Zuletzt aktualisiert am 14.06.2023

Betriebshaftpflicht: Das solltest du wissen

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Betriebshaftpflicht: Das solltest du wissen

Zusammenfassung

Erfahre, welche Leistungen die Betriebshaftpflicht umfasst, wie sie sich von der Berufshaftpflicht unterscheidet und worauf du beim Abschluss achten musst.
11 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Welche Leistungen die Betriebshaftpflicht beinhaltet und was sie abdeckt
  • Wie viel eine Betriebshaftpflicht kostet
  • Ob eine Betriebshaftpflicht Pflicht ist oder nicht
  • Ob es möglich ist Mischbetriebe in einer Betriebshaftpflicht zu versichern


Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein essenzieller Schutz für Unternehmen und Selbstständige. In diesem Beitrag möchten wir dir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Betriebshaftpflicht geben. Wir erklären dir, welche Leistungen sie umfasst und zeigen dir worin sich die Betriebshaftpflicht zur Berufshaftpflicht unterscheidet. Dabei bleibt es aber nicht, denn wir zeigen dir auch noch, was von einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt wird und vieles mehr. Wenn dich das Thema interessiert, lohnt es sich weiterzulesen. 

Mit Hilfe einer Betriebshaftpflicht und dem mit ihr verbundenen Versicherungsschutz sicherst du dich gegen die Folgen von Schäden ab, die durch die Tätigkeit deines Betriebes entstehen. Auch, wenn Versicherungen dieser Art nicht verpflichtend sind: Selbstständige und Unternehmen sollten auf keinen Fall auf diese Art der Absicherung verzichten. 

Ansonsten könnte es sein, dass ein Schadensfall, für den dein Unternehmen aufkommen muss, im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohend ist. Mit einer Versicherung mit der passenden Deckungssumme bzw. Versicherungssumme kannst du hier gegensteuern.

Inhaltsangabe

  1. Betriebshaftpflicht: Welche Leistungen beinhaltet sie?
  2. Betriebs- oder Berufshaftpflicht Versicherung: Was ist der Unterschied?
  3. Was deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab?
  4. Warum die Betriebshaftpflicht für Landwirte, Gastronomen und Freiberufler unverzichtbar ist
  5. Betriebshaftpflicht: So viel kostet sie
  6. Betriebshaftpflichtversicherungen vergleichen: Worauf musst du achten?
  7. Betriebshaftpflichtversicherung: Pflicht oder nicht?
  8. Mischbetriebe versichern: Kombination mehrerer Gewerbearten in einer Betriebshaftpflicht möglich?
  9. Betriebshaftpflichtversicherung: Fallbeispiele die abgedeckt werden
  10. Häufig gestellte Fragen zu Betriebshaftpflicht

Leistungen der Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht: Welche Leistungen beinhaltet sie?

Vorweg: Jeder Versicherungsschutz ist anders. Wenn du genau wissen möchtest, welche Leistungen über deine Betriebshaftpflicht abgedeckt werden, musst du natürlich einen Blick auf die entsprechenden Konditionen werfen. In den meisten Fällen sicherst du dein Unternehmen bzw. dein Kleingewerbe mit einer Versicherung dieser Art gegen:

  • Personenschäden, zum Beispiel Schmerzensgeld
  • Sachschäden, zum Beispiel Reparaturkosten
  • Vermögensschäden, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Verdienstausfall
  • Umweltschäden, zum Beispiel durch die Verunreinigung von Grundwasser

ab. Weitere Infos findest du im Abschnitt „Was deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab?“.

Damit du bzw. dein Betrieb als Versicherungsnehmer optimal abgesichert bist, solltest du darauf achten, einen Betriebshaftpflicht Vertrag bzw. einen Versicherungsschutz abzuschließen, der auch internationale Schadenfälle abdeckt. Somit sind deine Mitarbeiter beispielsweise auch bei Geschäftsreisen optimal abgesichert. Zudem ist es natürlich wichtig, dass du dich für eine ausreichend hohe Deckungssumme bzw. Versicherungssumme entscheidest.

Betriebs- oder Berufshaftpflicht Versicherung: Was ist der Unterschied?

Im Alltag werden die beiden Begriffe „Betriebshaftpflichtversicherung“ und „Berufshaftpflichtversicherung“ oft als Synonym verwendet. Es gibt aber Unterschiede. Die Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich vor allem an Kleingewerbe, an Unternehmen und die Menschen, die hier beschäftigt sind. Berufshaftpflichtversicherungen beziehen sich auf Berufsgruppen und die dazugehörigen Tätigkeiten.

Es gibt jedoch auch einige Gemeinsamkeiten zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht mit Hinblick auf den Versicherungsschutz. So decken beide Versicherungen Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Dritten ab. Oder anders: Im Extremfall sind beide Versicherungen – auf Basis der entsprechenden Konditionen – dazu in der Lage, die Existenz eines Unternehmens zu retten. Sowohl die Betriebshaftpflicht als auch die Berufshaftpflicht können sich dementsprechend auszahlen.

Was deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab?

Wenn du dich als Unternehmer optimal vor den Folgen von Schäden, die deine Mitarbeiter verursacht haben, schützen möchtest, brauchst du eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese bietet dir in den folgenden drei Bereichen Versicherungsschutz:

Personenschäden

Sollte einer deiner Mitarbeiter einen Schadensfall bei einer anderen Person verursacht haben, hat diese in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld. Zudem kann es sein, dass sie von dir bzw. von deinem Unternehmen bzw. deinem Kleingewerbe verlangen wird, die Heilbehandlungskosten zu übernehmen. Je nach Art und Umfang der Verletzung kann es sich hierbei um eine hohe Summe handeln. Hinzu kommt, dass ein Personenschaden auch psychologische Folgen nach sich ziehen kann. Möglicherweise ist die betreffende Person so stark traumatisiert, dass sie nicht mehr arbeiten kann?

Sachschäden

Ein typisches Beispiel für Sachschäden: Ein LKW-Fahrer aus deinem Unternehmen ist unaufmerksam und fährt mit dem Fahrzeug vor das Tor eines Kunden. Bei den entsprechenden Beschädigungen handelt es sich um einen klassischen Sachschaden. Vielleicht schließt das Tor nicht mehr richtig? Vielleicht wurde es komplett aus den Angeln gehoben?

Vermögensschäden aufgrund von Personen- oder Sachschäden

Ein Vermögensschaden folgt auf einen Personen- oder Sachschaden. Hierbei handelt es sich um die Auswirkungen der Verletzung bzw. der Beschädigung. Ein typisches Beispiel: Ein Mensch, der verletzt wurde, kann über einen gewissen Zeitraum seiner selbstständigen Tätigkeit nicht nachgehen und verliert einen Auftrag. Oder: Eine Maschine kann nicht benutzt werden, weil sie von einem deiner Mitarbeiter unfreiwillig „außer Kraft gesetzt“ wurde.

Warum die Betriebshaftpflicht für Landwirte, Gastronomen und Freiberufler unverzichtbar ist

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei einer Betriebshaftpflichtversicherung um eine besonders wichtige Art der Absicherung, die die Versicherungsnehmer im Extremfall vor einer Existenzbedrohung schützen kann.

Es gibt allerdings einige Berufsgruppen, für die dieser Versicherungsschutz noch wichtiger ist als für andere. Landwirte, Gastronomen und Freiberufler sollten auf keinen Fall auf den Abschluss einer Betriebshaftflicht verzichten. Hier ist das Risiko besonders hoch, einen Schadensfall bei einer anderen Person bzw. bei anderen Personen hervorzurufen. Auch, wenn jeder Fall individuell betrachtet werden muss, sind die folgenden Beispiele besonders aussagekräftig.

  • Ein Gastronom lässt in seinem Restaurant Gerichte mit Zutaten servieren, die in ihrer Haltbarkeit abgelaufen oder verdorben sind. Ein Gast, der selbstständig arbeitet, erleidet daraufhin eine Lebensmittelvergiftung und ist über einen Zeitraum von mehreren Tagen bzw. Wochen nicht einsatzfähig.
  • Ein Landwirt arbeitet mit seinen Gerätschaften auf dem Feld und übersieht beim Fahren seines Traktors einen Menschen, der auf einem schmalen Weg spazieren geht. Der Passant wird schwer verletzt und braucht auch nach der Behandlung im Krankenhaus noch eine weiterführende Therapie.

Generell lohnt sich der Abschluss einer Betriebshaftpflicht für so gut wie jeden Freiberufler. Immerhin steht hinter einer Tätigkeit dieser Art oft kein großes Unternehmen mit einem entsprechenden finanziellen Background. Etwaige Schäden könnten bedeuten, dass der Freiberufler seine Tätigkeit aufgeben muss, weil er es sich ansonsten nicht leisten kann, seine „Schulden“ zu zahlen. Hier wäre es falsch, das Ausmaß möglicher Schäden zu unterschätzen. Eine Deckungssumme, die dir anfangs vielleicht als etwas zu hoch erscheint, kann bei näherer Betrachtung genau richtig sein.

Betriebshaftpflicht: So viel kostet sie

Wie viel eine Betriebshaftpflicht für Unternehmen bzw. für Kleinunternehmer kostet, ist von mehreren Faktoren abhängig. Zwei Details, die in diesem Zusammenhang für Versicherungsnehmer eine wichtige Rolle spielen, sind:

  • die Anzahl der Mitarbeiter (und Inhaber)
  • der Jahresumsatz.

Als „Grundregel“ gilt: Je mehr Mitarbeiter in dem betreffenden Unternehmen arbeiten und je mehr Umsatz generiert wird, desto teurer wird die Betriebshaftpflichtversicherung.

Jeder Versicherer verlangt jedoch unabhängig vom Umsatz und der Anzahl der Mitarbeiter einen gewissen „Mindestbetrag“.

Zudem ist die Prämie, die gezahlt werden muss, natürlich auch vom Umfang der Versicherungsleistungen abhängig. Viele Versicherer gewähren ihren Kunden jedoch auch einen Neugründerrabatt. Dieser richtet sich an Existenzgründer, deren Gewerbeanmeldung noch nicht maximal ein Jahr zurückliegt. Wenn du deinen Beitrag noch weiter senken möchtest, kannst du auch die Höhe deiner Selbstbeteiligung nach oben schrauben und/ oder deine Vertragslaufzeit verlängern. Am besten spielst du hier verschiedene Szenarien durch.

Wenn du als Einzelunternehmer tätig bist, zahlst du pro Monat oft nur zwischen 15 und 20 Euro für die entsprechenden Leistungen.

Zahlungsmodalitäten von Betriebshaftpflichtversicherungen: Monatlich oder jährlich?

In den meisten Fällen kannst du dich zwischen der monatlichen und der jährlichen Zahlweise entscheiden. Auch mit Hinblick auf die Höhe der Selbstbeteiligung bist du weitestgehend frei. Hier lohnt es sich, auch mit Hinblick auf die Höhe der Prämien abzuwägen: Meist ist es günstiger, einmalig zu zahlen, um den entsprechenden Versicherungsschutz zu genießen.

Betriebshaftpflichtversicherungen vergleichen: Worauf musst du achten?

Der Markt rund um Betriebshaftpflichtversicherungen ist im Laufe der Zeit immer vielseitiger geworden. Damit du dich für die Variante entscheidest, die am besten zu dir und deinem Betrieb passt, solltest du auf die folgenden Punkte achten:

  • Tätigkeitsschäden sollten mitversichert sein. Hierbei handelt es sich um die Schäden, die direkt im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit des Betriebes stehen.
  • Auch die Übernahme der Kosten von Vermögensfolgeschäden sollten im Versicherungsvertrag zur Betriebshaftpflicht enthalten sein. Ein typisches Beispiel: Die Zahlung von Rente nach einem Unfall. Besagte Vermögensfolgeschäden können sich ansonsten zu einer enormen Belastung entwickeln.
  • Nicht nur Schäden im Inland, sondern auch Schäden im Ausland gilt es, abzudecken – vor allem dann, wenn du schon von Vornherein weißt, dass deine Mitarbeiter öfter auf Geschäftsreisen sind.
  • Heutzutage ist es wichtig, sich auch gegen die sogenannten Internetrisiken abzusichern. Ansonsten kannst du haftbar gemacht werden, wenn du deinem Kunden zum Beispiel aus Versehen eine virenverseuchte Datei schickst. Solltest du dich in der IT Branche selbstständig gemacht haben, gelten für dich hier besondere Regeln. Am besten direkt beim Versicherer nachfragen.
  • In einigen Branchen ist es sinnvoll, sich gegen Umweltschäden abzusichern. Ein typisches Beispiel: Reiniger aus deiner Produktion sickert ins Grundwasser.
  • Zu guter Letzt sollte eine umfangreiche Betriebshaftpflichtversicherung auch Allmähligkeitsschäden abdecken. Diese schädigen über einen langen Zeitraum hinweg, wenn beispielsweise eine Person immer wieder giftigen Gasen ausgesetzt ist.

Du möchtest im Schadensfall nichts zahlen? In diesem Fall solltest du deine Selbstbeteiligung auf Null setzen.

Betriebshaftpflicht: Welche Versicherungssumme ist angemessen?

Letztendlich musst du selbst entscheiden, bis zu welcher Höhe du dich absichern möchtest und wie viel Selbstbeteiligung du bereit bist, zu zahlen. Eine feste „Faustformel“ gibt es hier nicht. Die meisten Versicherer starten ab einem Betrag von circa 3 Millionen Euro. Bei vielen ist dann ab etwa 20 Millionen Euro Schluss. Mit Hinblick auf die Versicherungssumme gilt: Je mehr, desto besser. Natürlich sollte alles noch in Relation zu deinem persönlichen Risiko und der Höhe der Versicherungsprämie stehen.

Betriebshaftpflichtversicherung: Pflicht oder nicht?

Auch wenn die Bezeichnung etwas anderes vermuten lassen mag: Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich für die meisten Betriebe um keine (!) Pflichtversicherung. Dennoch ist ihr Abschluss sinnvoll.

Verpflichtend ist eine Absicherung dieser Art nur in den folgenden Bereichen:

  • Bewachungsunternehmen
  • Architekten
  • Schausteller
  • Ingenieure
  • Ärzte
  • Apotheker.

Die genannten Berufsgruppen sind dazu verpflichtet, einen Nachweis für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung erbringen zu können. Alternativ sind auch eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Vermögensschadenhaftpflicht möglich. Ansonsten dürfen die Personen in den entsprechenden Berufsgruppen nicht tätig werden.

Mischbetriebe versichern: Kombination mehrerer Gewerbearten in einer Betriebshaftpflicht möglich?

Mischbetriebe fokussieren sich bei ihren Tätigkeiten nicht nur auf einen Bereich. Ein typisches Beispiel: Ein Malerbetrieb, der unter anderem auch das Verlegen von Böden anbietet und so mehrere Leistungen „aus einer Hand“ bietet.

In solchen Fällen fällt es manchmal schwer, das allgemeine Risiko abzuschätzen. Aber: Genau das bildet die Basis für die Höhe der Versicherungsprämie.

In vielen Fällen entscheiden sich die Versicherer für eine Mischkalkulation und versuchen, das allgemeine Risiko für alle Bereiche zu bewerten. Auf diese Weise werden alle Faktoren berücksichtigt und der Versicherte zahlt weder zu viel noch zu wenig. Gerade Mischbetriebe sind gut beraten, die unterschiedlichen Angebote der Versicherer, die Deckungssumme, die Selbstbeteiligung und den allgemeinen Versicherungsschutz miteinander zu vergleichen.

Betriebshaftpflichtversicherung: Fallbeispiele die abgedeckt werden

Wie wichtig der Abschluss einer Betriebshaftpflicht auf der Basis einer ausreichenden Deckungssumme ist, zeigen die folgenden Fallbeispiele:

Ein Sturz auf frischgebohnertem Parkett

Eine Gaststätte richtet eine Feierlichkeit zum Geburtstag aus. Ein Gast tanzt auf dem Parkett und stürzt, weil das Areal zu glattgebohnert wurde. Sollte die Verletzung schwer sein, ist es möglich, dass eine Operation und Reha Maßnahmen folgen. Die Kosten hierfür liegen oft im hohen fünfstelligen Bereich.

Ein Brand im Mülleimer

Den Mitarbeitern im Betrieb „XY“ ist es erlaubt, zu rauchen. Einer der Angestellten drückt seine Zigarette nicht sauber aus und im Mülleimer entsteht ein Brand. Dieser breitet sich auf Tapete und Teppich aus, bis er schlussendlich (glücklicherweise) vom Verursacher gelöscht werden kann. Bis dahin hatte sich der entstehende Ruß jedoch über die Belüftungsanlage in andere Teile des Gebäudes verteilt. Die Folgekosten sollten auch in diesem Fall nicht unterschätzt werden. Immerhin ist es nötig, zu reinigen und zu renovieren.

Häufig gestellte Fragen zu Betriebshaftpflicht

Sind Schäden durch Leiharbeiter in der Betriebshaftpflicht mitversichert?

 

Wenn du in deinem Unternehmen Leiharbeiter beschäftigst, muss das betreffende Zeitarbeitsunternehmen eine Betriebshaftpflicht nachweisen können. Diese Versicherungen greifen jedoch nur dann, wenn kein sogenanntes Auswahlverschulden vorliegt. Das bedeutet, dass der Personalchef, den schadensverursachenden Leiharbeiter generell gut ausgesucht hat und dieser für die ihm übertragenen Arbeiten qualifiziert war.

Wann zahlt die Betriebshaftpflicht nicht für Schäden?

 

Eine Betriebshaftpflicht und ihr Versicherungsschutz greifen dann nicht, wenn der betreffende Schadensfall mit Vorsatz verursacht wurde. Zudem wird kein Schadenersatz gezahlt, wenn die betreffende Sache von deinem Betrieb bereits mit einem Fehler produziert wurde. Generell solltest du die Versicherungsbedingungen genau studieren, auch mit Hinblick auf Angaben zu Vermögensfolgeschäden. Bei einigen Versicherern sind zum Beispiel auch Glasschäden ausgeschlossen.