübst, dass man es als Hobby bezeichnen könnte, musst du ebenfalls keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Rein rechtlich darfst du pro Jahr bis zu 410 Euro Gewinn erzielen, ohne ein Gewerbe anzumelden. Eine Gewerbeanmeldung ist nur dann erforderlich, wenn du eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht verfolgst, wie es im Gesetzestext heißt: „Wenn Sie zum Beispiel Kinderspielzeug herstellen oder Comics an Kinderzimmerwände malen und dafür kein Geld verlangen, sondern ihre Leistung oder ihre Waren an Kindergärten und Privathaushalte verschenken, betreiben sie kein Gewerbe, sondern verfolgen aus Sicht des Gesetzgebers ein Privatvergnügen.“

Grundsätzlich ist es in Deutschland jedem erlaubt, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Allerdings besteht die Verpflichtung, das ausgeübte Gewerbe anzumelden. Die Behörden überprüfen dabei, ob die formalen Rahmenbedingungen erfüllt sind und um welche Art von Tätigkeit es sich handelt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die spezielle Anforderungen mit sich bringen. Zu diesen Tätigkeiten gehören:

  • Pflegedienstleistungen
  • zulassungspflichtige Bauberufe/Handwerkerberufe
  • Makler und Vermittler von Finanzdienstleistungen und Versicherungen
  • Personen- und Güterbeförderung
  • Fahrschulbetriebe
  • Gaststätten
  • Spielhallen
  • Tierhandel
  • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
  • Inkassobetriebe
  • Arbeitnehmerüberlassungen
  • selbstständige Buchführungshelfer
  • Tätigkeiten im Bereich von Objektschutz und Bewachung

Um in diesen Bereichen tätig zu werden, ist jeweils eine Konzession erforderlich (auch als erlaubnispflichtige Gewerbe bezeichnet). Diese wird von der Behörde erteilt, nachdem spezielle Einzelheiten überprüft wurden. Beispielsweise erfordert eine Gaststätte den Nachweis bestimmter Hygienekurse, Personen oder Güter im Fernverkehr müssen bestimmte Beförderungs- und möglicherweise Gefahrgutscheine vorlegen, und für bestimmte Handwerksbetriebe ist der Meisterbrief als Nachweis erforderlich. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Kammer oder dem Gewerbeamt explizit zu informieren, welche zusätzlichen Bescheinigungen und Nachweise erforderlich sind.

Benötigte Unterlagen: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gewerbeanmeldung

Wenn du geklärt hast, ob du ein Gewerbe anmelden musst und ob bestimmte Bescheinigungen oder Zertifikate erforderlich sind, stehen dir noch die folgenden drei Schritte bevor:

  1. Vereinbare, abhängig von deinem Bundesland, einen Termin bei der IHK oder beim zuständigen Gewerbeamt. Achte darauf, dass du zumindest die folgenden Unterlagen mitbringst: Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung sowie gegebenenfalls zuvor angeforderte Bescheinigungen, Zertifikate oder Zeugnisse.
  2. Fülle im Voraus das Gewerbeanmeldungsformular aus, falls es von der zuständigen Meldestelle online zur Verfügung gestellt wird.
  3. Reiche das Formular persönlich ein, begleiche die Gebühr und nimm deinen Gewerbeschein mit nach Hause.

Persönliche Anmeldung: Ist sie nötig oder nicht?

In den meisten Fällen ist es erforderlich, dass du persönlich beim Gewerbeamt (Behörde) erscheinst, um dein Gewerbe anzumelden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine entsprechende Vollmacht auszustellen, damit eine bevollmächtigte Person den Gang zur Behörde für dich erledigen kann. Wenn du dich für die Rechtsform einer GmbH entscheidest, obliegt die Gewerbeanmeldung der Geschäftsführung oder dem geschäftsführenden Gesellschafter.

Finanzamt und IHK: Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, werden die relevanten Informationen von der Meldestelle an die IHK und das Finanzamt weitergeleitet. Du erhaltest Post von beiden Institutionen. Bei der IHK wirst du automatisch Mitglied und erhaltest einen Fragebogen, in dem du angeben musst, wie hoch dein voraussichtlicher Umsatz sein wird. Anhand dieser Angaben stuft die IHK dich ein und stellt dir einen Beitragsbescheid aus.

Sobald das Finanzamt über deine Gewerbeanmeldung informiert ist, sendet es dir den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Dort musst du Informationen zur angemeldeten Tätigkeit angeben, einschließlich Kontaktdaten und Art der Tätigkeit. Es werden auch steuerlich relevante Fragen gestellt, wie beispielsweise der voraussichtliche Umsatz und Gewinn, die Art des Jahresabschlusses (einfache Gewinnermittlung oder Bilanz) und ob du als Kleinunternehmer agieren wirst.

Der steuerliche Erfassungsbogen ist umfangreich, da die von dir gemachten Angaben Auswirkungen auf die Finanzbehörde haben. Wenn du beispielsweise einen voraussichtlichen Gewinn von 50.000 € angibst, erhältst du auf dieser Grundlage bereits im Voraus eine Aufforderung zur Einkommensteuervorauszahlung.

Daher ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Für einen Steuerberater dauert das Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens in der Regel nur eine halbe Stunde. Die Kosten für die Unterstützung sind eine sinnvolle Investition und sorgen unter anderem dafür, dass du keine unnötigen oder überhöhten Steuervorauszahlungen leisten müssen.

Gewerbeschein: Diese Bezeichnung gehört darauf

Eine präzise Angabe des ausgenommenen Gewerbes ist von besonderer Bedeutung. Es ist wichtig, in wenigen Worten klar und deutlich zu definieren, um welches Gewerbe es sich handelt. In einigen Fällen kann es hilfreich oder sogar erforderlich sein, zusätzliche Erläuterungen auf einem separaten Blatt bereitzustellen. Dies ist notwendig, damit die zuständigen Behörden, die automatisch über die Gewerbeanmeldung informiert werden, eine Kopie des Gewerbescheins erhalten und die Art der ausgeübten Tätigkeit erkennen können. Dies betrifft insbesondere das Finanzamt, die IHK und auch die Berufsgenossenschaft, wobei der Gewerbeschein eine korrekte Zuordnung gewährleistet.

Gewerbeschein: Zusätzliche Informationen 

Darüber hinaus müssen auf dem Gewerbeschein Angaben gemacht werden, ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt und ab wann die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Außerdem müssen der Firmensitz sowie die Anzahl der Beschäftigten ohne den Inhaber (Gewerbetreibender) angegeben werden.

Gewerbeschein als Minderjähriger beantragen

Bei der Gewerbeanmeldung für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht bzw. noch nicht vollendet haben, gelten spezielle Regelungen. Minderjährige, die noch nicht volljährig sind, haben eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Dies bedeutet, dass die Gewerbeanmeldung für sie nicht so einfach ist wie für Erwachsene. In der Regel ist es einem Minderjährigen nur gestattet, sogenannte Taschengeldgeschäfte durchzuführen. Es ist jedoch auch erlaubt, Aktivitäten wie Hobbyarbeit, zum Beispiel die Erstellung einer Webseite, auszuüben. Gemäß dem Gesetz wird ein Gewerbe als "erkennbare, planmäßige, langfristig angelegte und selbstständige Tätigkeit mit dem Ziel der Gewinnerzielung oder zumindest wirtschaftlichen Aktivität auf dem Markt" definiert.

Im Folgenden zeigen wir dir zwei Voraussetzungen, unter welchen du ein Gewerbeschein beantragen kannst:

1. Der gesetzliche Vertreter gewährt die Erlaubnis

Das bedeutet, dass der Minderjährige die Zustimmung (Erlaubnis) seines gesetzlichen Vertreters benötigt, in der Regel seiner Eltern. Diese Zustimmung kann informell und formlos erfolgen - ein einfaches Nicken oder ein "Ja, das darfst du" reichen aus. Sobald diese Erlaubnis erteilt wurde, kann sie nur noch mit der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.

2. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Neben der Zustimmung der Erziehungsberechtigten muss auch das Vormundschaftsgericht seine Genehmigung (Erlaubnis) erteilen. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Jugendliche die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und die notwendige Reife für den Betrieb des Gewerbes besitzt. Dies dient dazu, Minderjährige davor zu schützen, unüberlegte Verpflichtungen und Verantwortungen einzugehen, die sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen könnten.

Das Ergebnis ist eine uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit!

Wie viel kostet ein Gewerbeschein?

Finanziell musst du als Gewerbetreibender für die Beantragung eines Gewerbescheins nicht tief in die Tasche greifen. Zwischen 20 € und 70 € kostet die Gewerbeanmeldung, die dich anschließend zum gewerblichen Handel berechtigt. Achte ab einem Gewinn von mehr als 24.500 € im Jahr darauf, dass weitere Steuern anfallen und dass an dieser Stelle auf das volle Einkommen Gewerbesteuern gezahlt werden muss. Zur Berechnung der Steuer deines Gewerbes wird der Freibetrag in Höhe von 24.500 € vom Einkommen abgezogen. Der übrige Betrag wird anschließend mit dem einheitlichen Steuersatz von 3,5 % besteuert, wodurch sich der Gewerbesteuermessbetrag ergibt.

Ein ebenfalls wichtiger Faktor für die Berechnung deiner Gewerbesteuer ist der Hebesatz, der sich von Region zu Region unterscheidet. Hierbei kommt es in regelmäßigen Abständen zu neuen Anpassungen, wodurch sich die steuerliche Belastung von Region zu Region unterscheidet. Das Minimum für einen Hebesatz liegt hierzu bei 200 %, in manchen Gemeinden kann es jedoch durchaus zu einem Wert von mehr als 600 % kommen. Dies bedeutet, dass der Gewerbesteuermessbetrag mit dem Faktor des Hebesatzes, also bei 500 % beispielsweise mit 5,0, multipliziert wird. Anschließend ergibt sich die durch den Gewerbeschein verpflichtende Zahlungssumme.

Das musst du für deinen Gewerbeschein bedenken

Rund um die Gewerbeanmeldung handelt es sich um eine amtliche Bestätigung, die dich zum Betreiben eines eigenen Gewerbes berechtigt. Wenn du ein Gewerbe ohne Gewerbeanmeldung betreibst, machst du dich strafbar und musst in dieser Hinsicht mit einem Bußgeld rechnen. Zum Erhalt deines persönlichen Gewerbescheins musst du in deinem Anmeldeformular einige persönliche und betriebliche Details angeben. So wird der Umfang deiner Tätigkeit transparent.

Achte bei den Angaben für deine Gewerbeanmeldung darauf, dass diese noch Potenzial für inhaltliche Erweiterungen deiner Beschäftigung lassen. So kannst du dich auch ohne die Anpassung oder Neubeantragung eines Gewerbescheins weiterentwickeln und deine geschäftlichen Tätigkeiten ergänzen. Während der Beantragung hast du zudem die Chance, dein Gewerbe zu spezifizieren. So wird beispielsweise zwischen Haupt- und Nebengewerbe unterschieden, was sich wiederum direkt auf deine Absicht zur Gewinnerzielung auswirkt. Hier hast du noch mehr Infos zum Thema nebenberuflich selbstständig.

Welche Pflichten ergeben sich mit dem Gewerbeschein?

Für Selbstständige gibt es neben dem Erhalt eines Gewerbescheins zudem die Verpflichtung, zu einem Teil der Industrie- und Handelskammer zu werden. Gleiches gilt für die Verpflichtung zur Zahlung von Gewerbesteuer, die je nach Höhe des Einkommens bemessen wird. Wer als Selbstständiger im Vorhinein die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist hingegen von der Zahlungsverpflichtung ausgeschlossen, darf jedoch auch keine Umsatzsteuer abführen und diese auf Rechnungen aufweisen. In Verbindung mit dem Gewerbeamt lassen sich daher alle wichtigen Fragen klären, um als Selbstständiger gewerblich abgesichert zu sein und die Gewerbeanmeldung problemlos durchzuführen.

Die Bezeichnung des konkreten Gewerbes

Wer an dieser Stelle seine Tätigkeit nicht der Gruppe der freien Berufe zuordnen kann, kommt um die Gewerbesteuer und somit auch um die Gewerbeanmeldung nicht herum. Um sich zur eigenen Verpflichtung zu informieren und die gewerbliche Tätigkeit richtig auszuführen, bietet sich auf Wunsch auch eine rechtliche Beratung an. In der Regel kann sich die Steuer- und Rechtsberatung selbst um die Beantragung des Gewerbescheins kümmern und die gesamte Anmeldung beim Gewerbeamt übernehmen. So entsteht rund um die Gewerbeanmeldung kein zusätzlicher Aufwand mehr, wodurch es nicht zu Fehlern während der Beantragung kommen kann.