EÜR selbst erstellen: So wird die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erledigt
Zusammenfassung
Was du erfährst
- wie du deine Finanzdaten organisiert
- Betriebseinnahmen und -ausgaben erfasst
- wie du Fehler bei der EÜR vermeidest
- Wo du die kostenlose Vorlage herunterladen kannst
Inhaltsangabe
- Wer muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen?
- Tipps und Tricks für die EÜR-Erstellung
- EÜR selber erstellen – Schritt-für-Schritt Anleitung
- Betriebsausgaben in der EÜR geltend machen
- EÜR selber erstellen mit und ohne Elster (Anlage EÜR)
- EÜR erstellen mit Vorlage
- EÜR mit Buchhaltungssoftware erstellen
- Checkliste zur Erstellung der EÜR
Wer muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen?
Als Unternehmer oder Selbstständiger unterliegst du einer Aufzeichnungspflicht bei deinen Gesamteinnahmen. Du musst deine Gewinne für das Finanzamt transparent darlegen. Eine Gewinnermittlungsart ist die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt in § 4 Abs. 3, wer keine aufwendige doppelte Buchführung, sondern lediglich eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) durchführen kann. Das betrifft:
- Freiberufler
- Kleinunternehmer
- Gewerbetreibende, die in einem Jahr weniger als 600.000 EUR Umsatz erzielen und unter der Gewinngrenze von 60.000 EUR liegen (zum Beispiel eingetragene Kaufleute, Partnergesellschaften oder GbRs)
- Landwirtschaftliche Betriebe mit einem Nutzflächenwert von weniger als 25.000 EUR und einem Gewinn von weniger als 60.000 EUR pro Jahr
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, allgemein als EÜR bezeichnet, ist ein Verfahren zur Berechnung des geschäftlichen Gewinns innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Es wird von Unternehmen genutzt, die nicht zur Führung einer doppelten Buchführung verpflichtet sind und dient dazu, den Überschuss dem Finanzamt zu erklären. Die EÜR ist eine unkomplizierte Gewinnermittlungsart eines Unternehmens, die auch vom Unternehmer selbst problemlos durchgeführt werden kann. Deshalb ist die Durchführung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch bei Unternehmern grundsätzlich beliebter als die Bilanzierung. Bei der EÜR werden die Einnahmen des Unternehmens mit den Ausgaben gegenübergestellt. Dies erfolgt gemäß dem Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Die Umsetzung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist unkompliziert. Sie beinhaltet die Erfassung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben während eines bestimmten Abrechnungszeitraums. Alle erfassten Beträge müssen durch entsprechende Belege dokumentiert werden. Der ermittelte Überschuss, der sich aus der Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ergibt, repräsentiert den errechneten Gewinn.
Beachte: Wenn du als Unternehmer weniger als 600.000 EUR Umsatz machst, aber mehr als 60.000 EUR Gewinn erzielst, greift bereits die Pflicht zur doppelten Buchführung. Das bedeutet, du musst beide Kriterien erfüllen, um deine Gewinne mittels einer EÜR ermitteln zu dürfen.
Tipps und Tricks für die EÜR-Erstellung
Bei der Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gibt es einige spezielle Aspekte und Besonderheiten zu beachten, obwohl die EÜR im Vergleich zur doppelten Buchführung einfacher ist. Hier sind einige Aspekte, die du beachten solltest:
Aktenordner für Einnahmen und Ausgaben: Die Grundlage für die EÜR bildet die sorgfältige Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben. Hierbei ist es wichtig, gut organisierte Aktenordner für diese Unterlagen bereitzuhalten.
Anlagenverzeichnis und Anlagenbuchhaltung: Für die Ausfüllung der Anlage AVEÜR ist es erforderlich, eine einfache Anlagenbuchhaltung zu führen. Im Anlagenverzeichnis werden die Wirtschaftsgüter erfasst, die im vergangenen Jahr erworben wurden. Dazu gehören Angaben wie der Nettopreis, die gezahlte Vorsteuer, Laufzeiten und Abschreibungsbeträge sowie Informationen über abnutzbare und nicht abnutzbare Anlagegüter. Dies betrifft verschiedene Kategorien, darunter Grundstücke, häusliche Arbeitszimmer, immaterielle und bewegliche Wirtschaftsgüter, Finanzanlagen, Umlaufvermögen sowie Sacheinlagen.
Hinweis: Sammelposten erleichtern deine Überschussrechnung. Mit Sammelposten fasst du mehrere Vermögenswerte zu einem einzigen Posten zusammen, der über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben wird. Dadurch wird vermieden, dass du mehrere separate Vermögenswerte separat verwalten musst. In der Vorlage für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) kannst du diese Vermögenswerte alle einzeln in die Tabelle "GWG-Poolabschreibung" eintragen.
Bareinlagen: Bareinlagen werden nicht als Einnahmen behandelt, die den Gewinn beeinflussen. Sie können nicht abgeschrieben werden und haben daher keine besondere Bedeutung für die EÜR.
Privatentnahmen: Privatentnahen werden genauso wie Sachentnahmen nicht als Einnahmen behandelt, die den Gewinn beeinflussen. Sie haben daher keine besondere Bedeutung für die EÜR.
Darlehen und Kredite: Die Aufnahme eines Darlehens oder Kredits führt nicht zu Einnahmen, und die Tilgung der Schuld stellt keine Ausgabe dar. Die Zahlungen im Zusammenhang mit Darlehen und Krediten beeinflussen daher nicht den Gewinn des Unternehmens. Hingegen müssen Zinsen und Provisionen als Einnahmen bzw. Ausgaben in der EÜR aufgeführt werden.
Sacheinlagen: Sacheinlagen beziehen sich auf Gegenstände wie Laptops, Drucker oder Büromöbel, die du bereits vor Gründung deines Unternehmens privat erworben hast und nun mehr als 50 Prozent für dein Geschäft nutzt. In diesem Fall gelten sie als Sacheinlagen und müssen wie andere Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden. Hierbei wird nicht der ursprüngliche Kaufpreis, sondern der Wert zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung berücksichtigt. Sachentnahmen hingegen beeinflussen den Gewinn nicht.
Umsatzsteuer: Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, stellt sich die Frage nach der ausgewiesenen Umsatz- oder Mehrwertsteuer. Sofern du die keine umsatzsteuerfreien Rechnungen ausstellst, gilt die an Kunden ausgewiesene Steuer gilt als Einnahme. Für Waren oder Dienstleistungen, die du selbst gekauft hast, wird die Steuer hingegen als Ausgabe für die Vorsteuer behandelt.
Fristen: Halte dich an die Fristen zur Abgabe der EÜR. In der Regel muss die EÜR bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden.
Pauschalen: Falls möglich, nutze steuerliche Pauschalen für bestimmte Ausgaben. Das kann die Berechnung deines Gewinns vereinfachen.
Außerdem gibt es auch einige Punkte, die du unbedingt vermeiden solltest. Dazu gehören:
Unvollständige Unterlagen: Vergiss nicht, sämtliche Belege und Rechnungen aufzubewahren. Eine unvollständige Dokumentation kann zu Problemen führen.
Fristverstöße: Halte unbedingt die Fristen zur EÜR-Abgabe ein. Verspätungen können Verspätungszuschläge zur Folge haben.
Falsche Zuordnung von Ausgaben: Achte darauf, dass du Ausgaben den richtigen Kategorien zuordnest. Das Finanzamt kontrolliert die Zuordnung der Betriebsausgaben genau und falsche Zuordnungen können deine Gewinnermittlung beeinflussen.
Auf Experten verzichten: Zögere nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn du unsicher bist. Ein Steuerberater kann dir wertvolle Unterstützung bieten und sicherstellen, dass deine EÜR korrekt ist.
Hinweis: Ein Steuerberater ist eine ideale Anlaufstelle, wenn du unsicher bist oder komplexe steuerliche Fragen hast. Er kann dir dabei helfen, die EÜR zu erstellen und sicherstellen, dass alles korrekt ist. Du kannst dich auch direkt an dein örtliches Finanzamt wenden, um Fragen zur EÜR zu klären. Die Mitarbeiter dort können dir bei grundlegenden Fragen helfen.
EÜR selber erstellen – Schritt-für-Schritt Anleitung
Wenn du die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) selbst erstellen möchtest, folge dieser Schritt-für-Schritt Anleitung:
1. Sammle alle Belege:
Zuerst sammle alle Belege für deine betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Dazu gehören Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge und alle anderen Unterlagen, die deine finanzielle Aktivität belegen.
2. Sortiere deine Belege:
Ordne deine Belege nach Einnahmen und Ausgaben. Das hilft dir später bei der Eingabe in die EÜR.
3. Erfasse deine Einnahmen:
Trage alle deine Einnahmen in die EÜR ein. Dazu gehören Umsätze, Honorare, Verkaufserlöse und andere Einkünfte aus deinem Geschäft. Achte darauf, alle relevanten Einnahmen zu berücksichtigen.
4. Erfasse deine Ausgaben:
Trage alle deine betrieblichen Ausgaben in die EÜR ein. Das umfasst Kosten wie Miete, Material, Büromaterial, Versicherungen, Werbung, Steuerberatungskosten und viele andere betriebliche Aufwendungen.
5. Berücksichtige Abschreibungen:
Falls du Anlagegüter besitzt, musst du die Abschreibungen auf diese Vermögenswerte erfassen. Abschreibungen unterliegen nicht dem Abflussprinzip. Das bedeutet, dass bei Abschreibungen von Anlagegütern nicht die gesamten Kosten im Jahr der Entstehung geltend gemacht werden können. Besonderheiten gibt es bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, diese werden sofort abgeschrieben. Das bedeutet, dass bei geringwertigen Wirtschaftsgütern die gesamten Anschaffungskosten unmittelbar als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
6. Ermittle deinen Gewinn:
Subtrahiere deine Gesamtausgaben von deinen Gesamteinnahmen. Das Ergebnis ist dein Gewinn oder Verlust für das Geschäftsjahr.
7. Prüfe auf Vollständigkeit und Korrektheit:
Gehe deine EÜR sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass alle Einnahmen und Ausgaben erfasst sind und die Berechnungen korrekt sind.
8. Übermittle die EÜR ans Finanzamt:
Wenn alles korrekt ist, übermittle die EÜR zusammen mit deiner Steuererklärung an das Finanzamt. Verwende dazu z.B. das entsprechende Formular, das im ELSTER-Programm verfügbar ist.
Betriebsausgaben in der EÜR geltend machen
Im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung kannst du Betriebsausgaben als Kosten geltend machen. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die im Rahmen deines Geschäftsbetriebs anfallen und steuermindernd wirken, gemäß §4 des Einkommensteuergesetzes. Hier sind einige Posten, die du in deiner EÜR als Betriebsausgaben angeben kannst:
- Abschreibungen auf Anlagevermögen: Dies bezieht sich auf die Wertminderung von Vermögenswerten wie Maschinen oder Fahrzeugen. Du solltest ein Anlageverzeichnis führen, um dies korrekt zu erfassen.
- Beratungskosten: Ausgaben für Steuerberater und Anwälte, die in Verbindung mit deinem Geschäft stehen.
- Berufsbekleidung: Kosten für typische Berufskleidung, die aus Gründen des Schutzes oder der Hygiene notwendig ist. Beachte jedoch, dass private Kleidung hier nicht eingeschlossen ist.
- Bewirtungskosten: Wenn du Geschäftspartner oder Kunden bewirtest, kannst du 70 % der Kosten als Bewirtungskosten geltend machen, als Betriebsausgaben sind diese direkt abziehbar. Bei Bewirtung von eigenen Angestellten sind sogar 100 % der Bewirtungskosten abziehbar.
- Betrieblich relevante Versicherungsbeiträge: Hierzu gehören Versicherungen wie die Betriebshaftpflichtversicherung oder Kfz-Versicherung für Firmenfahrzeuge.
- Betriebskosten: Das umfasst Ausgaben für Strom, Gas, Wasser und Kommunikation (z. B. Internet und Mobilfunk).
- Kosten für die Erstellung der EÜR: Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Erstellung deiner EÜR können ebenfalls angegeben werden.
- Geleistete Anzahlungen: Wenn du Anzahlungen geleistet hast, werden diese als Betriebsausgaben erfasst.
- Gezahlte Umsatzsteuer aus eingegangenen Rechnungen: Die bezahlte Umsatzsteuer aus Rechnungen wird ebenfalls als Kosten berücksichtigt.
- Investitionsabzugsbetrag nutzen: Wenn du größere Investitionen für die Zukunft planst, kannst du einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen, um deine aktuelle Steuerlast zu reduzieren.
- Kostenaufstellung für Waren oder Materialbeschaffung: Die Kosten für Waren oder Materialien, die direkt in der EÜR erfasst werden, unabhängig davon, ob sie sich noch im Lager befinden oder bereits verwendet wurden.
- Kosten für Werbung und Marketing: Hierzu gehören Ausgaben für Anzeigen, Flyer und Social-Media-Kampagnen.
- Kreditzinsen: Die Zinsen für Kredite können als Ausgaben in der EÜR erfasst werden, wobei die Tilgungsraten nicht als Betriebsausgaben gelten.
- Leasingraten: Zahlungen im Rahmen von Leasingverträgen, beispielsweise für Fahrzeuge oder Ausrüstung.
- Miete und Pacht für Geschäftsräume oder Grundstücke.
- Personalkosten: Dazu gehören Löhne und Gehälter, Sozialabgaben, Kosten für Fortbildungen und Reisekosten.
- Sacheinlagen: Wenn du persönliches Eigentum in das Geschäft eingebracht hast, müssen die geschätzten Werte über mehrere Jahre hinweg gewinnmindernd abgeschrieben werden.
- Sonstige betriebliche Aufwendungen: Dies umfasst Kosten wie Büromaterial, Reparaturen und Fachliteratur.
- Umsatzsteuervorauszahlung: Wenn du innerhalb der ersten 10 Tage des Jahres Umsatzsteuervorauszahlungen leistest, kannst du den Betrag auf das vorherige Wirtschaftsjahr buchen, was deinen Gewinn mindert und die Steuerlast reduziert.
- Zahlungen für geleaste Ausrüstung: Dies betrifft Leasingzahlungen beispielsweise für Autos oder E-Bikes.
EÜR selber erstellen mit und ohne Elster (Anlage EÜR)
Wenn du deine EÜR mit Elster machen willst, musst zuerst ein ELSTER-Konto erstellen. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellst du für dein Unternehmen, indem du die Anlage EÜR ausfüllst, die im Steuerverwaltungsprogramm ELSTER verfügbar ist. In diesem Formular trägst du die zuvor ermittelten Betriebseinnahmen und -ausgaben ein. Die Betriebsausgaben werden von den Betriebseinnahmen abgezogen, um den Gewinn deines Unternehmens zu ermitteln, der anschließend steuerlich berücksichtigt wird. Die EÜR reichst du gemeinsam mit deiner Steuererklärung bei deinem örtlichen Finanzamt ein. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung inklusive der EÜR endet in der Regel am 31. Juli des darauf folgenden Jahres. 2023 endet sie jedoch für 2022 außer der Regel am 2.Oktober.
Ansonsten kannst du deine Einnahmenüberschussrechnung auch ohne Elster erstellen. Einige Alternativen dazu wären:
EÜR durch den Steuerberater:
- Vorteile: Professionelle Beratung und Unterstützung, fehlerfreie Einreichung.
- Nachteile: Kosten für die Dienstleistungen des Steuerberaters.
Buchhaltungssoftware (z. B. Fastbill)
- Vorteile: Einfache Benutzeroberfläche, Effiziente Buchführung, Automatisierung von Prozessen, genaue Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
- Nachteile: Kosten für die Softwarelizenz, Einarbeitungszeit erforderlich.
EÜR mit selbst erstellter Excel-Tabelle:
- Vorteile: Kostenfrei, volle Kontrolle über den Prozess.
- Nachteile: Fehleranfällig, erfordert gute Excel-Kenntnisse, zeitaufwendig.
EÜR in Papierform erstellen (Formular ausdrucken und manuell ausfüllen):
- Vorteile: Keine Softwarekosten, physische Aufzeichnungen.
- Nachteile: Zeitaufwendig, erhöhte Fehlerwahrscheinlichkeit, Aufbewahrungsprobleme.
EÜR erstellen mit Vorlage
Wenn du deine EÜR selbst mit Excel erstellen möchtest, könnte dir die kostenlose Vorlage von FastBill helfen. Die EÜR-Vorlage besteht aus:
Belegnummer: Jeder Beleg oder jede Transaktion sollte eine eindeutige Nummer haben, um sie später leichter zu identifizieren.
Datum: Trage das Datum der jeweiligen Transaktion ein. Dies ist wichtig, um den Zeitpunkt der Einnahmen und Ausgaben nachvollziehen zu können.
Transaktion: Beschreibe die Transaktion oder den Vorgang, der zu dieser Einnahme oder Ausgabe geführt hat. Dies sollte eine klare Bezeichnung sein.
Betriebseinnahmen: Hier trägst du den Betrag der Einnahmen ein, die du im Rahmen deines Geschäftsbetriebs erhalten hast. Denke daran, die Umsatzsteuer separat auszuweisen, falls zutreffend.
Betriebsausgaben: Dies sind die Kosten, die du für deinen Betrieb hattest. Auch hier ist wichtig, die Umsatzsteuer getrennt anzugeben.
Steuern: In dieser Spalte kannst du Steuerbeträge wie die gezahlte Umsatzsteuer oder auch Steuererstattungen erfassen. Beachte, dass die Umsatzsteuer, die du von Kunden erhalten hast, nicht in diese Spalte gehört.
Bezahlte Vorsteuer: Wenn du Vorsteuer gezahlt hast, also Umsatzsteuer auf deine Einkäufe, trage sie hier ein. Dies mindert deine Steuerschuld.
Umsatzsteuerschuld: Sofern du keine umsatzsteuerfreien Rechnungen ausstellst, gibst du den Betrag der Umsatzsteuerschuld an, den du an das Finanzamt zahlen musst. Beachte, dass es auch negative Werte geben kann, wenn du mehr Vorsteuer gezahlt hast als Umsatzsteuer schuldest.
Mit dieser Vorlage behältst du deine finanzielle Situation im Blick und kannst die Daten für deine EÜR vorbereiten. Du kannst die Tabelle individuell anpassen, weitere Zeilen hinzufügen, und am Ende des Geschäftsjahres verwenden, um deine EÜR zu erstellen. Vergiss nicht, die Tabelle regelmäßig zu aktualisieren, um deine Finanzen stets im Überblick zu haben.
EÜR mit Buchhaltungssoftware erstellen
Du kannst deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auch mithilfe einer Buchhaltungssoftware wie FastBill erstellen. Dies kann die Erstellung deiner EÜR erheblich vereinfachen, zusätzlich ist es rechtssicher und du sparst dir Zeit.
Eine Buchhaltungssoftware wie FastBill ist eine effiziente Möglichkeit, deine Finanzdaten zu verwalten und deine EÜR zu erstellen. FastBill ist darauf ausgelegt, den Prozess der Buchführung und Steuervorbereitung zu automatisieren. Die Software hilft dir dabei, deine Einnahmen und Ausgaben zu kategorisieren, die Umsatzsteuer zu verwalten und die EÜR für die Steuererklärung vorzubereiten. Mit FastBill kannst du:
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Einnahmen und Ausgaben verfolgen: Du kannst deine Finanzdaten schnell und einfach erfassen, Belege hochladen und sie in passende Kategorien einordnen.
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Umsatzsteuer verwalten: Das Programm hilft dir, Umsatzsteuerbeträge korrekt zu berechnen und sie in deine EÜR einzubeziehen.
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EÜR vorbereiten: FastBill ermöglicht es dir, alle erforderlichen Informationen für deine EÜR in einem übersichtlichen Format zu organisieren und exportieren. Dadurch kannst du deine Steuererklärung problemlos erstellen.
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Zeit sparen: Die Automatisierungen durch FastBill von laufenden Aufgaben wie Rechnungsstellung und Zahlungserinnerungen können dir viel Zeit ersparen.
Die Verwendung einer Buchhaltungssoftware wie FastBill kann nicht nur die Genauigkeit deiner Finanzdaten erhöhen, sondern auch dazu beitragen, dass du keine wichtigen Fristen für Steuererklärungen versäumst. Hier kannst FastBill 14 Tage kostenlos auf Herz und Nieren prüfen!
Checkliste zur Erstellung der EÜR
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermöglicht es, den Gewinn deines Unternehmens transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren. Doch wie gehst du am besten vor, um deine EÜR problemlos zu erstellen? Hier ist abschließend noch eine Checkliste:
Was du brauchst:
Finanzunterlagen: Der erste Schritt zur Erstellung der EÜR ist die Zusammenstellung aller relevanten Finanzunterlagen. Dazu gehören Belege, Quittungen, Rechnungen und Kontoauszüge. Stelle sicher, dass du diese Dokumente geordnet und gut zugänglich hast.
Betriebseinnahmen: Sammle sorgfältig alle Informationen zu deinen Betriebseinnahmen. Dies umfasst Einnahmen aus verkauften Produkten oder erbrachten Dienstleistungen. Wichtig ist, dass du Rechnungsnummern, -daten und Beträge genau notierst.
Betriebsausgaben: Die Erfassung deiner Betriebsausgaben ist ebenso entscheidend. Hierzu gehören sämtliche Kosten, die im Rahmen deiner Geschäftstätigkeit anfallen, wie Büromaterial, Miete, Versicherungen und Ausgaben für Personal. Dokumentiere alle Ausgaben und bewahre Belege auf.
Anlageverzeichnis: Wenn dein Unternehmen über Anlagevermögen wie Maschinen, Fahrzeuge oder Büromöbel verfügt, musst du ein Anlageverzeichnis führen. Darin hältst du Informationen zu den Anschaffungskosten, gezahlten Vorsteuern, Abschreibungsbeträgen sowie abnutzbarem und nicht abnutzbarem Anlagevermögen fest.
Steuerliche Informationen: Halte wichtige steuerliche Informationen bereit, wie deine Steuernummer und die genaue Art deines Betriebs. Dies erleichtert die korrekte Eintragung in die EÜR.
Wie du am besten vorgehst:
Organisation: Beginne mit einer gründlichen Organisation deiner Finanzunterlagen. Lege einen übersichtlichen Aktenordner an, in dem du Belege und Rechnungen systematisch abheftest. Dies erleichtert nicht nur die EÜR-Erstellung, sondern auch die spätere Prüfung durch das Finanzamt.
Kategorisierung: Strukturiere deine Einnahmen und Ausgaben, indem du sie in sinnvolle Kategorien einteilst. Dies erleichtert nicht nur die Übersichtlichkeit, sondern ermöglicht auch eine schnellere Auswertung der finanziellen Situation deines Unternehmens.
Anlage AVEÜR: Falls du über Anlagevermögen verfügst, wie beispielsweise Büromöbel oder Computer, führe eine sorgfältige Anlagenbuchhaltung. Erfasse die Anschaffungskosten, Vorsteuern und Abschreibungsbeträge für jedes Wirtschaftsgut und trage diese Informationen in die Anlage AVEÜR ein.
Sorgfalt: Ein zentraler Aspekt bei der EÜR-Erstellung ist die Sorgfalt. Trage alle Daten korrekt und vollständig ein, um Fehler zu vermeiden. Achte darauf, dass die Zahlen in der EÜR mit den Belegen und Dokumenten übereinstimmen.
Fristen: Beachte unbedingt die Abgabefristen für deine EÜR. In der Regel muss diese bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Verspätungen können zu Bußgeldern führen.